Liebes Forum,
ich habe vor einer Woche eine dämliche Aktion begangen. Wir haben eine Party gefeiert (im vierten Stockwerk) und im angetrunkenen Zustand (nachts um vier) Limettenstücke (Viertel oder Halbe) und Tiramisu aus dem Fenster geworfen.
Bitte fragt nicht nach dem Warum, ich kann es mir nicht erklären in Nachhinein. Dummerweise stand unten auf der Straße eine Polizeistreife. Wir haben nicht bewusst auf die Streife geworfen. Daraufhin kam die Polizei in die Wohnung und es gab eine kleine Diskussion. Ich habe zu einem Polizisten, der mich sehr grob an die Wand gedrückt hat, gesagt, dass er wohl noch sehr jung / unerfahren ist und wir keine Verbrecher sind.
Daraufhin mussten mein Kumpel und ich mit 1,6 Promille die Nacht in der Ausnüchterungszelle verbringen und haben jetzt eine Vorladung und eine Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung und Beamtenbeleidigung!!!
In meinen Augen war dass sehr dumm, aber eine gefährliche Körperverletzung ist nicht gegeben...
Kann jemand mutmaßen, was uns (nicht vorbestraft) erwartet?
Danke
Lebensmittel-Wurf auf Polizisten
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Den Straftatbestand der 'Beamtenbeleidigung' gibt es nicht. Auch sehe ich keine Indikation für eine vollendete gefährliche Körperverletzung. Hat denn einer der Beamten eine Verletzung durch die Limetten davongetragen? Oder steht in dem Schrieb etwas von 'versuchter' KV?
Sicherlich wäre es sinnvoll, wenn Sie sich bei den Beamten entschuldigen.
Die Nacht in der Zelle ist teurer als im Hotel, ist die Rechnung schon da?
Der Vorwurf einer (versuchten) gefährlichen Körperverletzung taucht hier auch deswegen auf, weil nach Einschätzung der Polizei (oder ungeschickter Selbstbezichtigung!) der Verdacht auf gemeinschaftliches Handeln bestand. Da die Fallhöhe nicht ganz unerheblich ist, könnte ich mir durchaus vorstellen, dass es tatsächlich zu leichterenen Verletzungen gekommen sein könnte. Für das Strafmaß dürfte es hier von entscheidender Bedeutung sein, ob Jugend- oder Erwachsenenrecht zur Anwendung kommt und ob der Richter hier einen Vorsatz sieht. Im Jugendrecht würdet ihr als Ersttäter, wenn eine Verurteilung wegen (versuchter) gefährlicher Körperverletzung erfolgt, hier den Umständen nach vermutlich mit Sozialstunden davonkommen, im Erwachsenenrecht dürfte es mindestens eine hohe Geldstrafe geben, auch eine Freiheitstrafe (die zur Bewährung ausgesetzt würde) wäre nicht auszuschließen).
Was eine mögliche Rechnung für die Nacht in der Zelle betrifft, wäre ich mir gar nicht so sicher, ob die in jedem Fall gezahlt werden müßte. Denn die Ingewahrsamnahme muss hier nicht zwangsläufig wegen Hilfsbedürftigkeit (der typische Alkohol-Fall) erfolgt sein, sondern könnte auch der Verhinderung weiterer Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten gedient haben (der sogenannte Unterbindungsgewahrsam). Für den Unterbindungsgewahrsam (und den damit verbundenen Transport zur Polizeiwache), genauso die Durchsetzung von Platzverweisen, werden tatsächlich in längst nicht allen Bundesländern Gebühren erhoben, ob etwa der Polizei in Hamburg eine passende Rechtsgrundlage fehlt oder sie aus ökonomischen Gründen darauf verzichtet ist mir nicht bekannt. In den anderen Bundesländern, wo solche Gebühren erhoben werden, scheint es zum Teil ziemlich einfach zu sein, die Gebührenforderung mit einem Widerspruch wieder loszuwerden.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Danke für die Einträge. Ich bin 30 Jahre, also kein Jugendstrafrecht. Es wurde niemand getroffen geschweige denn verletzt! Es handelte sich um Limetten-Viertel oder -Halbe, die vielleicht ein Gewicht von 10-15g hatten.
Da kann doch keine Freiheitsstrafe in Betracht kommen, oder? Wir haben wie geschrieben ja auch nicht bewusst auf jemand geworfen.
Bei 1,nochwas promille ist eine Ingewahrsamnahme überhaupt schon fraglich (auf jeden Fall Widerspruch einlegen, wenn überhaupt ein gebührenbescheid kommt, siehe DanielB). Eine (versuchte) KV sehe ich nicht, weil der Vorsatz fehlt. beamtenbeleidigung kommt darauf an was Sie gesagt haben, dazu haben Sie nix geschrieben. Wenn es zutrifft RA nehmen und auf Einstellung hinarbeiten. So ein Quatsch muß nicht mit einer Verurteilung enden.
Eine aus dem 4. Stock kommende, halbe Limette (die Dinger sind hart!) reicht schon um jemanden ernsthaft zu verletzen, speziell wenn man im Dunkeln genau in die Herkunftsrichtung schaut... Dürfte von der Auftreffgeschwindigkeit etwa so sein, als wenn jemand einem aus 2m Entfernung das Teil mit voller Wucht ins Gesicht wirft.
also hier muss ich mal a.hauser zustimmen. Wegen der Limettenscheibe sehe ich auch keine gefährliche Körperverletzung, weder objektiv noch subjektiv. was die Beleidigung angeht, kommt es halt drauf an, was Sie konkret gesagt haben. Ich denke aber, es kommt hier zu einer Verfahrenseinstellung.
Einen Anwalt brauchen Sie zu diesem Zeitpunkt nicht, denn es ist gut möglich, dass das Verfahren auch so eingestellt wird und für einen Anwalt müssen Sie mehrere 100 euro hinlegen. Damit würde ich erstmal warten.
danke für die antworten. ich bin heute vorgeladen und werde den Fall schildern. irgendwelche Tips dazu?
gesagt habe ich, dass er wohl noch recht jung / unerfahren ist. Hintergrund war, dass sehr grob angegangen wurde und ich rüberbringen wollte, dass man uns nicht so grob anfassen muss weil keiner Widerstand geleistet hat.
Ich würde nicht hingehen.
gesagt habe ich, dass er wohl noch recht jung / unerfahren ist. Hintergrund war, dass sehr grob angegangen wurde und ich rüberbringen wollte, dass man uns nicht so grob anfassen muss weil keiner Widerstand geleistet hat.
Es ist fraglich worin überhaupt die rechtfertigung für den Zwang sein soll. Wie kamen die denn in die Wohnung. ich hätte einfach die Tür nicht aufgemacht.
Waren Sie verletzt ? Gibt es Zeugen von der Party. Ggf haben Sie auch einen Anspruch auf Schmerzensgeld bzw. Strafanzeigen wegen § 340 StGB
. siehe Fall Gäffgen/Heuchemer.
@justice:
Lesen Sie mal michael-heuchemer.de, da kriegen Sie Ihren rechtsstaat.
ich wurde nicht verletzt. es gab nachdem sie die Türe geöffnet haben ein kurzes Gespräch, dann wurde Alkohol gemessen und dann mussten mein kumpel und ich mit in die Zelle.
ich würde gerne hin um mich so zu äussern, dass es weder vorsätzlich war noch dass wir jemand mit limetten/tiramisu verletzen wollten
Das ganze war rechtlich sehr grenzwertig, weil sicherlich überzogen. Strafanzeige stellen.
ich wurde nicht verletzt. es gab nachdem sie die Türe geöffnet haben ein kurzes Gespräch, dann wurde Alkohol gemessen und dann mussten mein kumpel und ich mit in die Zelle.
ich würde gerne hin um mich so zu äussern, dass es weder vorsätzlich war noch dass wir jemand mit limetten/tiramisu verletzen wollten
Man schmeißt weder Obstteile, noch Kuchen aus dem Fenster. Macht anerkannter Maßen kein Normalo, auch nicht im Alkoholrausch.
Nur, wenn man andere, zumal Polizisten ärgern oder provozieren will (so nen Limettenstück kann ja niemanden ernsthaft verletzen oder gar töten...), macht man das. Kein vernünftiger Richter wird anders denken.
Die sind auch nicht von gestern und man kann sie nicht vollends für blöd verkaufen, die beteiligten Polizisten wohl ebenso wenig. Leute, denkt doch einfach mal nach und versucht nicht, andere zu verarschen !
-----------------
"Kanzlei Prof. Ilstahl/Dr. Ehstrom/Dr. Achenblut und Söhne und Töchter"
--- editiert vom Admin
Das stimmt man andreas.hauser mal ansatzweise zu, und schon steigt es ihm zu kopf und er redet wieder Unsinn...
Insgesamt lässt sich m.E. gar nicht sagen, was dabei raus kommt, weil keiner von uns dabei war und keiner die Ermittlungsakte kennt. Ich bleibe nur dabei, dass die ganze Aktion nicht sooo tragisch war, und zumindest nicht viel bei rum kommt.... wenn überhaupt..
Danke nochmals für die Antworten.
Herr Müller: Wir haben an dem Abend schon zugegeben dass eben mein Freund und ich die Chaoten waren, die geworfen haben. Trotzdem kann ich mich nicht mehr erinnern, dass wir bewusst auf die Polizisten geworfen haben.
Was mich noch irritiert: Die Anklage lautet: Ermittlungssache wg. gefährlicher Körperverl. auf Straßen, Plätzen,... u.a.
In der Aufforderung zur Stellungnahme von meinem Freund steht allerdings, dass niemand getroffen wurde! Die Anklage müsste doch versuchte gef. KV lauten, oder?
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
10 Antworten
-
9 Antworten
-
26 Antworten
-
8 Antworten
-
13 Antworten
-
1 Antworten