Hallo! Ich würde gerne wissen, wie die Löschfristen in der Mesta der Staatsanwaltschaft
sind bei Delikten, die nach den oben genannten Paragraphen eingestellt wurden.
Wird außer in der Mesta sonst noch irgendwo nachvollziehbar irgendwas darüber gespeichert?
Vielen Dank schonmal!
Löschfristen 170 II und 153 StPO?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Sicher, neben den Daten in MESTA, welches ja nur eine Vorgangsbearbeitung darstellt sind noch Daten im Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister (StAVerfRg)
Die Eintragungen werden nach 2 Jahren gelöscht, sofern keine neuen hinzukommen. Entsprechendes ergibt sich aus § 494 Abs. 2
Auf dieses Register hat aber sogut wie niemand Zugriff. Gleich gilt im übrigen für das MESTA.
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"MFG
Rechtsmacher PvDE-Mitte
Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten. "
Hi,
na ja, darüber hinaus dürfte das in Registern der Polizei stehen - insbesondere bei einer Einstellung nach § 153. Die Löschfristen liegen da bei 5 oder 10 Jahren. Näheres sagt Ihnen Ihr Landesdatenschutzbeauftragter.
Gruß vom mümmel
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