Leistungsmißbrauch !

11. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
fragender27
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Leistungsmißbrauch !

Hallo !
Eine "kleine" Frage.
Der Sachverhalt sieht folgendermaßen aus !

Und zwar eine Person aus meinem Bekanntenkreis hat im juli 04 seine Ausbildung in einem Hotel beendet und wurde nicht übernommen. er war dann von juli bis oktober letzten jahres arbeitslos !
in der zeit in welcher er arbeitslos war bekam er eine anfrage seines ehemaligen personalchefs, ob er nicht für 2 tage aushelfen könnte !
er hat dies auch gemacht, er wollte die alten kollegen nicht im stich lassen und erhoffte sich eine feste anstellung.
er arbeitete 2 tage ( insgesamt 17 std.)und hat dafür ca 160 € bekommen. es wurde alles ordnungsgemäß auf der lohnsteuerkarte eingetragen und sämtliche sozialabgaben wurden dementsprechend abgeführt (glaube ich, kann aber sein das er aufgrund des niedrigen verdienst befreit war).
dann kam anfang des jahres 05 ein bescheid des arbeitsamtes in dem das gesamte arbeitslosengeld für die 3 monate (1200 €) zurückgefordert wurde. Begründung : er habe nicht wie vorgeschrieben dem Aamt angezeigt, dass er eine aushilfstätigkeit
angenommen hat. er habe schließlich ein merkblatt ausgehändigt bekommen und hätte es also wissen müssen, dass er die tätigkeit beim Aamt anmelden muss !
Soweit so gut ! Aber er hat sich bei seinem damaligen personalchef erkundigt und dieser sagte ihm, dass er als arbeitsloser einen geringen teil dazuverdienen dürfe. er würde im hotel als gerinfügigbeschäftigter geführt und somit sei alles in ordnung !
das Aamt fordert nun wie oben beschrieben das gesamte geld zurück da er grob fahrlässig gehandelt hat (zitat aus dem Aamt bescheid :"wer das merkblatt nicht aufmerksam liest, handelt schon grob fahrlässig).
Der Einspruch gegen den bescheid wurde abgelehnt, da er zwar richtigerweise als gerinfügigbeschäftigter arbeiten darf aber dies anzeigen muß und er lediglich 18 Std. im monat arbeiten darf. ein ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet !
Meines Erachten wäre es gerechtfertigt wenn das Aamt für die 2 Tage an denen er im hotel ausgeholfen hat die leistungen zurückfordert aber nicht den gesamten betrag.

Meine Frage hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht ? Wenn ja, mit welchem Ergebnis ? Oder kann mir jemand einen rat geben welche Schritte jetzt weiter zu veranlassen sind ? (Anwalt etc)
Im Voraus vielen Dank !!!!!!!!!!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
forest
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Im Forum Arbeitsrecht wäre der Beitrag wohl besser. Vielleicht tummelt dort jemand der Bescheid weiß.

0x Hilfreiche Antwort

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