Liegt ein Strafbefehl gegen mich vor?

23. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
Fluchtpunkt
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
Liegt ein Strafbefehl gegen mich vor?

Hallo liebes Forum,

ich wende mich mit einer Frage an euch, auf die ich bisher im Netz keine Antwort finden konnte:

Durch die Einfuhr eines Ebay-Artikels bei der ein falscher Betrag angegeben war wurde vom Zoll vor ca 5 Monaten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung gegen mich eingeleitet.

Seitdem habe weder vom Zoll noch vom Staatsanwalt etwas gehört. Allerdings gab nach ca 4 Monaten es ein Einschreiben, dass ich durch eine arbeitsbedingte Abwesenheit nicht rechtzeitig abholen konnte. Eine Postmitarbeiterin gab mir die Auskunft, das behördliche Schreiben bei Nichtabholung ein zweites Mal verschickt werden.

Da aber keinerlei Schreiben kam frage ich mich mittlerweile, ob es nicht sein könnte, dass ohne mein Wissen vielleicht schon ein Strafbefehl gegen mich vorliegt.

Daher:

Kann man herausfinden, ob ein Strafbefehl gegen die eigene Person vorliegt? Und wenn ja - wo kann man da nachfragen?

Für einen Rat wäre ich sehr dankbar.








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8 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Beim Amtsgericht, das als Absender auf Ihrem Einschreiben(Zustellungs-)abholschein vermerkt ist.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Fluchtpunkt
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)


Danke für die schnelle Antwort!

Da auf dem Benachrichtigungsschreiben kein Absender angegeben war ist das genau die Information die ich gesucht habe!

-- Editiert Fluchtpunkt am 24.11.2013 08:14

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Dann versuchen Sie es zunächst mal bei dem Amtsgericht, dass für Ihren Wohnort zuständig ist.

Oder beim ZOLL anrufen und nachfragen, welche Staatsanwaltschaft die Sache bearbeitet (hat) und dort nachfragen.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#4
 Von 
Fluchtpunkt
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

OK. Vielen Dank für die schnelle Hilfe! :)

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Ein Strafbefehl wir nicht per Einschreiben, sondern per PZU ("gelber Brief") zugestellt und landet auf jeden Fall im Briefkasten.

Das Risiko der Nichtabholung schaltet die Justiz damit aus. Insoweit ist Gerichtspost wohl auszuschließen.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Fluchtpunkt
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Aha, das ist dann eine gute Nachricht. Danke. Nichtsdestotrotz auch gut zu wissen wo man sich informieren kann, was da bzw ob da etwas vor sich geht.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Stimmt da hat er Recht, wenn ein Einlegen in den Briefkasten grds. möglich ist, geht das der Ersatzzustellung durch Niederlegung (beim Postamt) vor.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Fluchtpunkt
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

:respekt:

Und möglich ist es ja in jeden Fall, wenn es möglich ist eine Benachrichtigungskarte einzulegen.

Danke!

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