Gehört das überhaupt in diese Rubrik, ich weiß es nicht genau, daher sorry falls nicht.
Ich bin Schriftführer in einem Verein. Wir haben ein Vereinsheim, zu dem einige der Mitglieder einen Schlüssel haben. Seit etwa 4 oder 5 Jahren haben wir eine gebrauchte Spülmaschine von einem Vereinmitglied erhalten, dessen Vater ein Elektrogeschäft hat. Mir war nie so ganz klar, ob das Gerät nun vom Mitglied oder seinem vater war, der ebenfalls im Verein ist. Irgendwann kam es, dass es Streit kam und das Mitglied aus dem Verein austrat. Kurze Zeit später nam er sich verschiedene Dine, die ihm waren aus dem Vereinsheim und gab den Schlüssel ab. Nun, fast 2 Jahre danach fiel ihm ein, dass er ja noch eine Spülmaschine im Vereinsheim hatte. Er "besorgte" sich einen Schlüssel und nahm das Gerät kurzerhan aus dem Vereinheim. Liegt hier Hausfriedensbruch oder gar Diebstahl
vor? Er informierte den Vorsitzenden danach darüber, dass er das Gerät entnommen habe, da es ja eh nur eine Leihgabe von Ihm (nicht von seinem Vater) sei. Ma abgesehen von der Dreistigkeit sehe ich hier schon eine Handhabe gegen ihn als gegeben. Wie seht Ihr das?
Liegt hier Hausfriedensbruch oder gar Diebstahl vor?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Hm, keine Infos...
Kann man es denn erst mal von Seite des unberechtigten Zutritts betrachten?
Er hat sich von einem alten Vereinskolegen einen Schlüssel besorgt. Dürfte er das Vereinsheim denn überhaupt ohne Erlaubnis betreten? Liegt da Hausfriedensbruch vor?
Dürfen Vereinsmitglieder denn "Gäste" mitbringen? Dürfen sie ihnen Zutritt ermöglichen? Wenn das bei euch üblich ist, kann auch kein Hausfriedensbruch vorliegen, solange das Ex-Mitglied kein Hausverbot hatte.
Ansonsten dürfte kein Diebstahl vorliegen, wenn der Wegnehmende Eigentümer ist, ggfs. aber verbotene Eigenmacht, §858 BGB
. Ob daraus nun aber ein Anspruch welcher Art auch immer zu konstruieren ist...
Zu klären wäre also, ob es sich bei der Maschine um ein Geschenk oder um eine Leihgabe handelte. Nur in ersterem Fall wäre Diebstahl anzunehmen.
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OK, Hausfriedensbruch liegt dann nicht vor, da man dem Mitglied mit dem Schlüssel hier keinen groben Verstoß oder böse Absicht unterstellen kann.
Wer aber wäre in der Beweispflicht, wenn es um das Eigentum geht.
Das Gerät war angeschlossen u nd bereits mehrere Jahre dort. Keiner mehr wird genau wissen, wie das damals war. Schriftlich existiert nichts. Müsste er dann nicht beweisen, dass es sein Gerät ist? Wie kann er da denn? Er brachte sie vermutlich irgendwann mal mit ohne jemals zu sagen, das ist nur leihweise...
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