Legal (?) erworben- Straftat am Hals?!

6. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12307.07.2010 13:17:21
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Legal (?) erworben- Straftat am Hals?!

Hallo!
Also ich habe folgendes Problem... Ich hatte vor kurzem eine von diesen "Kräutermischungen" wie Spice etc. Das gabs ganz normal im Laden zu kaufen, hab damals mal was im TV darüber gesehen, da wurde gesagt dass das halt legal zu erwerben ist...
Längere Geschichte, auf jeden Fall hat die Polizei dieses Tütchen bei mir gefunden. Jetzt hab ich heute Post bekommen, und da steht das ich gegen das BtMG verstoßen habe. Ich weiß ja das mir meine Unwissenheit da nicht weitehilft, aber sind diese Mischungen auf einmal illegal? Wieso gibt's die dann so frei zu kaufen?!
Aber jetzt mal zur eigentlichen, wichtigeren Frage: Was droht mir da jetzt? Die haben mir einen Fragebogen mitgeschickt mit Fragen wie "welche Drogen nehmen sie und in welchen Mengen" und "Wollen sie von den Drogen loskommen?". Also diese ganze Geschichte war ne einmalige Sache, bin zuvor noch nie mit Drogen in Kontakt gekommen.Wie soll ich darauf am Besten reagieren? Den Zettel dementsprechend ausfüllen und zurück schicke ? Oder einen Anwalt nehmen? Meine größte Sorge ist die, dass diese dumme Sache mir zum Verhängnis wird... Ich beginne baldmit meinem Jurastudium und ich will nicht das mir das irgendwas versaut... Die Polizei hat dieses Tüthen gesehen, da war garnichts mehr drin... Fällt sowas nicht unter Eigenbedarf?
Ich habe das geschenkt bekommen, nicht käuflich erworben, richtig?
Achja ich wohne in NRW fals das was ausmacht.
Danke schonmal!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

Hi,

laut Wikipedia ist Spice seit dem 22.01.2009 in D verboten. Danach können Sie es insofern nicht mehr im Laden gekauft haben. Und wenn Sie es davor erworben haben, sollten Sie das der Polizei halt so mitteilen. Nun haben Sie ja nicht geschrieben, wieviel in der Tüte war, aber bei einer nicht allzu großen Menge wird das Verfahren vermutlich eingestellt.
Gegenüber der Polizei muß man grundsätzlich gar nichts sagen. Angaben zum Konsumverhalten sind grundsätzlich problematisch, aber die Angabe "Noch nie habe ich irgendwas konsumiert" kann natürlich keinen Schaden anrichten.
Ein Anwalt ist gut teuer, insofern würde ich jetzt davon abraten. Im Falle von einer Anklageerhebung oder eines Strafbefehls sollten Sie aber einen konsultieren, wenn Sie es sich leisten können.

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
guest-12307.07.2010 13:17:21
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort! Das Spice war nur ein Beispiel um zu erklären um was es sich handelt. Ich weiß leidernicht mehr wie dieses Zeug hieß, aber es war halt zu kaufen. Oder sind inzwischen all diese Produkte verboten?
Das Tütchen war leer, also fällt der Eigenbedarf bzw der Besitz weg, oder? Dann kann es doch nur am vermeintlichen Erwerb liegen, oder?

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

Hi,

Sie haben ein Verfahren wg. Besitzes einer leeren Tüte? Wie denn das? Und haben Sie denen schon erzählt, was da drin war und wieviel davon?

Gruß vom mümmel

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#4
 Von 
guest-12307.07.2010 13:17:21
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja als sie da waren war die Tüte leer. Habe denen erklärt was das ist und die meinten, dass sie solche Mischungen kennen. Sie haben nicht gesagt das das in irgendeiner Weise illegal sei. Also muss es am Erwerb liegen oder?

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#5
 Von 
TrueBlood
Status:
Praktikant
(924 Beiträge, 349x hilfreich)

quote:
Also muss es am Erwerb liegen oder?


Oder am Besitz, man weiß es nicht, solange man nicht mal weiß, um welche Droge es eigentlich genau ging.

Es war natürlich nicht unbedingt geschickt, irgendwelche Aussagen in Richtung von "das hatte ich mal gekauft, ist aber mittlerweile aufgebraucht" o.ä. zu machen. Ansonsten droht einem nämlich für eine leere Tüte überhaupt nichts, auch wenn da "Heroin (500g, A-grade)" drauf steht.

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