Leistungserschleichung - Beförderungserschleichung - Welche Angaben soll ich denn jetzt machen?

25. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
fluhlingslolle
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Leistungserschleichung - Beförderungserschleichung - Welche Angaben soll ich denn jetzt machen?

Hallo,
ich habe gerade einen Brief von der Polizei erhalten, indem mir die oben genannte Straftat nach § 265a StGB zur Last gelegt wird. In der nebenstehen Spalte "Versuch" steht NEIN!
Ich kann mich erinnern an dem "Tattag" eine Fahrkarte entwertet zu haben, die ich ausversehentlich mit der Hose mitgewaschen habe. Die Kontrolleure meinten aber, ich hätte die Fahrkarte schon einmal entwertet gehabt und den Stempel weg radiert, was aber nicht stimmte (Wäre ja Urkundenfäschung). Sie nahmen den Fahrschein als Beweis mit und legten mir die 40.- € "Schwarzfahren-Buße" auf.
Da ich dann aber keine weiteren Probleme mit der Verkehrsgesellschaft haben wollte, habe ich das Geld überwiesen und gehoft, der Fall wäre damit geklärt. Leider nicht. Zu meiner Person: Ich bin 19 Jahre alt, Schüler und wohne noch bei meinen Eltern.
Was ich vielleicht noch anhängen sollte; ich wurde bereits vorher zwei- oder dreimal beim Schwarzfahren erwischt, habe aber jedesmal das Geld überwiesen!

Jetzt wollte ich wissen, welche Straftat mir zur Last gelegt wird. Ist es die angeblichen Urkundenfälschung oder das mehrfache Schwarzfahren? Weil laut dem Paragrafen müsste es doch das Schwarzfahren sein?!
Welche Angaben soll ich denn jetzt bestenfalls machen? Und wenn es zu einer Verurteilung kommen sollte, wie hoch könnte eine mögliche Strafe ausfallen? (Ich hoffe doch keine Freiheitsstrafe!) Werde ich dadurch Aktenkundig? Was sind den allgemeine Folgen einer solchen Verurteilung und wie wird sowas gehandhabt?

Vielen Dank schonmal im Vorraus für die Antworten!

- fluhlingslolle

-- Editiert am 25.06.2010 13:38

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dezooka
Status:
Schüler
(240 Beiträge, 72x hilfreich)

Das Ausradieren von einem Stempel der das Dokument dann zu einer Urkunde macht, ist in der Tat Urkundenfälschung. Dazu kommt noch, dass Sie wissentlich gehandelt haben - also könnte theoretisch noch der Betrug hinzukommen.

Ich kann mir nicht denken, dass es zu einer FS kommen wird. Dazu erfüllen Sie mit diesem einem TB nicht genügend Deliktarten. Aktenkundig, werden Sie damit in dem Sinne, dass im BZR dieser Vorfall gespeichert ist.



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"Mit freundlichen Grüßen
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FaSuS"

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#2
 Von 
fluhlingslolle
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Vielleicht ist es oben nicht deutlich hervorgegangen, aber ich habe den Stempel nicht wegradiert...ich habe die Fahrkarte lediglich mit der Wäsche mitgewaschen.

Aber wegen was muss ich mich denn vor der Polizei verantworten? Wegen des Schwarzfahrens oder der Urkundenfälschung?

Vielen Dank nochmal!

- fluhlingslolle

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#3
 Von 
guest-12325.06.2010 19:41:01
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 50x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
dezooka
Status:
Schüler
(240 Beiträge, 72x hilfreich)

Wegen beidem. Der Vorwurf der Urkundefälschung steht im Raum, da man davon ausgeht, dass Sie den Stempel wegradiert haben. Die Erschleichung von Leistung beinhaltet das fälschen von Urkunden nicht. Wären Sie ausversehen in den Bus oder in die Bahn gestiegen ohne zu Bezahlen, wäre es nur das Erschleichen von Leistungen gewesen.

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"Mit freundlichen Grüßen
----------
FaSuS"

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#5
 Von 
micha60
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 147x hilfreich)

Wenn das Gericht von Radieren ausgeht, wird es, wie auch immer die rechtliche Bezeichnung aussieht, sehen, dass es um einmal schwarzfahren ging. Solche Verfahren werden oft beim ersten Mal nach § 47 JGG eingestellt, ansonsten gibts eine kleine Arbeitsauflage unter Anwendung von Jugendrecht, oder, falls ausnahmsweise kein Jugendrecht angewendet werden sollte, eine minimale Geldstrafe. Zwar gibt es einen Registereintrag, aber in ein Führungszeugnis wird solcher Kleinkram nicht aufgenommen.

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#6
 Von 
Salvatori
Status:
Praktikant
(944 Beiträge, 280x hilfreich)

quote:
Wären Sie ausversehen in den Bus oder in die Bahn gestiegen ohne zu Bezahlen, wäre es nur das Erschleichen von Leistungen gewesen.



Ach Schmarrn, "aus Versehen" wäre ja kein Vorsatz und damit auch keine Straftat. Fahrlässiges Erschleichen von Leistungen gibt es nicht.

Richtig ist, daß das Schwarzfahren ohne manipuliertes Ticket eben reines Erschleichen von Leistungen ist, während hier die Urkundenfälschung noch "on top" kommt.

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12325.06.2010 19:41:01
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 50x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
micha60
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 147x hilfreich)

micha hat eben schon Schwarzfahrer mit ohne ohne gefälschte Tickets verknackt...

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12325.06.2010 19:41:01
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 50x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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