Hallo zusammen,
bei mir im Führungszeugnis stehen zwei Verurteilungen drinnen:
1. Straftat: Urteil vom 12.01.2023 - Diebstahl 35 Tagessätze
2. Straftat: Urteil vom 11.01.2024 - Betrug 7 Monate auf 2 Jahre Bewährung
Gibt es hier ein genaues Datum wann diese zwei Einträge wieder aus dem erweiterten Führungszeugnis verschwinden?
vielen Dank schon mal im voraus
Löschung aus dem erweiterten Führungszeugnis unklar
Zitat :Gibt es hier ein genaues Datum wann diese zwei Einträge wieder aus dem erweiterten Führungszeugnis verschwinden?
Die Fristen beginnen immer mit der Rechtskraft des Urteils
Die Tilgungsfrist im erweiterten Führungszeugnis für solche Eintragungen beträgt 10 Jahre.
im einfachen Führungszeugnis
wären es bei Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen
Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten bis zu einem Jahr
eine 5 Jahres Frist
die Bewährungsstrafe (ist mit 7 Monaten unter 1 Jahr) sogt dafür das die Geldstrafe von 35 Tagessätze mitgezogen wird und erst getilgt wird, wenn die Bewährungsstrafe ebenfalls getilgt wird
sollte irgendwann noch eine weitere Strafe dazu kommen wird auch diese ins Führungszeugnis eingetragen und die anderen beiden werden von ihr mitgezogen
erst, wenn alle Fristen für sämtliche Einträge abgelaufen sind werden alle gemeinsam gelöscht!
Leider ist die erste Antwort schlichter Quatsch - die Löschfristen im erweiterten FZ sind, soweit es nicht um Sexualdelikte geht, dieselben wie im normalen FZ. Beide Verurteilungen verschwinden daher nach jeweils 3 Jahren, die letzte also 01/27. Urteil Nr. 1 ist bereits nicht mehr im FZ, da die "Mitzieh-Regelung", im oberen Beitrag unterstrichen, nicht für Geldstrafen bis zu 90 TS gilt.
Übrigens beginnen die jeweiligen Fristen auch keineswegs mit der Rechtskraft des Urteils, sondern mit dem Tag des Urteils.
-- Editiert von User am 16. Juli 2026 15:16
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Ergänzung:
Das Führungszeugnis ist nur dann ab 12.1.27 wieder leer, wenn die Bewährung nicht widerrufen wurde und die Bewährung bis dahin erlassen wurde.
und die Bewährung bis dahin erlassen wurde. Wovon bei zweijähriger Bewährungsfrist aber auszugehen ist, wenn sich der TE erfolgreich bewährt hat.
vielen lieben Dank für eure Antworten :-)
Sozusagen kann ich dann ab 12.01.2027 das FZ beantragen und es sind definitiv keine Einträge mehr vorhanden? (natürlich Vorausgesetzt es kommen keine weitere hinzu
)
Ja, richtig. Ein erweitertes FZ bekommt man allerdings nur, wenn man dessen Notwendigkeit nachweisen kann - üblicherweise durch ein Schreiben des Arbeitgebers, der z. B. bestätigt, dass man mit Kindern und Jugendlichen arbeitet. "Just for fun" kriegt man nur das einfache FZ.
Und jetzt?
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