Hallo,
ich habe im april 2020 bei ebay eine nintendo switch lite verkauft.ich bin privatverkäufer.
der käufer hat per paypal bezahlt unf ich am darauffolgenden tag die ware ordnungsgemäss per dhl versichertes paket (onlinefrankierung bis 2kg) versendet.
nach ein paar tagen bekam ich vom käufer eine email das er das paket von einem dhl shop abgeholt hat und daheim festgestellt das das paket leer ist.
ich habe mich bei dhl gemeldet was da los ist.es wurde von dhl geraten das der käufer/empfänger eine verlustanzeige zu machen hat mit original karton.
gesagt getan.
ich (verkäufer) habe in der zeit anzeige gegen unbekannt erstattet.
es sei noch gesagt das der käufer zu der zeit 0 bewertungen hatte und ich auch dachte das da was nicht stimmt.
nach 14 tagen ca.20.4.20 kam eine sendung mit dem original versandkarton und brief das dhl den verlust nicht verschuldet hat.
der käufer hat selbiges schreiben bekommen.
da ich das paket ordnungsgemäss versendet habe und dhl die schuld abweisst fühl ich mich im stich gelassen.
da sich der käufer nicht mehr gemeldet hat war für mich fie sache gegessen.
bis dann vor einer woche und 6monate später die polizei vor meiner tür stand.
der käufer hat mich jetzt angezeigt.sogar der käuferschutz von paypal 180tage ist schon um.
was würdet ihr mir raten?
danke im voraus
-- Editiert von Moderator am 14.10.2020 00:23
-- Thema wurde verschoben am 14.10.2020 00:23
Leeres Paket angekommen DHL
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



was hat die Polizei gefragt / gesagt? Hast du ihr erzählt, wies "wirklich" war und mal gefragt, warum der Käufer sich 6 Monate Zeit läßt?
die polizei nannte mir einen termin zur anhöhrung
an dem tag bekam ich eine absage da der beamte krank ist.
warte auf einen neuen termin.
ich gabe ja meine aussage bereits im april gemacht bei meiner anzeige gegen unbekannt.
habe auch beweismittel wie original beleg dhl,schadensmeldungsergebnis(verlustmeldung) und sogar den versandkarton eingerreicht.da auch keine rückmeldung erhalten.
-- Editiert von yamanevisu am 13.10.2020 22:46
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Zitateine sendung mit dem original versandkarton und brief das dhl den verlust nicht verschuldet hat :
Geht daraus hervor, ob der Inhalt nachweislich verschwunden ist, also etwa das Gewicht bei Aufgabe höher war als später im Verlauf?
(Bei mir wurden schon zweimal Pakete in der Einlieferungsfiliale geklaut, also kann es auch sein, daß DHL diese Info nicht hat oder sie einem nichts nutzt, weil das Paket geleert wurde, bevor es gewogen wurde, einige Mitarbeiter klauen wie die Raben.)
Was heißt denn das? Hat der Käufer sein Geld zurück bekommen?Zitatsogar der käuferschutz von paypal 180tage ist schon um. :
Zitatich gabe ja meine aussage bereits im april gemacht :
allerdings nicht zu den Ermittlungen, die aus der aktuellen Anzeige resultieren, die mutmaßlich gegen Sie (bzw. mit ihnen als Tatverdächtiger) im Raum steht.
Können Sie beweisen, die Ware ordnungsgemäß aufgegeben zu haben?
Zitatich gabe ja meine aussage bereits im april gemacht bei meiner anzeige gegen unbekannt. :
Du hast doch ein Aktenzeichen? Ruf doch mal an, ob die Sache überhaupt noch läuft und wenn ja, dann kannst du deine Aussage auch schriftlich machen, das sollte sich aber auf die personenbezogenen Daten beschränken und dass du eine Täterschaft verneinst und die Übersendung deiner Anzeige gegen unbekannt.
hallo,
das geld wurde nicht zurückerstattet.
hab ich ehrlich gesagt nicht vor.
aktuell ist die ware weg.
dann wäre ware ,geld,paypal gebühren ,ebaygebühren und versandkosten weg.also ca 30.- noch draufgelegen.
Zitat:Du hast doch ein Aktenzeichen? Ruf doch mal an, ob die Sache überhaupt noch läuft und wenn ja, dann kannst du deine Aussage auch schriftlich machen, das sollte sich aber auf die personenbezogenen Daten beschränken und dass du eine Täterschaft verneinst und die Übersendung deiner Anzeige gegen unbekannt.
Wie NaibaF123 bereits schrieb sind die beiden Verfahren unabhängig voneinaner. Möglicherweise werden sie nicht einmal von der selben Dienststelle oder sogar in verschiedenen Städten/Bundesländern bearbeitet. Kommt drauf an, wo jeweils Anzeige erstattet wurde. Etwas ausführlicher sollte man in seiner Einlassung zur Sache daher schon sein, wenn man das Ding möglichst schnell, unkompliziert und geräuschlos vom Tisch haben will.
In Verfahren 1 bist Du (@TE) Geschädigter und "unbekannt" ist Beschuldigter (das Verfahren wird insoweit ein UJs-Aktenzeichen bei der StA haben). Mutmaßlich ist das Verfahren auch bereits eingestellt, weil "kein Beschuldigter/Täter ermittelt werden konnte"
In Verfahren 2 bist Du der Beschuldigte und der Käufer (ggf. PayPal) der Geschädigte.
Du kannst Dich also in Verfahren 2 nicht auf Deine Aussage aus Verfahren 1 berufen, sie taugt ggf. allenfalls als Ergänzung.
Ganz interessant wäre (nicht nur für Dein jetziges Verfahren, das sollte man -jedenfalls im Normalfall- relativ problemlos zur Einstellung bekommen, sondern auch für die Frage, ob der Käufer hier evtl. der Bösewicht ist) ob auf dem Einlieferungsbeleg eine Gewichtsangabe steht. Teilweise ist das wohl der Fall und teilweise nicht. Falls es der Fall ist, wäre die weitere Frage ob es das tatsächlich gewogene Gewicht ist, oder das vom Kunden angegebene. Aus der Mitarbeit in einem Online-shop eines Verwandten weiß ich, dass es sich dort immer um das Gewicht gehandelt hat, das wir selbst angegeben haben. Auch wenn ich privat Pakete versende (per DHL), werden die eigentlich nie gewogen, bzw. nur dann wenn Zweifel bestehen, in welche Portoklasse sie gehören. Bei den anderen Logistikern erst recht nicht, zumal es bei z.B. Hermes auch gar nicht auf's Gewicht ankommt, sondern auf die Abmessungen des Pakets (längste x kürzeste Seite). Von daher kann man dort 6 KG in einem kleinen Karton billiger versenden, als 0,6 KG in einem großen Karton.
Was nun Dein aktuelles Verfahren angeht, würde ich mir nicht allzu große Sorgen machen. Du hast den Einlieferungsbeleg und sicherlich auch irgendeinen Beweis, dass Du das Teil besessen hast (Rechnung o.ä.). Das sind schon mal 2 Indizien die "für Dich streiten" (wie man im Juristendeutsch sagt). Ideal wäre noch ein Zeuge, der den Versand bezeugen kann. Gepaart mit der entsprechenden Aussage bei der Polizei sollte das zieml. sicher zu einer Verfahrenseinstellung nach § 170, Abs. 2 StPO führen.
Anders (schlechter) könnte es allenfalls aussehen, wenn Du bereits einschlägig (also wg. Warenbetrug) vorbestraft bist. Dann wird man ggf. sehr genau schauen.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 14.10.2020 13:47
Zitathallo, :
das geld wurde nicht zurückerstattet.
hab ich ehrlich gesagt nicht vor.
Auch von PayPal wurde es nicht an den Käufer erstattet?? Hatte er überhaupt einen Käuferschutzantrag bei PayPal eingereicht?
danke für die vielen antworten
es wurde kein käuferschutzantrag gestellt.
Dann hoffe ich mal, dass Du beweisen kannst, dass Du die Ware tatsächlich versendet hast.
Zitates wurde kein käuferschutzantrag gestellt. :
Merkwürdig...
sendungsbeleg der dhl hab ich.steht aber ausser frage den das paket kam ja an.nur ohne inhalt.
ansonsten ist mein ebay profil bei 100% positiv bei 400bewertungen.
mehr kann ich nicht vorlegen:-(
Und? Wo ist der Beweis, dass Du nicht ein leeres Paket versendet hast?Zitatsendungsbeleg der dhl hab ich.steht aber ausser frage den das paket kam ja an.nur ohne inhalt. :
Das muss er im Strafverfahren nicht beweisen. Die StA muss ihm das Gegenteil beweisen oder min. das Gericht zur Überzeugung bringen, die frei von jedem vernünftigen Zweifel sein muss, dass er ein leeres Paket versendet hat.
ich weiss nicht wie ich den beweis erbringen soll kein leeres paket versendet zu haben.
noch dazu ist alles solange her das nicht mal die sendungsnummer noch was ausspuckt.
es ist auch damals so gewesen das das paket eingeliefert wurde.die tochter hat es angeblich geholt.zuhause war es dann leer.
sie behauptete selbst noch das das paket an einer seite aufgeheblt worden wäre.
ich habe das paket damals von dhl zirückbekommen da sie es eingschickz hatte zur verlust/schadensmeldung.
der polizeibeamte hat gemeint das er es sich nicht vorstellen kann das da jemand was ausgehebelt hat.und ihm das alles sehr komisch vorkäme.
ich die sache erstmal aussitzen solle bis die ermittlingen abgeschlossen sind
hab da aber auch nichts mehr gehört.
ich habe mit der beamtin die das jetzige verfahren führt gesagt das ich damals im april ebenfalss eine anzeige abgegen habe.
das wollte sie auch überprüfen.allerdings ist die jetzt schon mittlerweile die 3oder 4 woche krank.
ich fühle mich irgendwie über den tisch gezogen.
ich verkaufe öfter mal konsolen oder videospiele und nie ist derartiges passiert.
ich werde wohl abwarten müssen was passiert.
Zitatich verkaufe öfter mal konsolen oder videospiele und nie ist derartiges passiert. :
Da wäre ich dann sehr vorsichtig, nicht als gewerblich eingestuft zu werden. Ein Privater verkauft wohl eher selten Konsolen und Spiele. Das wäre dann insofern von Nachteil, als dass man durchaus weniger Rechte genießt, da man das Versandrisiko auf seiner Seite hat.
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