Leihmutschaft

13. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
ReindeerHD
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 17x hilfreich)
Leihmutschaft

Hallo, ich wurde auf diese Kategorie verwiesen. :o)

Guten Morgen,

ich habe für meinen komplizierten Fall leider kein Topic gefunden.
Ich bin in der Vermittlung von Geschäftskontakten zwischen Deutschland und einem Land x tätig.
Gestern ist ein junges Paar an mich herangetreten, welches eine Leihmutter im Land x sucht. Sie haben die Information, dass dies im Land x zulässig ist, was ich noch gesondert überprüfen muss.
Meine eigentliche Frage: darf ich in dieser Angelegenheit von Deutschland aus vermittelnd tätig werden?
Die Aufgabenstellung ist: eine Leihmutter zu finden, welche die künstliche Befruchtung (vielleicht ist daher der Name Leihmutter falsch denn es geht nur um die Befruchtung und nicht um das einsetzen einer befruchteten Eizelle) vornimmt. Die Herausgabe des Kindes nach der Geburt vertraglich zu fixieren sowie beide Seiten (auch sprachlich) zu unterstützen (u.U. treuhänderische Verwaltung von Zahlungen).

Ich weiss, das hört sich alles sehr nüchtern an, aber ich denke man kann dadurch beiden Seiten helfen und möchte auch nur eine rechtliche Diskussion und keine moralische führen.

Für eure Unterstützung vorab vielen Dank.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sternchen123
Status:
Schüler
(249 Beiträge, 42x hilfreich)

wenn Du eine rechtlich genaue Antwort darauf haben willst, solltest Du den Anwalt deines Vertrauens aufsuchen.

Das hat zwei gute Vorteile:

1. wenn er mit seiner Antwort nicht richtig liegt, kannst Du Schadensersatz fordern

2. bekommst Du keine moralische Diskussion geboten

Sternchen

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Wie schon in dem anderen Forum gesagt, ist die strafrechtliche Seite nicht ganz einfach. In Deutschland ist die Leihmutterschaft nach dem Emryonenschutzgesetz strafbar, aber nicht in allen Ländern. Wenn jemand die Tat im Ausland begeht, kan der sich nur strafbar machen, wenn auch in dem entsprechenden Land die Tat strafbar ist. Davon hängt es auch ab, ob Sie sich hier in Deutschland strafbar machen. Eine Beihilfe setzt eine teilnahmefähige Haupttat voraus, und die ist nicht gegeben, wenn die Sache am Tatort nicht strafbar ist.

Insgesamt würde ich aber sagen, es wäre wohl besser, die finger davon zu lassen.

Gruß Justice

0x Hilfreiche Antwort

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