Löschung / Eintragung im Bundeszentralregister

14. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
Burgos
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Löschung / Eintragung im Bundeszentralregister

Sehr geehrte Damen und Herren,

Habe mich auf eine Stelle beworben, und habe Absage erhalten wegen Eintragungen in mein Zentralregister (nicht im Führungszeugnis). Vor paar Wochen habe ich Führungszeugnis beantragt und auch bekommen, dort steht kein Eintrag.

Meine Frage an Sie ist unter anderem, wie sind die Tilgungsfristen in meinem Fall? Ich habe in verschiedenen Seiten im Internet gelesen, dass es verschiedene Tilgungsfristen in dem BZR gibt. Die Fristen im Führungszeugnis sollen wesentlich kürzer sein als im BZR.

Wann kann ich damit rechnen, dass diese Eintragungen aus dem BZR gelöscht werden?

Gibt es eine Möglichkeit solche Eintragungen vorzeitig zu löschen, so daß diese nicht mehr gegen mich in Strafprozessen verwendet werden können?

Datum der ersten Entscheidung: 08.11.1996
Datum der Rechtskraft: 08.02.1997
Datum der Tat: 11.07.1996
Tatbezeichnung: Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr
30 Tagessätze zu je 20 Euro Geldstrafe

Datum der ersten Entscheidung: 01.02.1999
Datum der Rechtskraft: 01.02.1999
Datum der Tat: 04.09.1998
Tatbezeichnung: Verkehrsunfallflucht.
30 Tagessätze zu je 40 Euro Geldstrafe

Datum der ersten Entscheidung: 04.04.2003
Datum der Rechtskraft: 01.08.2003
Datum der Tat: 01.01.2003
Tatbezeichnung: Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr.
80 Tagessätze zu je 30 Euro Geldstrafe

Datum der ersten Entscheidung: 19.04.2007
Datum der Rechtskraft: 27.04.2007
Datum der Tat: 06.01.2006
Tatbezeichnung: Steuerverkürzung.
250 Tagessätze zu je 10 Euro Geldstrafe.


Datum der ersten Entscheidung: 06.05.2013
Datum der Rechtskraft: 09.07.2013
Datum der Tat: 19.03.2013
Tatbezeichnung: Unerlaubte Einfuhr von BTM.
30 Tagessätze zu je 16 Euro Geldstrafe

Für Ihre Mühen bedanke ich mich schon im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

-- Editiert von Moderator am 14.11.2016 12:31

-- Thema wurde verschoben am 14.11.2016 12:31




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19064 Beiträge, 10281x hilfreich)

Zitat:
Wann kann ich damit rechnen, dass diese Eintragungen aus dem BZR gelöscht werden?

07.05.2018 - wenn bis dahin keine neue Straftat hinzukommt.

Zitat:
Gibt es eine Möglichkeit solche Eintragungen vorzeitig zu löschen, so daß diese nicht mehr gegen mich in Strafprozessen verwendet werden können?

Theoretisch: Ja
Praktisch und realistisch: Nein

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19064 Beiträge, 10281x hilfreich)

Ja. Ich hätte klarer darstellen müssen, dass es für die Löschung im BZR nicht nur auf die Fristen ankommt, sondern auch auf neu hinzugekommene Taten. Eine neue Tat "zieht" die vorherigen mit, so dass ältere Taten im BZR drinbleiben, obwohl die Frist eigentlich vorbei ist. Genau das ist hier nämlich mehrfach passiert.

Die erste Tat wäre 11/2001 aus dem BZR geflogen, wenn nicht die zweite Tat hinzugekommen wäre. Dadurch war sie erst 02/2004 löschungsreif, gleichzeitig mit der zweiten Tat.
Die erste und die zweite Tat konnten aber nicht 02/2004 gelöscht werden, weil vorher die dritte Tat kam. Dadurch wurden die erste und die zweite Tat erst 04/2008 löschungsreif, gleichzeitig mit der dritten Tat.
Die erste, zweite und dritte Tat konnten aber nicht 04/2008 gelöscht werden, weil vorher die vierte Tat kam. Dadurch wurden die Taten eins bis drei erst 04/2017 löschungsreif, gleichzeitig mit der vierten Tat.
Die erste, zweite, dritte und vierte Tat werden aber nicht 04/2017 gelöscht werden, weil vorher die fünfte Tat kam. Dadurch werden die Taten eins bis vier erst 05/2018 löschungsreif, gleichzeitig mit der fünften Tat.
Die Löschung von allen fünft Taten 05/2018 wird aber nur stattfinden, wenn keine sechste Tat hinzukommt.

Jede neue Tat hat also dafür gesorgt, dass die vorherigen nicht gelöscht wurden.



-- Editiert von drkabo am 15.11.2016 12:02

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