Liegt strafbare Identitätstäuschung vor?

4. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12314.04.2010 19:48:16
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)
Liegt strafbare Identitätstäuschung vor?

Hallo ich habe mal eine Frage

Person A hat ein Kundenkonto in einem Onlineshop und beauftragt Person B für ihn (Person A) eine Bestellung auszuführen.

Person B gibt also die Kundennummer ein (die er von Person A erhalten hat) und es wird automatisch ein schon ausgefülltes Formular mit alles wichtigen Daten von Person A angezeigt so dass man nichts mehr hinzufügen muss wie z.b. Name oder Adresse sondern nur eine Bestellung ausführen muss.

Person B tätigt demnach eine Bestellung aus weil ihn Person B dazu beauftragt hat.

Die Ware wird an Person A geliefert und normal bezahlt.

Liegt hier Identitätstäuschung vor und hat sich Person B strafbar gemacht z.b. der Urkundenfälschung oder Betrug?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
VivaColonia
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 264x hilfreich)

quote:
Liegt hier Identitätstäuschung vor


Nö.

quote:
hat sich Person B strafbar gemacht


Nö.

quote:
Urkundenfälschung


Wieso, B sollte doch *im Auftrag von A* (und ich lese das mal als "in seinem Namen" ) eine Bestellung ausführen. Also stimmen doch nach außen erkennbarer und nach innen vorhandener Wille überein. B hat sich ja nicht für A ausgegeben und dabei eine Willenserklärung abgegeben, die A nicht abgeben wollte.

quote:
Betrug


Zu wessen Nachteil sollte denn hier ein rechtswidriger Vermögensvorteil zustande gekommen sein?

"Betrug" wäre, wenn B ohne Wissen und Wollen von A unter A's Namen eine Ware bestellt und sich, B, liefern läßt, damit A die bezahlen muß.

-- Editiert am 04.04.2010 15:47

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