Hi liebe Forenmitglieder,
ich hoffe ihr könnt mir helfen. Ich bin am Ende. Ich bin ein Laie ich kenne mich weder im SGB II aus noch im Strafrecht. An alle die sagen " Mensch ist der dumm usw " brauchen mir garnicht zu antworten. Das Kind ist in den Brunnen gefallen und will wieder rauskommen. Was kann ich am besten machen.
Zu aller erst. =) Ich bin strafrechtlich noch nie in Erscheinung getreten also polizeiliches Führungszeugnis 0 Eintragungen. Aber auch im Behördenregister 0 Eintragungen.
Nun zur Geschichte:
Ich habe in meinem ALG2 Antrag einen Job nicht angegeben da ich dachte ich muss Ihn nicht angeben. Ja ehrlich hab wirklich so gedacht. Ist ein Nebenjob. Verdienst cirka 500 Euro Gleitzone. Ist ein ganz normales Beschäftigungsverhältnis mit Arbeitsvertrag ,das ich vor der Antragsstellung bereits hatte. Ich hatte es schon vorher. Die Dame von der ARGE meinte wenn ich eine neue Beschäftigung eingehe soll ich bescheid sagen. Aber ich bin in keine Neue Arbeit gegangen sondern ich hatte es ja schon deswegen habe ich keinen neuen Job gemeldet. Ich weis ich bin dumm tut mir leid.
Zur Information an die helfenden:
also es war keine Schwarzarbeit, der Arbeitgeber hat mich ganz normal gemeldet. also sozialversicherungsrechtlich.
Das Konto auf dem das Geld einging war der ARGE bekannt sprich das Geld monatlich kam auf das gleiche Konto wo das ALG2 kam.
Ich habe auch keine Kontoauszüge manipuliert. Sie hat alle Kontoauszüge.
Nach dem Datenabgleich sah die SB das mir falsch bewiligt worden ist und stellte die Leistungen auf meinen Brief her ein.
Ich bekam einen Rückzahlungsbescheid von der ARGE Regionaldirektion von cirka 5600 Euro.
Ich schrieb einen Brief an die Regionaldirektion das ich mich dafür entschuldige das ich es wirklich nicht wusste. Ich nahm das Geld von meinem Schonvermögen und habe die gesamte Summe von 5600 Euro bezahlt.
Also der Rückzahlungsbescheid hat sich erledigt. Alles was ich unrecht bekommen habe habe ich zurückbezahlt.
Dann habe ich einen Brief von der Staatsanwaltschaft erhalten in der ich wegen Betrug angezeigt wurde. Habe durch Falschangabe Geld erschlichen. Ich sagte
Ich habe das Geld bezahlt , ich wusste es nicht, bezog das erstemal Alg2, Konto war der ARGE bekannt, ich habe nicht schwarz gearbeitet usw.
Jetzt kam die Hauptverhandlung und ich wurde verurteilt zu 100 Tagessätzen a 50 Euro
Dann habe ich einen Bussgeldbescheid bekommen von 3200 Euro.
Man sagte mir wenn ich das nicht zahlen kann komme ich ins Gefängnis
Nun habe ich Angst bitte um ernste Antworten.
meine E Mail Adresse ist nokiasmsboy@yahoo.de
Ich bitte um ehrliche und hilfreiche Antworten. Antworten wie dumm kann man sein usw das glaubt dir kein STa helfen mir nciht weiter.
Leistungsmissbrauch Staatsanwaltschaft Strafbefehl und Bussgeld
Hi,
da haben wir diverse Unklarheiten: 1. Strafbefehl und Bußgeld? Eine Sache ist entweder eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit, also kann es nicht beides geben.
2. 50 Euro Tagessatz? Das wäre angemessen bei 1500 Euro Einkommen - recht fürstlich für einen Arbeitslosen. Sollten Sie weniger verdienen, wären 50 Euro zu hoch.
3. Strafbefehl oder Hauptverhandlung?
Ansonsten können Sie bei Zahlungsunfähigkeit die Staatsanwaltschaft ersuchen, Ihnen Ratenzahlung zu gewähren oder die Strafe in gemeinnützige Arbeit (100 Tage) umzuwandeln. Einspruch können Sie natürlich auch einlegen, wenn das Urteil/der Strafbefehl noch nicht rechtskräftig ist.
Gruß vom mümmel
Einspruch ist unbedingt einzulegen, da die Tagessatzhöhe schon falsch berechnet wurde. Im Übrigen kannst Du den Einspruch entweder auf den kompletten Strafbefehl(was ratsam wäre) oder auch nur auf die Tagessatzhöhe beschränken. Der Widerspruch kann notfalls immer noch in der dann stattfindenden Hauptverhandlung zurückgezogen werden.
gruß
avalon 2006
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Ich schließe mich Mümmel an, da ist einiges unklar. Vielleicht kann der Threadautor noch ein wenig präzisieren bezüglich der Fragen....
Gruß Justice
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