Hallo,
habe da mal eine Frage zur "Mitnahme" von Pfandflaschen:
Sachverhalt:
Auf einem Universitätsgelände gibt es eine kleine "Kneipe", eigentlich nur ein "Raum mit Sofa" und einem Getränkeautomaten, der außerdem einige Bierbänke vor der Türe stehen hat.
Am Automaten werden f. 1,- EUR Glasflaschen ausgegeben, allerdings gibt es dort keine Rückgabemöglichkeit.
Die gleichen Flaschen / Getränke gibt es an mehreren weiteren Automaten anderer Gebäude in der Nähe, dort MIT Rücknahmeautomat.
Nun stehen bei dem erstgenannten Gebäude einige leere Flaschen am Automaten bzw. draußen auf den Bierbänken.
Wenn nun eine Person diese Flaschen mitnimmt und sie ein Gebäude weiter im Rücknahmeautomaten abgibt - hat er dann diese Flaschen gestohlen???
Danke,
SN
Liegt hier Diebstahl vor?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Wie siehst Du´s selbst und vor allem warum siehst Du´s so? Was würdest Du sagen wenn Du Betreiber dieser Automaten wärst? Liegt hier wieder einmal ein typisch deutsches Probelm vor?
Fundierte Antwort *Beifall*
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ein Diebstahl ist nicht ersichtlich.
Mit freundlichen Grüßen,
- Rönner -
Die leeren Flaschen wurden ja von ihren früheren Besitzern (den Trinkern) einfach stehen gelassen.
Gewahrsam aufgegeben = Kein Diebstahl.
Danke!
Sehe die Sache genau so.
@ Snuggles
schade daß Du nur an der Beantwortung Deiner Frage interessiert bis und keine Fragen selbst beantwortest :-)
wobei in einem umschlossenen Herrschaftsbereich es mitunter schwierig ist, eine Sache als herrenlos zu bezeichnen. Im Zweifel könnte man auch annehmen, der Kneipenbesitzer hat Sachherrschaft begründet, nachdem die Flaschen stehengelassen wurden.
Aber dieser Fall interessiert in der Praxis wohl kein Mensch.
Gruß Justice
Haben die früheren "Besitzer" überhaupt Gewahrsam ausgeübt?
Ihre Frage ist unklar. Bitte präzisieren Sie.
Mit freundlichen Grüßen,
- Rönner -
Meine Frage war, ob der Besitzer der Flaschen (Automatenaufsteller) sein Gewahrsam an der Flasche überhaupt aufgegeben hat oder ob hier eine Gewahrsamslockerung vorliegen könnte?
Ich würde ferner sagen, dass hier eine Unterschlagung vorliegt.
Also, habe mich mittlerweile selbst informiert:
http://www.dpg-pfandsystem.de/servlet/PB/show/1058480/verpackv_komplett.pdf
Hier möge man die Verpackungsverordnung durchlesen und speziell §8, in dem es sinngemäß heißt "...Vertreiber ist VERPFLICHTET ein Pfand zu erheben...."
Wie intelligent wäre das denn, wenn jeder behaupten würde "da ist kein Pfand drauf". Im Übrigen steht es auf den Flaschen drauf, dass es sich um Leih- / Pfand- / Einweg- oder Mehrwegflaschen handelt!!
Ferner liegt ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit des VK vor, indem er keine Rücknahme vornimmt.
Man könnte einige noch diverse weitere Verstöße auflisten, nutzt aber hier nix.
Soviel dazu. Der VK kassiert halt dadurch SELBST den Pfand (die Flaschen sind ja nicht im Preis reduziert gegenüber den anderen Automaten).
@justice005:
Normalerweise sollte es in der Praxis niemanden interessieren, aber wenn "einer mit Hemd" an der Zottelbären - Kiffer & Punk-Bude vorbeigehht, eine Hand voll Flaschen mitnimmt und sie in den Kofferraum seines Autos stellt (das sicher paar 100.000 Pfandflaschen wert ist ), dann geht es eher um's Prinzip, als um die paar Cent.
-- Editiert von snuggles am 28.09.2006 10:21:37
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
20 Antworten
-
3 Antworten
-
11 Antworten
-
9 Antworten
-
1 Antworten
-
76 Antworten
-
54 Antworten