Hallo Leute,
und zwar bestellte ich vor zwei Wochen eine legale Drogen über einen niederländischen Anbieter.
Da die Substanz noch immer nicht angetroffen ist, nehme ich an, dass sie womöglich vom Zoll abgefangen wurde.
Die Substanz ist weder im BtMG noch im NpSG erfasst, daher legal. Also habe ich mich mit der Bestellung nicht strafbar gemacht.
Wie sieht es aber aus wenn der Verkäufer einen Fehler gemacht hat und eine falsche Substanz verschickt hat bzw. bei einer Laboruntersuchung Spuren einer illegalen Substanz aufweist?
Kann ich dann mittels Bestellbestätigung beweisen, dass ich nur legale Substanzen erwerben wollte und ich somit straffrei rauskomme?
Legale Droge abgefangen
24. September 2020
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Frage vom 24. September 2020 | 18:29
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Legale Droge abgefangen
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#1
Antwort vom 24. September 2020 | 19:07
Von
Status: Unbeschreiblich (124090 Beiträge, 40322x hilfreich)
Zitateine legale Drogen über einen niederländischen Anbieter. :
Da rutscht mir doch glatt ein "Finde den Widerspruch" raus ...
ZitatDie Substanz ist weder im BtMG noch im NpSG erfasst, daher legal. Also habe ich mich mit der Bestellung nicht strafbar gemacht. :
Beide Theorien sind falsch.
ZitatKann ich dann mittels Bestellbestätigung beweisen, dass ich nur legale Substanzen erwerben wollte und ich somit straffrei rauskomme? :
Ohne hellseherische Fähigkeiten nicht wirklich zu beantworten. Überzeugen muss man das Gericht - kann schwer bis unmöglich werden.
#2
Antwort vom 24. September 2020 | 19:21
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9532x hilfreich)
Ohne zu wissen über welche Substanz wir reden, macht das hier wenig Sinn...
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 24. September 2020 | 19:29
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Es handelt sich um xxxx und xxxx, beide aus der Substanzklasse der Arylcyclohexylamine die weder im BtMG, noch im NpSG geregelt sind. Diese sind auch in deutschen Shops erhältlich.
-- Editiert von Moderator am 28.09.2020 10:57
#4
Antwort vom 24. September 2020 | 19:57
Von
Status: Praktikant (722 Beiträge, 127x hilfreich)
ZitatDa rutscht mir doch glatt ein "Finde den Widerspruch" raus ... :
Welcher Widerspruch? Bestimmte Drogen kannst du auch ganz legal im Supermarkt erwerben? Für manche musst du nicht mal 18 sein?
#5
Antwort vom 24. September 2020 | 20:07
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9532x hilfreich)
Wenn die Einfuhr von dem Zeugs tatsächlich keiner Strafnorm unterfällt kann man auch nicht bestraft werden.
Zitat:...falsche Substanz ....Kann ich dann mittels Bestellbestätigung beweisen, dass ich nur legale Substanzen erwerben wollte und ich somit straffrei rauskomme?
Ein unumstößlicher Beweis ist das nicht. Es könnte ja Geschäftsmodell dieses Shops sein, dass man offiziell etwas Legales bestellt, das aber nur ein Codewort für etwas illegales ist.
Es ist aber relativ müßig, sich darüber Gedanken zu machen, solange man überhaupt nicht weiß ob das Zeug beschlagnahmt wurde. Wenn das der Fall ist, muss man halt abwarten ob, und wenn ja, welcher Tatvorwurf einem genau gemacht wird. Dann kann man weitersehen.
Vielleicht hat der Laden ja auch einfach nur das Geld kassiert und gar nichts abgeschickt.
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