Liegt hier Diebstahl vor?

24. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
Snuggles
Status:
Praktikant
(905 Beiträge, 253x hilfreich)
Liegt hier Diebstahl vor?

Hallo,

habe da mal eine Frage zur "Mitnahme" von Pfandflaschen:

Sachverhalt:

Auf einem Universitätsgelände gibt es eine kleine "Kneipe", eigentlich nur ein "Raum mit Sofa" und einem Getränkeautomaten, der außerdem einige Bierbänke vor der Türe stehen hat.

Am Automaten werden f. 1,- EUR Glasflaschen ausgegeben, allerdings gibt es dort keine Rückgabemöglichkeit.

Die gleichen Flaschen / Getränke gibt es an mehreren weiteren Automaten anderer Gebäude in der Nähe, dort MIT Rücknahmeautomat.

Nun stehen bei dem erstgenannten Gebäude einige leere Flaschen am Automaten bzw. draußen auf den Bierbänken.

Wenn nun eine Person diese Flaschen mitnimmt und sie ein Gebäude weiter im Rücknahmeautomaten abgibt - hat er dann diese Flaschen gestohlen???

Danke,

SN

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dslthomas
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 17x hilfreich)

Wie siehst Du´s selbst und vor allem warum siehst Du´s so? Was würdest Du sagen wenn Du Betreiber dieser Automaten wärst? Liegt hier wieder einmal ein typisch deutsches Probelm vor?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Snuggles
Status:
Praktikant
(905 Beiträge, 253x hilfreich)

Fundierte Antwort *Beifall*

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1434x hilfreich)

Ein Diebstahl ist nicht ersichtlich.


Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Don Espresso
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 0x hilfreich)

Die leeren Flaschen wurden ja von ihren früheren Besitzern (den Trinkern) einfach stehen gelassen.

Gewahrsam aufgegeben = Kein Diebstahl.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Snuggles
Status:
Praktikant
(905 Beiträge, 253x hilfreich)

Danke!

Sehe die Sache genau so.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
dslthomas
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 17x hilfreich)

@ Snuggles

schade daß Du nur an der Beantwortung Deiner Frage interessiert bis und keine Fragen selbst beantwortest :-)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2365x hilfreich)

wobei in einem umschlossenen Herrschaftsbereich es mitunter schwierig ist, eine Sache als herrenlos zu bezeichnen. Im Zweifel könnte man auch annehmen, der Kneipenbesitzer hat Sachherrschaft begründet, nachdem die Flaschen stehengelassen wurden.

Aber dieser Fall interessiert in der Praxis wohl kein Mensch.

Gruß Justice

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
octane
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Haben die früheren "Besitzer" überhaupt Gewahrsam ausgeübt?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1434x hilfreich)

Ihre Frage ist unklar. Bitte präzisieren Sie.


Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

0x Hilfreiche Antwort


#11
 Von 
octane
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Meine Frage war, ob der Besitzer der Flaschen (Automatenaufsteller) sein Gewahrsam an der Flasche überhaupt aufgegeben hat oder ob hier eine Gewahrsamslockerung vorliegen könnte?

Ich würde ferner sagen, dass hier eine Unterschlagung vorliegt.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Snuggles
Status:
Praktikant
(905 Beiträge, 253x hilfreich)

Also, habe mich mittlerweile selbst informiert:

http://www.dpg-pfandsystem.de/servlet/PB/show/1058480/verpackv_komplett.pdf

Hier möge man die Verpackungsverordnung durchlesen und speziell §8, in dem es sinngemäß heißt "...Vertreiber ist VERPFLICHTET ein Pfand zu erheben...."

Wie intelligent wäre das denn, wenn jeder behaupten würde "da ist kein Pfand drauf". Im Übrigen steht es auf den Flaschen drauf, dass es sich um Leih- / Pfand- / Einweg- oder Mehrwegflaschen handelt!!

Ferner liegt ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit des VK vor, indem er keine Rücknahme vornimmt.

Man könnte einige noch diverse weitere Verstöße auflisten, nutzt aber hier nix.

Soviel dazu. Der VK kassiert halt dadurch SELBST den Pfand (die Flaschen sind ja nicht im Preis reduziert gegenüber den anderen Automaten).


@justice005:
Normalerweise sollte es in der Praxis niemanden interessieren, aber wenn "einer mit Hemd" an der Zottelbären - Kiffer & Punk-Bude vorbeigehht, eine Hand voll Flaschen mitnimmt und sie in den Kofferraum seines Autos stellt (das sicher paar 100.000 Pfandflaschen wert ist ;) ), dann geht es eher um's Prinzip, als um die paar Cent.

-- Editiert von snuggles am 28.09.2006 10:21:37

0x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 289.051 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
116.505 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen