HAllo,
gestern kam es zwischen mir und meiner Mutter zu eienr Streitigkeit.
Ich gab meiner Mutter eine backpfeife.Die Polizei kam.
Ich hatte 0 Promille, meine Mutter knapp 0, 6.
Im Bogen der Polizei stand:"Leichte Körperverletzung"(...)Da Reue gezeigt ist eine Wiederholung der Tat eher auszuschliessen, Wange des Opfersa leicht gerötet"
Mit was habe ich zu rechnen.Bin 21.Wird das Verfahren vorraussichtlich eingestellt?
Leichte Körperverletzung
28. Juni 2008
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Frage vom 28. Juni 2008 | 18:49
Von
Status: Beginner (115 Beiträge, 27x hilfreich)
Leichte Körperverletzung
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#1
Antwort vom 28. Juni 2008 | 18:56
Von
Status: Unbeschreiblich (32882 Beiträge, 17269x hilfreich)
Hi,
wenn ich mal annehme, daß Sie keine einschlägigen Vorverfahren haben, wird das wohl wegen Geringfügigkeit eingestellt.
Gruß vom mümmel
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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#3
Antwort vom 28. Juni 2008 | 22:50
Von
Status: Beginner (123 Beiträge, 42x hilfreich)
Wieso haut jemand
- erstens eine Frau
und
- nochmals erstens seine Mama ?????
- und fragt zweitens nur um sich selber besorgt nach rechtlichen Konsequenzen???
Ist das etwa in Ordnung?
sorry die Frage(n)...
#4
Antwort vom 29. Juni 2008 | 13:37
Von
Status: Unbeschreiblich (32882 Beiträge, 17269x hilfreich)
Hi,
eingestellte Verfahren stehen im Verfahrensregister. Insofern kann die Staatsanwaltschaft durchaus zu der Meinung kommen, daß hier mal eine Verurteilung angebracht wäre.
Gruß vom mümmel
Und jetzt?
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