Legaler Tabakersatz, trotzdem Vorladung

13. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
f.4
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Legaler Tabakersatz, trotzdem Vorladung

Angenommen Person A wird von der Polizei mit ca 5-6 gramm legalem Tabakersatz (Damiana) erwischt und dieser würde konfisziert. Warum könnte sie trotzdem eine Vorlandung zur Beschuldigtenvernehmung erhalten, und was sollte sie während jener aussagen.
Ermittlungssache: allg. BTMG Verstoß mit sonstigen Betäubungsmitteln

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von f.4):
und was sollte sie während jener aussagen.


Dass das Zeug nicht unter das BtmG fällt, am Besten (wenn dem denn tatsächlich so ist)

Wie war denn die Situation beim "erwischt werden"? Steht definitiv nur Besitz im Raum, oder könnte der Vorwurf situationsbedingt auch auf Handel lauten?

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16471 Beiträge, 9286x hilfreich)

Zitat:
Warum könnte sie trotzdem eine Vorlandung zur Beschuldigtenvernehmung erhalten

a) Die Polizei weiß noch nicht, dass es legal ist
b) Es war (außer Daminana) noch was anderes drin, was nicht legal ist

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Das wichtigste wurde bereits gesagt, ich würde die doch mal anregen das Zeug in ein Labor zu schicken und auf Btm untersuchen zu lassen.
Sehr schnell sollte man da nichts finden, was irgendwie verboten ist.
Der Staatsanwalt wird vermutlich auch schulterzuckend in seinen Büchern nach einer Referenz suchen, ob das Zeug nicht vielleicht verboten ist und früher oder später die Sache einstellen.

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32838 Beiträge, 17253x hilfreich)

ob das Zeug nicht vielleicht verboten ist Ist es nicht - das Netz wimmelt von entsprechenden Shoppingangeboten höchst legaler Anbieter wie REWE oder Docmorris...

-- Editiert von muemmel am 14.11.2019 15:43

-- Editiert von muemmel am 14.11.2019 15:43

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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