Lastschriftrückgabe

1. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12301.02.2011 10:06:08
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Lastschriftrückgabe

Nochmal eine Frage zum Lastschriftverfahren.

Wäre es denn eine Straftat wenn man bei Veträgen wie z.B. einem Telefonvertrag häfig Rücklastschriften hat weil
bei Abbuchung noch kein Geld drauf dem Konto ist und man dann
das Geld nach nochmaliger rechnungsstellung überweist.

Oder z.B. eine monatliche Gebühr für die Krankenkasse mal zurückgeht weil nicht genug Geld vorhanden ist. Diese wird dann aber auch bezahlt.

Handelt es sich hier um einen Betrug?



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2 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Kommt drauf an. Wenn man Verträge eingeht, obwohl man weiß (oder wissen muß), dass die entsprechenden Lastschriften nicht eingelöst werden (können), handelt es sich um Betrug.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12301.02.2011 20:07:27
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Nochmal Frage zu evtl Strafmaß allerdings fiktiv.

Habe schon mal danach gefragt aber keine Antwort
erhalte. Mir ist klar das eine Entscheidung absolut auch
von verschiedenen Faktoren abhängt und das es dazu
je nach Richter unterschiedlich ist. Ich würde nur gern
wissen was eurer Erfahrung nach zu erwarten wäre.

Bsp. 1 seit 2006 immer mal wieder Bestellungen die zu spät gezahlt wurden sie wurden aber immer gezahlt. Sagen
wir es handele sich um ca. 50 bestellungen die gedätigt wurden obwohl keine genügende Deckung auf dem Konto
war bzw. di etrotz genügender Deckung erst beim Inkasso gezahlt wurden. Summe der Vermögensgefährdung wären 4000 Euro.

Bsp. 2 evtl könnten es auch 100 Bestellungen sein bei denen
zwar genug Geld da war die aber zu spät gezahlt wurden, 50 davon wi eoben beschrieben. also ohne genügend Deckung
Gesamt Gefährdungsschaden 7000 Euro.

Vielen Dank

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