Liegt hier Versicherungsbetrug vor?

6. Juni 2012 Thema abonnieren
 Von 
Nugget
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 138x hilfreich)
Liegt hier Versicherungsbetrug vor?

An die Strafrechtler von Euch folgender Fall:

A hat einen Schaden. B meldet den Schaden der Haftpflichtvers. von A ohne dessen Wissen. B erhält die Schadenssumme in Form eines Schecks und gibt diesen Scheck an C weiter, der das Geld für sich vereinnahmt.

Das B den Scheck erhalten und an C weitergegeben hat kam nur durch Zufall ans Licht, weil die Haftpflichtvers. von A schriftlich nachfragte, ob die Sache seine Erledigung gefunden hat.

Versicherungsbetrug oder nicht, was meint Ihr?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
alleskoenner
Status:
Schüler
(159 Beiträge, 70x hilfreich)

Hallo,

quote:

A hat einen Schaden. B meldet den Schaden der Haftpflichtvers. von A


allein wegen diesem Satz würde ich schon Betrug vermuten. Ich kenne keine Haftpflichtversicherung die eigene Schäden abdeckt. Daher gehe ich davon aus, dass schon bei der Schadensmeldung manipuliert wurde.

Gruß alleskoenner

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#2
 Von 
Nugget
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 138x hilfreich)

alleskoenner, Deiner Auffassung nach wäre dann A hier der Betrüger, richtig?

Ich laste aber B und vor allem C hier betrügerische Absichten an. Denn A hat den Schaden, die Versicherung von A darf blechen und B und C sacken sich die Kohle ein.

Kann sein dass ich mich vertan habe und es sich hier um eine Hausrat- und nicht um eine Haftpflichtversicherung handelt.

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#3
 Von 
alleskoenner
Status:
Schüler
(159 Beiträge, 70x hilfreich)

quote:
Deiner Auffassung nach wäre dann A hier der Betrüger, richtig?


Nein. Betrug setzt Vorsatz voraus. Da A lt. deiner Beschreibung von dem ganzen nichts mitbekommen hat, kann er auch nicht der Betrüger sein.

Natürlich müsste man mehr Informationen haben (z.B. die Schadensmeldung), aber ich würde hier B den Betrug vorwerfen, C evtl. Beihilfe weil er die Kohle nimmt, und ggf. weiß wie es zu dem Scheck kam.

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#4
 Von 
Nugget
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 138x hilfreich)

Bei dem Schaden handelt es sich um eine Zimmertür.

Wie sollte man hier am besten vorgehen? Der Versicherung auf deren Schreiben hin mit Verwunderung antworten und mitteilen, man wüsste nichts von einer Schadenabwicklung, dass die Versicherung dann evtl. weitere Schritte einleitet?

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#5
 Von 
hambre
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 74x hilfreich)

In wessen Eigentum steht die Zimmertür und wer hat den Schaden an der Tür verursacht?

Welche Behauptung in der Schadenmeldung von B war falsch?

In welchem Verhältnis stehen A und B zueinander?

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#6
 Von 
Nugget
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 138x hilfreich)

Zimmertür gehört A. Schaden wurde durch Sohn X verursacht.
Zur besseren Erklärung: A leidet an Demenz und schließt gerne mal Türen ab und verlegt dann den Schlüssel. Sohn X hat die Tür dann aufgebrochen, nachdem die Suche nach dem Schlüssel ergebnislos blieb.

Sohn B meldete das der Versicherung von A.

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#7
 Von 
Lari-Fari
Status:
Praktikant
(519 Beiträge, 260x hilfreich)

Die Sache ist doch ganz einfach.

Versicherungsbetrug liegt dann vor, wenn jemand gegenüber einer Versicherung falsche Angaben macht, damit er selbst oder jemand anderes eine Leistung erhält, die er bei richtigen Angaben nicht bekommen hätte.


Der Informationsstil des TE (Sachverhalt nur zögerlich und scheibchenweise) deutet darauf hin, dass hier ein krummes Ding gedreht wurde und er jetzt irgendwie nach dem juristischen "Kniff" sucht, um aus der Sache herauszukommen.


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#8
 Von 
Nugget
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 138x hilfreich)

Falsch Lari-Fari.

Nicht ich habe betrügerisch gehandelt, sondern die zwei Personen denen ich gerne das Handwerk legen würde. Aber dazu wollte ich mich hier im Forum erst einmal informieren, ob ich überhaupt richtig liege mit meiner Vermutung.

"Zögerlich und Scheibchenweise" wohl nur aus dem Grund, weil es sich um eine familiäre Angelegenheit handelt, die meiner Meinung nach nicht bis ins kleinste Detail an die Öffentlichkeit getragen werden muss. Im übrigen wird es nur verwirrend und undurchsichtig, würde ich anfangen mit zig Namen zu jonglieren.

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#9
 Von 
Lari-Fari
Status:
Praktikant
(519 Beiträge, 260x hilfreich)

Wenn Sie eine rechtliche Bewertung haben wollen, müssen Sie auch den Sachverhalt vollständig mitteilen. Namen brauchen natürlich nicht genannt werden.

Da mihi factum, dabo tibi ius.

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