Hallo zusammen,
ich wollte heute bei der Polizei meine Zeugenaussage vom letzten Wochenende ergänzen. Es ging um eine Rangelei bzw. Notwehr. Der Angreifer wurde, bevor er zuschlagen wollte, von einer Person zu Boden gerissen und festgehalten bis die Polizei eintrifft. Dabei hat sich der Angreifer verletzt und ist ins Krankenhaus gekommen.
Ich habe meine Zeugenaussage direkt am Einsatzort abgegeben. Jetzt 5 Tage später ist mir noch was eingefallen.
Der Polizist sagte heute aber, dass der Einsatz als solches im System steht, aber nichts weiter veranlasst wurde weil so nichts festzustellen ist.
Darf somit die Polizei selbst entscheiden, ob die Staatsanwaltschaft überhaupt dadurch Kenntnis erlangt? Sprich aus Geringfügigkeit leiten sie es einfach gar nicht weiter.
Oder ist der "Fall" einfach bei der Polizei noch gar nicht bearbeitet, dass er somit noch gar nicht weitergeleitet wurde?
Vielen Dank.