Hallo ich habe mal eine Frage
Person A hat ein Kundenkonto in einem Onlineshop und beauftragt Person B für ihn (Person A) eine Bestellung auszuführen.
Person B gibt also die Kundennummer ein (die er von Person A erhalten hat) und es wird automatisch ein schon ausgefülltes Formular mit alles wichtigen Daten von Person A angezeigt so dass man nichts mehr hinzufügen muss wie z.b. Name oder Adresse sondern nur eine Bestellung ausführen muss.
Person B tätigt demnach eine Bestellung aus weil ihn Person B dazu beauftragt hat.
Die Ware wird an Person A geliefert und normal bezahlt.
Liegt hier Identitätstäuschung vor und hat sich Person B strafbar gemacht z.b. der Urkundenfälschung oder Betrug?
Liegt strafbare Identitätstäuschung vor?
4. April 2010
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Frage vom 4. April 2010 | 13:23
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 2x hilfreich)
Liegt strafbare Identitätstäuschung vor?
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#1
Antwort vom 4. April 2010 | 15:42
Von
Status: Praktikant (945 Beiträge, 264x hilfreich)
quote:
Liegt hier Identitätstäuschung vor
Nö.
quote:
hat sich Person B strafbar gemacht
Nö.
quote:
Urkundenfälschung
Wieso, B sollte doch *im Auftrag von A* (und ich lese das mal als "in seinem Namen" ) eine Bestellung ausführen. Also stimmen doch nach außen erkennbarer und nach innen vorhandener Wille überein. B hat sich ja nicht für A ausgegeben und dabei eine Willenserklärung abgegeben, die A nicht abgeben wollte.
quote:
Betrug
Zu wessen Nachteil sollte denn hier ein rechtswidriger Vermögensvorteil zustande gekommen sein?
"Betrug" wäre, wenn B ohne Wissen und Wollen von A unter A's Namen eine Ware bestellt und sich, B, liefern läßt, damit A die bezahlen muß.
-- Editiert am 04.04.2010 15:47
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