Lieber Geld-oder Haftstrafe!?

28. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Azubi84
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Lieber Geld-oder Haftstrafe!?

Sehr geehrte User,

kurz zu meiner Person. Ich bin 23 Jahre alt und Azubi im 3. Lehrjahr. Vergangenes Jahr hat ich einen Verkehrsunfall bei dem ich mit geringer Geschwindigkeit einem Motorradfahrer aus Unachtsamkeit die Vorfahrt genommen habe. Kein Personen, -sondern nur Sachschaden!
Ich wurde verurteilt zu einer Geldstrafe von 550 EUR!

Ratenzahlung wurde v. der Staatsanwaltschaft bewilligt, geringere Rate ist leider nicht möglich, da sonst der Strafzweck vereitelt würde,jedoch kann ich diese Raten nur schwer aufbringen.

Mir wurde angeboten anstelle der Geldstrafe eine 10 Tägige
Haftstrafe.
Nun würde ich durchaus ins Gefängniss gehen, habe aber etwas Angst davor, da ich über Zustand,Ablauf und Insassen der Gefängnisse nix weiß.

Denke nicht, dass es in deutschen Gefängnissen zu geht wie im Fernsehn aber würde explizit gern wissen ob ich dann in Einzelhaft komme oder mit Vergewaltigern und Mördern eine Zelle teilen muss?! :augenroll: Kennt sich da vllt. jemand aus?Ist das schlimm im Gefängniss?

Im Voraus bedanke ich mich recht herzlichst!
Mfg
Stefan




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CAS84
Status:
Schüler
(300 Beiträge, 77x hilfreich)

Mörder und Vergewaltiger sitzen nicht mit ``Kleinganoven`` zusammen.
Allerdings wirds wohl kein Spaziergang.
Hast du die Möglichkeit das Geld zu leihen, Bank, Eltern, freunde,..., und dann bei denen die Raten abbezahlen???

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9550x hilfreich)

'Mörder und Vergewaltiger sitzen nicht mit ``Kleinganoven`` zusammen.'

Zumindest in aller Regel nicht. Als 'Ersatzfreiheitssträfler' und 'Erstverbüßer' kommen Sie in eine Anstalt des 'offenen Vollzugs', d.h., die Hafträume sind in der Regel den ganzen Tag offen und Sie können sich innerhalb der JVA frei bewegen. Zwangsweise wird man Sie auch nicht mit einem Gewaltverbrecher gemeinsam in einem Haftraum unterbringen.

Anstalten des offenen Vollzugs haben auch meist nur wenige oder kaum nennenswerte Vorrichtungen, die ein Entweichen der Gefangenen verhindern sollen/können. Alleine schon deswegen werden dort keine Gefangenen untergebracht, bei denen ein Entweichen verhindert werden soll/muß und die noch längere Haftstrafen zu verbüßen haben.

Rein theoretisch kann dort aber auch z.B. ein Gewaltverbrecher einsitzen, der z.B. seinerzeit zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurde, von denen er nun bereits (im geschlossenen Vollzug) z.B. schon 14 verbüßt hat (vorzeitige Haftentlassung jetzt mal ausser Acht gelassen). Bei solchen Gefangenen ist es schon möglich, dass die sich dann für das letzte Jahr 'heimatnah' in eine Anstalt des offenen Vollzugs verlegen lassen können und dort auch 'Freigänger' werden können, um z.B. 'draussen' zu arbeiten und sich so wieder auf ein Leben in Freiheit einstellen können. Oder sie sind irgend etwas von Beruf, dass in dieser bestimmten JVA gebraucht wird, z.B. Koch. Dann sind sie dort z.B. als sog. 'Hausarbeiter' tätig.

Was die Einzelunterbringung ('Recht auf Einzelzelle') angeht, ist diese zwar im Strafvollzugsgesetz festgeschrieben -§ 18 StVollzG- (v.a. für den geschlossenen Vollzug), jedoch bestehen Ausnahmeregelungen für 'alte JVAen', also JVAen, die vor einem bestimmten Baujahr errichtet wurden [§ 201, Abs. 3 StVollzG]. Und es gibt in Deutschland relativ viele JVAen, die schon sehr alt sind, und vor dem Stichtag erbaut wurde.


Mir wurde angeboten anstelle der Geldstrafe

Naja, das ist weniger als 'Angebot' zu verstehen, als letztlich als 'Androhung'. Es gibt näml. explizit keine Wahlmöglichkeit zwischen 'zahlen' oder 'sitzen'. Wer zahlen kann, muß auch zahlen (zur Not eben in Raten). Bevor es zur Ladung zum Antritt der Ersatzfreiheitsstrafe kommt, gehen daher in jedem Fall andere Vollstreckungsmaßnahmen wie Lohnpfändungen, Kontenpfändungen usw. vor. Lediglich wenn dies von vornherein aussichtslos ist (z.B. weil derjenige nur über das absolute Existenzminimum, z.B. ALG II verfügt) kann davon abgesehen werden.

Jemand, der z.B. 3.000 € / mtl. verdient, muß auf jeden Fall zahlen, bzw. wird gepfändet und 'darf' die Strafe nicht absitzten.

Es gäbe da aber auch noch den 'goldenen Mittelweg' der Ihnen sicherlich auch in einem der Schreiben der Staatsanwaltschaft bereits genannt wurde:

Die Möglichkeit zur Ableistung von sog. 'freier Arbeit' ( = gemeinnützige Arbeitsstunden).

Wenn sie 10 Tage sitzen müßten, wären also von der Strafe noch 10 Tagessätze übrig (by the way: Wie hoch war die Strafe denn eigentl. ursprünglich, also ... Tagessätze á ...Euro?!?).

10 verbleibende Tagessätze entsprächen analog der Ableistung von iaR. 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit (ist teils regional verschieden, können auch 50 oder 70 sein, meist sind es jedoch 60, also 1 Tagessatz = 6 Stunden). Wenn Sie diese 60 Stunden abarbeiten würden, wäre die Sache auch erledigt...und Sie hätten noch einen wertvollen Beitrag für die Solidargemeinschaft erbracht, was ja auch keinesfalls verkehrt ist...

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

-- Editiert von !streetworker! am 28.02.2008 22:03:02

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