Lehrer anzeigen?

24. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
vader
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 40x hilfreich)
Lehrer anzeigen?

Hallo!

Muss eine Schule einen Lehrer anzeigen der der sexuellen Belästigung überführt wurde, oder reicht es aus Sicht der Schule, diesem Lehrer zu kündigen?
(Aus Angst vor der Presse)

LG
Vader

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



24 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Überführt wird man vor Gericht, das dann auch urteilt. Die Schule muss keinen Anzeigen, Sie sollte es aber tun.
Was interessiert sich ne Schule für die Presse. Die Kinder werden doch eh gezwungen diese Schule zu besuchen, Sponsoren gibt es keine und Geld nehmen die auch nicht ein. Wenn es der hinterher in der nächsten Stellen über das nächste Kind herfällt und es raus kommt gibt es mehr als nur schlechte Presse.

Sexualstraftäter steigern sich !! Wollt ihr das !!

Übrigens kann JEDER eine Anzeige machen.

K.


-----------------
"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
vader
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 40x hilfreich)

in dem fall: teure Privatschule: Schüler = Kunden und Presse wäre schlecht fürs Image... Lehrer hat alles zugegeben...

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

erstmal ist fraglich, ob es da überhaupt was zum anzeigen gibt.
welcher straftatbestand sollte denn gegeben sein?

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Salvatori
Status:
Praktikant
(944 Beiträge, 280x hilfreich)

quote:
Muss eine Schule einen Lehrer anzeigen


Aus Sicht des StGB schon mal nicht, da *vollendete* Straftaten von niemandem angezeigt werden müssen und *geplante* nur für einen engen Katalog.

Die Frage wäre, ob die Schule evtl. eine Garantenpflicht gegenüber ihren Schülern hat, aus der sich eine entsprechende zivilrechtliche (!) Verpflichtung ergeben könnte.

Das könnte man wohl erst dann bejahen, wenn auch eine Wiederholungsgefahr zu besorgen wäre, dazu müßte man den Einzelfall besser kennen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Wenn der Lehrer der sex. Belästigung überführt wurde - also bei der Tat ertappt - warum erstatten dann die Eltern des Kindes keine Anzeige???

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
vader
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 40x hilfreich)

das haben die Eltern getan... mich würde nur interessieren, zu welchen Handlungen die Schule in einem solchen Fall verpflichet ist



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Wenn der Lehrer verurteilt wird, dann wird vor Gericht entschieden, ob er weiter Minderjährige unterrichten darf.

Ob die Schule zum derzeitigen Zeitpunkt zu irgendwas verpflichtet ist, weiß ich nicht, hoffe aber, dass es für diese Fälle vom Ministerium Handlungsvorgaben gibt. Hat man sich dort schon erkundigt?
Immerhin wurde der Lehrer der Tat überführt, also nachweislich hat er eine/n Schüler/in sex. belästigt. Da müsste eine sofortige Suspendierung vom Schuldienst doch hoffentlich die Regel sein....

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Wenn die strafrechtlichen Ermittlungen laufen gibt es doch nichts mehr "anzuzeigen". Die Verfolgungsbehörden wissen doch schon Bescheid.

Das zivilrechtlich eine fristlose Kündigung ausgesprochen wurde setze ich voraus.



-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

quote:
Immerhin wurde der Lehrer der Tat überführt, also nachweislich hat er eine/n Schüler/in sex. belästigt.

Ich habe doch gewußt, daß wir unser komplettes Rechtssystem viel preiswerter gestalten könnten.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Salvatori
Status:
Praktikant
(944 Beiträge, 280x hilfreich)

quote:
Das zivilrechtlich eine fristlose Kündigung ausgesprochen wurde setze ich voraus.


Die dürfte bei einer bisher bloßen Anschuldigung noch kaum geboten sein. Dazu bedürfte es wohl einer Verurteilung oder zumindest eines Schuldeingeständnisses. Ansonsten wäre allenfalls eine Suspendierung denkbar.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12329.06.2010 09:22:56
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 60x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Ein Zauberwort heisst "Verdachtskündigung." Wenn er die Tat aber zugegeben hat, dann ist doch alles klar. Also, kein Verdacht mehr, sondern eben eine Straftat. Und selbst, wenn nicht, dann ist das auf jeden Fall wohl grob vertragswidrig. Das arbeitsrechtliche Problem scheint jedoch nicht zu existieren.

Wenn eine Strafanzeige existiert, die der Eltern, dann muss die Schule erst einmal gar nichts tun. Irgendwann wird sich die Staatsanwaltschaft mit der Schule schon in Verbindung setzen.

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12329.06.2010 09:22:56
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 60x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Sonst wär hier doch darauf hingewiesen worden, wenn auch ein arbeitsrechtliches Problem bestände. Und dass in einem Arbeitsvertrag drinnen steht: "Du darfst deine Schülerinnen nicht sexuell belästigen..." okay. Soll man im Umkehrschluss davon ausgehen, dass das erlaubt ist, dem Ruf der Schule guttut, u.s.w.

Wenn denn eine Straftat vorliegt, wird sich die Ermittlungsbehörde mit der Schule in Verbindung setzen, sofern erforderlich. Jedenfalls ist die Schule nicht verpflichtet, den Sachverhalt zusätzlich der Ermittlungsbehörde zur Kenntnis zu bringen. Und das war die Frage.

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12329.06.2010 09:22:56
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 60x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort


#17
 Von 
guest-12329.06.2010 09:22:56
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 60x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

@ salvatori,

laut Sachverhalt hat der Lehrer alles zugegeben. Insofern sehe ich keine Möglichkeit für die Schule den Lehrer weiter zu beschäftigen.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12329.06.2010 15:13:30
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Ich finde es echt gut, dass dieser Pauker bereits angezeigt wurde und rausgeflogen ist. Wenn die Schule nichts gegen Täter als Lehrer unternehmen würde, ist es total wichtig, zu wissen, dass man die Schule wechseln und sich beim Oberschulamt und Kultusministerium beschweren kann.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Ich weiss nicht, warum Du dieses alte Möhrchen wieder aufwärmst. Aber, was solls. Wenn ich mich recht erinnnere, war es eine Privatschule, eine Strafanzeige läuft und der Lehrer ist entlassen worden. Worüber also wo beschweren?

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Also hör mal, lies dir doch mal genau durch, was ich geschrieben habe, dass es gut ist (also dass ich zur Kenntnis genommen habe), dass der rausgeflogen ist und eine Anzeige bekommen hat. Ich hab nur geschrieben, wenn dem nicht so wäre (Konjunktiv!!!), könnte man sich da und da beschweren. Das war aber eine allgemeine Anmerkung und sonst gar nichts, und da musst du auch überhaupt keinen Stress machen. Sag mal, suchst du Streit oder ist dir langweilig oder was? Sorry, aber ich bin echt nicht in Zofflaune.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Ich auch nicht, aber ich frag mich, warum so ein uraltes Möhrchen wieder aufgegriffen wird. Abgesehen davon, Strafanzeige kann jeder immer erstatten. Anstelle einer Beschwerde wo auch immer hätte man dann ja auch dieses tun können. Aber niemand m u s s Strafanzeige erstatten.

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12306.09.2010 10:09:02
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 29x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.038 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen