Lehrer erfüllt Tatbestand der Beleidigung?

20. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
Phoenix742
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Lehrer erfüllt Tatbestand der Beleidigung?

Zum Sachverhalt:

Schüler A sitzt wie gewohnt im Unterricht bei Lehrer B. Weiterhin gehen wir davon aus, dass wir uns in einem Nebenfach, sowie der Stufe 13 eines Gymnasiums, befinden.
Dieses Fach wird im Abitur zwar angerechnet, ist aber nicht explizit ein Abiturfach.

Lehrer B scheint Schüler A absolut nicht ausstehen zu können. Dies macht sich in Aussagen wie "(lachend) Soetwas schwieriges sollst du wissen? Das glaube ich nicht, möchte sich vielleicht noch ein anderer Melden?" bemerkbar.

Lehrer B führte bei der vorletzten Notenbekanntgabe zudem noch folgendes aus:
"Ich habe Glück, dass ich die Benotung noch so drehen konnte, um Dir eine Vier geben zu können" (Dies Geschah leider in einem Vier-Augen-Gespräch).

Lehrer B sagte jedoch bei der aktuellen Notenbekanntgabe vor dem gesamten Kurs, als Schüler A eine Begründung für seine Note, die dieses Mal besonders schlecht ausgefallen war, hören wollte, folgendes:
"Ich denke, Du bist faul und desinteressiert und hoffe nicht, dass diese Note auf Deine Dummheit zurückzuführen ist."
Schüler A fühlt sich von Lehrer B nicht nur schikaniert, sondern auch beleidigt und würde gerne rechliche Schritte gegen Lehrer B einleiten.

Gibt es hier eine Möglichkeit?

Für sämtliche Antworten möchte ich mich schon einmal im Voraus bedanken.

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-- Editiert am 20.04.2011 11:21

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JDavis
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 26x hilfreich)

Strafanzeige wegen Beleidigung, Dienstaufsichtsbeschwerde.

Beides möglichst erst, nachdem die Abiturnoten unverrückbar feststehen. Allerdings muß der Strafantrag wegen Beleidigung innerhalb von drei Monaten gestellt werden, sodaß es dann womöglich schon zu spät ist. Für die Dienstaufsichtsbeschwerde gilt das nicht, denn die ist "formlos, fristlos und fruchtlos".

Darüber, ob die Äußerungen wirklich eine strafbare Beleidigung sind, kann man wohl streiten. Zumal der Lehrer das mit Sicherheit nochmal ganz anders schildern wird.

Im Endeffekt ist es wohl das beste, wenn du dich nach dem Abitur einfach freust, diesen Lehrer endgültig hinter dir gelassen zu haben...

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#2
 Von 
guest-12320.04.2011 13:19:07
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1496x hilfreich)

Ich sehe in den Äußerungen keine Beleidigung. Der Schüler hat den Lehrer vor der Klasse um eine Erklärung für die schlechte Note gebeten und er hat sie erhalten. Was hat er erwartet? Dass die schlechte Note nicht mit einer Lobeshymne begründet wird ist ziemlich logisch. Die Aussage, der Schüler sei faul und desinteressiert scheint kaum geeignet, ihn in seiner Ehre anzugreifen.
Natürlich kann der Schüler das anzeigen (weil man halt alles anzeigen kann). Dann kann das Verfahren auf zwei Varianten gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt werden: Entweder aus Rechtsgründen (weil keine Beleidigung vorliegt) oder durch Verweisung auf den Privatklageweg (dann kann der Schüler Privatklage erheben). Allerdings müsste er dann damit rechnen, dass der Lehrer auf die Idee kommt, seine Äußerungen durch Fakten zu untermauern. Gleiches gilt für eine Dienstaufsichtsbeschwerde. Wie gut seine diesbezüglichen Chancen sind muss der Schüler eigentlich selbst wissen, er kennt ja die eigenen Leistungen.

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"Der Mensch sehnt sich so lange nach der Stimme der Vernunft, bis sie anfängt zu sprechen." (ZEIT)"

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#4
 Von 
azrael
Status:
Master
(4939 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Lehrer B sagte jedoch bei der aktuellen Notenbekanntgabe vor dem gesamten Kurs, als Schüler A eine Begründung für seine Note, die dieses Mal besonders schlecht ausgefallen war, hören wollte, folgendes:
"Ich denke, Du bist faul und desinteressiert und hoffe nicht, dass diese Note auf Deine Dummheit zurückzuführen ist."
Hat der Lehrer recht mit seine Äußerungen, zumal die Note besonders schlecht ausgefallen ist?

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"gruß azrael"

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#6
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1496x hilfreich)

Nach den mitgeteilten Äußerungen hat der Lehrer nicht gesagt, dass der Schüler nach seiner Ansicht dumm sei. Er hat gesagt, er hofft, dass es NICHT auf Dummheit zurückzuführen ist.

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#7
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 452x hilfreich)

Mit anderen Worten:
Der Lehrer hat die Hoffnung noch nicht ganz aufgegeben.
Gegen Faulheit und Desinteresse kann man etwas unternehmen, gegen Dummheit nicht.



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#8
 Von 
JDavis
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 26x hilfreich)

quote:
"(lachend) Soetwas schwieriges sollst du wissen? Das glaube ich nicht, möchte sich vielleicht noch ein anderer Melden?"

Diese Aussage halte ich aber - vor allem in der Situation des Unterrichts - für sehr, sehr problematisch.

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#9
 Von 
azrael
Status:
Master
(4939 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Lehrer B führte bei der vorletzten Notenbekanntgabe zudem noch folgendes aus:
"Ich habe Glück, dass ich die Benotung noch so drehen konnte, um Dir eine Vier geben zu können" (Dies Geschah leider in einem Vier-Augen-Gespräch).

Sind die Noten des Schülers denn belegbar BESSER als 4?

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"gruß azrael"

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#10
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1496x hilfreich)

Diese Aussage halte ich aber - vor allem in der Situation des Unterrichts - für sehr, sehr problematisch
Das mag ja pädagogisch nicht gelungen sein. Aber nicht jede Unverschämtheit ist nun mal eine Beleidigung.

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"Der Mensch sehnt sich so lange nach der Stimme der Vernunft, bis sie anfängt zu sprechen." (ZEIT)"

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#11
 Von 
Phoenix742
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Der besagte Schüler stand vorher in diesem Fach zwischen 1 und 2. Erst mit einem Lehrerwechsel zu Lehrer B fiel die Note so stark ab. Zudem steht der Schüler in allen weiteren Fächern 2 oder 1, im schlechtesten Fall (abgesehen von dem oben beschriebenen Fach) 3. Die Mitschüler halten diese Note für "lächerlich" und bezeichneten dies weiterhin als eine "Frechheit". Somit sieht nicht nur Schüler A seine Leistungen erheblich besser, sondern auch seine Mitschüler. Selbst die Schulleitung und der vorherige Lehrer haben eingeräumt, dass sie sich eine solche Note bei Schüler A kaum erklären könnten und sie auf dem Zeugnis deutlich auffällt.

Lehrer B ist allgemein für seine merkwürdige Notenvergabe bekannt und hat vor dem ganzen Kurs eingeräumt, dass er sich mit dem Oberstufenunterricht überfordert fühlt.

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#12
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1496x hilfreich)

Das mag sein und sollte über die Schulbehörde gelöst werden.

Das erklärt auch, weshalb der Lehrer seine Unsicherheit durch ein loses Mundwerk zu verstecken versucht. Das ist ja überall so: Unsachlich werden immer die, denen die Argumente ausgehen.

Aber die Frage ist ja, ob es eine Beleidigung ist. Und das ist bei den genannten Äußerungen eher nicht der Fall.

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"Der Mensch sehnt sich so lange nach der Stimme der Vernunft, bis sie anfängt zu sprechen." (ZEIT)"

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#13
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8428 Beiträge, 3782x hilfreich)


Es ist eindeutig eine Beleidigung. Siehe hier:

<I>"Ich denke, Du bist faul und desinteressiert und hoffe nicht, dass diese Note auf <B>Deine</B> Dummheit zurückzuführen ist."</I>

Hier unterstellt der Lehrer ganz klar Dummheit!
Hätte er das ´´deine´´´weggelassen, sähe es anders aus, dann hätte er das Vorhandensein von Dummheit noch in Frage gestellt.

Dass sich Schüler und Lehrer nicht immer gern haben ist normal, aber ein guter Pädagoge sollte da drüber stehen und sich nicht noch aufspielen. Das ist ja ein ganz erbärmlich Exemplar.

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" "

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#14
 Von 
JDavis
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 26x hilfreich)

quote:
Hier unterstellt der Lehrer ganz klar Dummheit!
Hätte er das ´´deine´´´weggelassen, sähe es anders aus, dann hätte er das Vorhandensein von Dummheit noch in Frage gestellt.

Dann hätte der Lehrer ja quasi gesagt "Du bist zwar unbestreitbar dumm, aber die Note liegt merkwürdigerweise nicht daran, sondern nur an deiner Faulheit und deinem Desinteresse". Zumal im Falle eines Prozesses mit Sicherheit niemand 100%ig bezeugen kann, ob das "deine" nun gesagt wurde oder nicht.

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#15
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1171x hilfreich)

quote:
Strafanzeige wegen Beleidigung, Dienstaufsichtsbeschwerde.

… sind denkbar ungeeignete Mittel, das Lehrer-Schüler-Verhältnis zu verbessern. Wer mehr oder weniger täglich miteinander arbeiten muss, sollte sich um die Verbesserung des Klimas, nicht um dessen weitere Vergiftung bemühen. Ein von der Schulleitung oder einem Vertrauenslehrer moderiertes Gespräch böte sich an.

Ob tatsächlich eine strafrechtlich beachtliche Beleidigung vorliegt oder nicht, lässt sich immer anhand des konkreten Einzelfalles beurteilen. Dabei macht es nur begrenzt Sinn, die Aussagen des Lehrers auszulegen, wenn man nicht die Umstände kennt, unter denen diese getätigt wurden. Auch vermeidlich „harmlose" oder als Frage „getarnte" Aussagen können eine schwere Beleidigung darstellen. Gleiches gilt für das „Vorführen" des Schülers, wenn es darum geht, diesen vor der Klasse lächerlich zu machen. Auf Wortklaubereinen – Was wurde genau gesagt? - kommt es dabei nicht an.

Dennoch schließe ich mich meinen Vorrednern an und meine, dass hier allenfalls ein pädagogisch ungeschicktes Verhalten, aber noch keine strafbare Beleidigung vorliegt. Außerdem denke ich, dass sich die Sache zumindest aus der Sicht des Fragestellers so hochgeschaukelt hat, dass dieser nun besonders empfindlich reagiert. Daher mein eingangs gemachter Vorschlag.


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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
JDavis
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 26x hilfreich)

quote:
>Strafanzeige wegen Beleidigung, Dienstaufsichtsbeschwerde.

… sind denkbar ungeeignete Mittel, das Lehrer-Schüler-Verhältnis zu verbessern.

Darum ja auch die der Hinweis, damit möglichst bis nach dem wohl anstehenden Schulabschluß zu warten. Ich bin doch der Meinung, daß man sich als Schüler auch einmal (juristisch) wehren darf. Wenngleich im Endeffekt nicht viel dabei herauskommen wird, könnte das schon einen gewissen Eindruck beim Lehrer machen.

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#17
 Von 
Phoenix742
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vorweg möchte ich mich noch einmal bei Euch bedanken.

Auch wenn hier teilweise äußerst unterschiedliche Meinungen vertreten worden sind, habt ihr mir doch bei der Entscheidungsfindung sehr geholfen.

So konnte ich herauslesen, dass hier nicht unbedingt eine direkte Beleidigung vorliegen muss, da es darauf ankommt wie sein Verhalten ausgelegt wird und es fraglich ist, ob man ihm die genaue Wortwahl noch beweisen könnte (z.B. über Zeugenaussagen).

Jedoch werde ich mir den Hinweis zu Herzen nehmen und noch ein wenig warten, da der Schulabschluss unmittelbar bevorsteht.

Wie ich schon anfangs erwähnte, habe ich mich über die rege Anteilnahme sehr gefreut und hoffe, dass ich in naher Zukunft auch Fragestellungen von anderen Usern beantworten kann. Und bis dahin hoffe ich, dass alle aufkommenden Fragen so gut beantwortet werden.

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0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9575 Beiträge, 2359x hilfreich)

Ich schließe mich den bisherigen Antwortgebern an. Ich denke, nahezu jeder dürfte in seiner Schulzeit schon an Lehrer geraten sein, mit denen man nicht klar kommt. Ich denke, auch diese Erfahrung macht einen nur stärker.

Ich werde nie meine politisch äußerst linksaußen stehende Sozialkundelehrerin vergessen, die nur dummes Zeug von sich gegeben hat, die auch rein objektiv betrachtet keine Ahnung hatte, und mit der ich mich in JEDER Unterrichtssunde angelegt habe. Man kann sich wohl denken, was für eine Note ich von der bekommen habe. Eigentlich hätte ich alleine für mein Fachinteresse und meine Unterrichtsbeteiligung eine 1 verdient.. *lol*.. das war aber wohl kaum zu erwarten.... Es war mir aber schnuppe..... *grins*

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"justice"

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