Leihfahrzeug - Strafrecht

2. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
Martin_HH_2020
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Leihfahrzeug - Strafrecht

Hallo Ihr Wissenden!

Ihr habt mir schon einmal so toll geholfen, deshalb eine erneute Frage an Euch.

Im Rahmen unseres Vereins verleihen wir einen Transporter an Künstler, Kulturschaffende etc.
(Natürlich unentgeltlich)

Jetzt passiert folgendes:
Dauernd leihen sich Leute unser Auto unter der Vorgabe Künstler, Musiker o.ä. zu sein um dann dieses Fahrzeug im Stadtteil für reichlich Geld weiter zu vermieten.
Sie treten unter unterschiedlichen Namen auf und betreiben das offensichtlich gewerblich.

Abgesehen von der moralischen Komponente, wäre das von strafrechtlicher Bedeutung? Und wenn ja, welcher?

(Wir werden das unterbinden. Und wir mögen die Strafrechtskeule nicht. Aber es würde mich einfach interessieren)

Lieben Dank!

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Zitat (von Martin_HH_2020):
Dauernd leihen sich Leute unser Auto unter der Vorgabe Künstler, Musiker o.ä. zu sein


Sie sind es aber in Wirklichkeit nicht?
Dann käme Betrug in Frage.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Martin_HH_2020
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

@ !!Streetworker!!

Erst einmal danke.
Nein, das sind sie natürlich nicht. Sie geben lediglich vor das Auto für eine Kunst-Ausstellung, für einen Bühnenauftritt zu brauchen. Diese Ereignisse finden niemals statt.

Aber selbst wenn. Ist das strafrechtlich egal, wenn ich geliehene Dinge weitervermiete? (Gut. Die Frage stellt sich in diesem Fall ja so nicht.)

Warum Betrug?

-- Editiert von Martin_HH_2020 am 02.09.2020 15:18

-- Editiert von Martin_HH_2020 am 02.09.2020 15:25

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Zitat (von Martin_HH_2020):
Aber selbst wenn. Ist das strafrechtlich egal, wenn ich geliehene Dinge weitervermiete?


In dem geschilderten Fall ja (wenn man jetzt mal von "Kleinigkeiten" wie Steuerhinterziehung absieht)



Zitat (von Martin_HH_2020):
Warum Betrug?


Weil durch eine Täuschung ("ich bin Künstler") ein Irrtum erregt wird (" ah, Du bist Künstler") aufgrund dessen eine Vermögensverfügung (unentgeltliche Überlassung) vorgenommen wird, die zu einem Vermögensvorteil beim Täter (gesparte Miete) und zu einem Vermögensschaden beim Opfer führt (entgangene Miete).

Dies in jedem Fall dann, wenn das KFZ an andere Personen als Künstler entgeltlich verliehen wird. Daher schrieb ich "könnte Betrug in Frage kommen".

Falls das KFZ an andere Personen überhaupt nicht verliehen wird, also weder entgeltlich noch unentgeltlich, könnte man aber auch die Abnutzung des Fahrzeugs und die damit einhergehende Wertminderung als Vermögensschaden ansehen.

Wie ist es denn hinsichtlich des Benzins geregelt? Bekommen die Leute das Fahrzeug vollgetankt und müsste es auch vollgetankt zurückgeben?

Vergleichbar ist das ganze mit dem sogenannten Spenden- oder Bettelbetrug, wo z.b. ein Bettler vortäuscht blind zu sein, und Passanten dadurch(!) animiert Geld zu spenden, er in Wirklichkeit aber gar nicht blind ist.



-- Editiert von !!Streetworker!! am 02.09.2020 19:40

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Martin_HH_2020
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Wow. Danke für Deine Antwort Streetworker!

Lieben Dank für deine Mühen einem Rechtslaien das zu erklären. Wir verstehen das bloß nicht mehr. - Sorry

Sache ist einfach die. Wir verleihen Autos unentgeltlich an Kulturschaffende. Es wird sich ausgeliehen und die Fahrzeuge werden einfach von den "Nicht-Künstlern" weitervermietet.
Genau wie mit unserem Übungsraum. Den haben wir angemietet und geben den unentgeldlich an Künstler weiter. Jemand leiht sich den Raum für einen Monat, nutzt ihn überhaupt nicht, und vermietet den Raum für viel Geld weiter.
Das kann doch so nicht richtig sein.

Wie gesagt. Wir wollen die Strafrechtskeule nicht. Aber ist das eher eine Zivilsache?.

-- Editiert von Martin_HH_2020 am 02.09.2020 19:55

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Zitat (von Martin_HH_2020):
Sache ist einfach die. Wir verleihen Autos unentgeltlich an Kulturschaffende. Es wird sich ausgeliehen und die Fahrzeuge werden einfach von den "Nicht-Künstlern" weitervermietet.


Ja, das hab ich schon verstanden. Hier hängt aber die Straftat -wie erklärt- nicht von der Weitervermietung ab, so wie Du offensichtlich glaubst. Die Strafbarkeit ist -wenn dann- schon mit der Ausleihe unter falschen Angaben verwirklicht.

Zitat (von Martin_HH_2020):
Genau wie mit unserem Übungsraum. Den haben wir angemietet und geben den unentgeldlich an Künstler weiter. Jemand leiht sich den Raum für einen Monat, nutzt ihn überhaupt nicht, und vermietet den Raum für viel Geld weiter.
Das kann doch so nicht richtig sein.


Nicht alles was "nicht richtig" ist, ist gleich eine Straftat. Im Übrigen kommt ja zumindest bei der Auto-Geschichte eine Strafbarkeit wegen Betruges in Frage. Beim Übungsraum ist hingegen kein Vermögensschaden ersichtlich.

Generell müsst ihr Euch halt gegen solche Sachen zivilrechtlich absichern und/oder Euer Konzept überdenken.

Zitat (von Martin_HH_2020):
Aber ist das eher eine Zivilsache?.


Ja

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.753 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen