Hallo leibes Team,
am 18.10.2007 wurde ich zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren mit Bewährung rechtskräftig verurteilt.
Im Rahmen der Bewährung wurde mir aufgegeben Schadenswiedergutmachung in Höhe von XX,XX Euro ab Januar 2008 bis Januar 2011 (also 3 Jahre lange) zu betrieben.
Diese Aufglagen habe ich erfüllt.
Somit erhielt ich im Januar ein Schreiben vom Amtsgericht mit dem Beschluss:
"Die Freiheitsstrafe aus dem Urteil des Amtsgericht XXX vom 18.10.2007 wird nach Abluaf der Bewährungszeit gemäß § 56 g StGB
erlassen.2
Ich lese daraus das meine Bewwährungszeit beendet ist und ich meine Auflagen erfüllt habe.
Meine 2 Fragen sind nun:
1. Ab wann wird diese Straftat aus dem polizeilichen Führungszeugnis gelöscht ?
2. Ab wann gilt die Löschungsfrist, ab dem Verurteilungsdatum oder ab dem Datum wo die Bewährung beendet ist ?
Vielen Dank im vorraus an das nette Team :-)
Mfg.
Crawler
Löschung a. d. polizeilichen Führungszeugnis
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hi,
ich gehe davon aus, daß es KEIN Sexualdelikt war - dafür gelten nämlich Sonderregeln. Die Löschfrist beträgt hier 5 Jahre plus der ausgesetzten Strafe: Das macht insgesamt 7 Jahre. Die Frist beginnt mit dem Urteil.
Gruß vom mümmel
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Hallo,
wann ist meine FZ suaber bitte? Sind alle Einträge jetzt raus wenn ich Montag eine antrag stelle?
Danke viel mals.
1. Tatbezeichnung Unerlaubter umgang mit gefährlicher Abfällen, wiederstand gegen vollstreckungsbeamte in tateinheit mit versuchter Körperverltzung
65 TS zu je 15 Eur
Rechtskräftig seit 03.07.2005
2. Tatbezeichnung : Hausfriedensbruch
90 TS zu je 15 Eur
Rechtskräftig seit 12.08.2005
3. Nachträglich durch Beschluss gebildete Gesamtstrafe von beides oben.
130 TS zu je 15 Eur
Rechtskräftig seit 01.10.2005
4. ´Tatbezeichnung: falsche verdächtigung
40 Ts zu je 15 Eur
Rechtskräftig seiot 03.03.2006
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Ja, das ist alles seit 2009 raus.
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