Löschung aus dem erweiterten Führungszeugnis unklar

16. Juli 2026 Thema abonnieren
 Von 
Lumpii123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Löschung aus dem erweiterten Führungszeugnis unklar

Hallo zusammen,

bei mir im Führungszeugnis stehen zwei Verurteilungen drinnen:

1. Straftat: Urteil vom 12.01.2023 - Diebstahl 35 Tagessätze
2. Straftat: Urteil vom 11.01.2024 - Betrug 7 Monate auf 2 Jahre Bewährung


Gibt es hier ein genaues Datum wann diese zwei Einträge wieder aus dem erweiterten Führungszeugnis verschwinden?


vielen Dank schon mal im voraus





6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(871 Beiträge, 339x hilfreich)

Zitat (von Lumpii123):
Gibt es hier ein genaues Datum wann diese zwei Einträge wieder aus dem erweiterten Führungszeugnis verschwinden?


Die Fristen beginnen immer mit der Rechtskraft des Urteils

Die Tilgungsfrist im erweiterten Führungszeugnis für solche Eintragungen beträgt 10 Jahre.

im einfachen Führungszeugnis
wären es bei Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen
Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten bis zu einem Jahr

eine 5 Jahres Frist
die Bewährungsstrafe (ist mit 7 Monaten unter 1 Jahr) sogt dafür das die Geldstrafe von 35 Tagessätze mitgezogen wird und erst getilgt wird, wenn die Bewährungsstrafe ebenfalls getilgt wird

sollte irgendwann noch eine weitere Strafe dazu kommen wird auch diese ins Führungszeugnis eingetragen und die anderen beiden werden von ihr mitgezogen
erst, wenn alle Fristen für sämtliche Einträge abgelaufen sind werden alle gemeinsam gelöscht!

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34488 Beiträge, 17814x hilfreich)

Leider ist die erste Antwort schlichter Quatsch - die Löschfristen im erweiterten FZ sind, soweit es nicht um Sexualdelikte geht, dieselben wie im normalen FZ. Beide Verurteilungen verschwinden daher nach jeweils 3 Jahren, die letzte also 01/27. Urteil Nr. 1 ist bereits nicht mehr im FZ, da die "Mitzieh-Regelung", im oberen Beitrag unterstrichen, nicht für Geldstrafen bis zu 90 TS gilt.
Übrigens beginnen die jeweiligen Fristen auch keineswegs mit der Rechtskraft des Urteils, sondern mit dem Tag des Urteils.

-- Editiert von User am 16. Juli 2026 15:16

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19225 Beiträge, 10349x hilfreich)

Ergänzung:
Das Führungszeugnis ist nur dann ab 12.1.27 wieder leer, wenn die Bewährung nicht widerrufen wurde und die Bewährung bis dahin erlassen wurde.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34488 Beiträge, 17814x hilfreich)

und die Bewährung bis dahin erlassen wurde. Wovon bei zweijähriger Bewährungsfrist aber auszugehen ist, wenn sich der TE erfolgreich bewährt hat.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
Lumpii123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen lieben Dank für eure Antworten :-)

Sozusagen kann ich dann ab 12.01.2027 das FZ beantragen und es sind definitiv keine Einträge mehr vorhanden? (natürlich Vorausgesetzt es kommen keine weitere hinzu :grins: )

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34488 Beiträge, 17814x hilfreich)

Ja, richtig. Ein erweitertes FZ bekommt man allerdings nur, wenn man dessen Notwendigkeit nachweisen kann - üblicherweise durch ein Schreiben des Arbeitgebers, der z. B. bestätigt, dass man mit Kindern und Jugendlichen arbeitet. "Just for fun" kriegt man nur das einfache FZ.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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