Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bzgl. Austragungen aus dem poli. FZ.
Bis vor kurzem ging ich immer von aus, daß Verurteilungen bis 90 Tagessätze (TS) nicht in das FZ aufgenommen werden.
Ist scheinbar nicht so....denn ich wurde am 08.08.2006 zu 20 TS zu je 10 Euro verurteilt und 12.01.2007 zu 35 TS zu je 10 Euro verurteilt!
Als ich gestern mein FZ öffnete sah ich das Übel.
Mist, denn ich brauch ein FZ für meinen neuen Arbeitgeber.
Jetzt habe ich mich mal schlau gemacht und gelesen, daß in meinem Fall die Löschung nach drei Jahre aus dem FZ gelöscht werden. Ist das richtig???
Ist es demnach so, daß meine erste Verurteilung am 09.08.2009 aus der FZ gelöscht wird, bzw. ich sie beantragen muß??
Und wird die zweite Verurteilung auch im Zusammenhang gelöscht da es eine Verurteilung unter 90 Tagessätzen ist??
Ich bitte um Hilfe, da ich dringend kompetente Antwort brauche!!
MfG Pebee
Löschung aus dem polizeilichen Führungszeugnis
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Was Sie oben zitiert haben sind die Tilgungsfristen für das Bundeszentralregister. Für das Führungszeugnis gilt jedoch der § 34 BZRG
, welcher kürzere Tilgungsfirsten vorsieht.
Das beide Verurteilungen im Führungszeugnis stehen liegt an § 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG
, weil mehrere Strafen eingetragen sind. Bis zur Verurteilung vom 12.01.2007 enthielt Ihr Führungszeugnis keine Eintragungen, aber das hat sich wie gesagt geändert.
Grundsätzlich bleiben im Führungszeugnis bei mehreren Eintragungen alle bestehen, bis auch die letzte Eintragung Tilgungsreife erreicht hat (§ 38 Abs. 1 BZRG
).
Eine Löschung nach Ablauf der Tilgungsfrist müssen Sie nicht beantragen, sondern dies geschiet automatisch. Ob eine eventuelle Tilgung der Strafe aus 2006 auch die Strafe von 2007 aus dem Führungszeugnis entfernen würde kann ich Ihnen leider nicht sagen. Vielleicht kann da einer der Kollegen, die sich mit dem Thema besser auskennen weiterhelfen.
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"Cand. Iur. C.Konert
MLU Halle-Wittenberg
Wissenschaftliche Hilfskraft"
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quote:<hr size=1 noshade>Grundsätzlich bleiben im Führungszeugnis bei mehreren Eintragungen alle bestehen, bis auch die letzte Eintragung Tilgungsreife erreicht hat (§ 38 Abs. 1 BZRG ). <hr size=1 noshade>
Wobei dies in diesem Fall hier -bei Verurteilungen bis zu 90 TS- nicht gilt [§ 38(2) BZRG ].
Im Übrigen hat C.Konert völlig Recht.
quote:<hr size=1 noshade>Ist es demnach so, daß meine erste Verurteilung am 09.08.2009 aus der FZ gelöscht wird <hr size=1 noshade>
Richtig. Wird automatisch nicht mehr mit aufgenommen...
quote:<hr size=1 noshade>Und wird die zweite Verurteilung auch im Zusammenhang gelöscht da es eine Verurteilung unter 90 Tagessätzen ist?? <hr size=1 noshade>
Nein, die bleibt bis zum Ablauf ihrer "eigenen" 3 Jahre (also bis 2010) drin, da es für die "90-Tagessatz-Nichtaufnahe-Regel" aus § 32(2)5 BZRG nicht darauf ankommt, ob im FZ mehr als eine Verurteilung steht, sondern darauf, ob im BZR mehr als eine steht. Und das ist bei ihnen auch nach dem 09.09.2009 nach wie vor der Fall. Im BZR stehen beide Verurteilungen bis zur Tilgungsreife der letzten Verurteilung, also hier 5 Jahre [vgl. § 46 BZRG ] ab der letzten Verurteilung. Eine Vorschrift wie den § 38(2) BZRG , der die Tilgungshemmung für Geldstrafen bis zu 90 TS im Führungszeugnis aufhebt gibt es für BZR-Einträge nicht
Vielen Dank für die Info!
Gibt es also keinerlei Chance schon vorab den letzten Eintrag vorzeitig löschen zu lassen?
Ich dachte mal was darüber gelesen zu haben, daß man einen Antrag stellen kann!?
Vielleicht hat da jemand einen Tip!?
Wäre sehr dankbar.
MfG
Hi,
natürlich können Sie einen Antrag stellen - nur Chancen hat er nicht. Berufliche Gründe reichen nicht aus, sagt die Rechtsprechung.
Gruß vom mümmel
Hallo! Ich bin 2007 zu 30 Tagessätze a 30 Euro verurteilt worden! sonst ist noch nie etwas angefallen! nun hatte ich gelesen es würde nicht im Normalen Zeugnis drinstehen!
Mein Problem ist ich wollt mich beim Flughafen bewerben! kann ich des wegen Probleme bekommen?
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-- Editiert tutter76 am 22.08.2011 20:44
quote:<hr size=1 noshade>nun hatte ich gelesen es würde nicht im Normalen Zeugnis drinstehen! <hr size=1 noshade>
Das ist ja auch völlig richtig.
Es steht im Bundeszentralregister (bis 2012 - also Urteilsdatum plus 5 Jahre). Wenn im Rahmen des "Flughafen-Jobs" eine (Zuverlässigkeits-)Überprüfung gemäß Luftsicherheitsgesetz gemacht wird, wird die Verurteilung bekannt werden, da die zuständige Behörde zu denen gehört, die Vollauskunft aus dem BZR erhalten. § 7, Abs. 3, Nr. 3 LuftSiG iVm. § 41, Abs. 1, Nr. 13 BZRG .
Wie die dann mit der Verurteilung "umgeht", weiß ich nicht. Kommt evtl.(!) auch auf das Delikt an.
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
-- Editiert !!Streetworker!! am 22.08.2011 23:07
Wenn ich nun im Juni 2007 verurteilt wurde wird es auch erst Juni 2012 gelöscht? oder im Januar 2012?!
Aber nach den 5 Jahren steht es dann niergend wo mehr drin Verstehe ich das Richtig?
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quote:
Wenn ich nun im Juni 2007 verurteilt wurde wird es auch erst Juni 2012 gelöscht?
Ja, so wie ich oben schrieb: Urteilsdatum + 5 Jahre
quote:
Aber nach den 5 Jahren steht es dann niergend wo mehr drin
Es ist noch ein weiteres Jahr "unsichtbar" im BZR gespeichert (sog. Überliegefrist), entfaltet aber keine Wirkung mehr, es sei denn, es kommt eine neue Verurteilung dazu.
Ansonsten ist es wahrscheinlich* noch in den Datenbanken der Polizei gespeichert, bis 2017.
*dort gibt es keine festen Löschfristen. In der Regel bleiben Einträge bei Erwachsenen dort 10 Jahre bestehen. Auf diesen Eintrag haben aber nur Polizeibehörden/Nachrichtendienste Zugriff.
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
Vielen Dank für die schnelle antwort!
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Guten Abend
Ich habe eine pikante Frage und es wir alles ein wenig länger dauern hoffe aber sie können mir helfen.
Ich bin am 2.Dez.2008 zu einer jugendstrafe von zwei Jahren Haft verurteilt worden. Diese Strafe wurde auf drei Jahre Bewährung ausgesetzt. Die delikte lauteten
StGB 176 Abs 1
§ 176 a Abs 2 Nr 1
§ 184 b Abs 2 Abs 4 Satz 2
§ 53
JGG
§ 1,31,105
Ist eine fette Liste. Was noch dazu kommt ist nach dem Jaebschg §25
Ich war zu der tat 19 Jahre alt.
Jetzt meine Frage, kann/wird das irgendwann nicht mehr zu sehen sein den es ist nicht gerade einfach so einen Job zu finden. Ich bereue das wirklich sehr und ich würde wir wünschen das ich irgendwie wieder einen fuß im beruflichen Markt bekomme
Kann mir einer helfen und mir sagen was mich da noch erwartet ?
Vielen dank
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Hallo zusammen,
ich habe jetzt bereits einiges im Internet nachgeschlagen, ob hier in den Foren oder auf öffentlichen Seiten (Bundesamt für Justiz, Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof etc. aber bin noch nicht 100% aufgeklärt.
Sorry aber muss nochmal genau fragen.
Wurde im letzten Jahr (Rechtskräftig seit 05.10.2010) zu 2 Jahren auf 3 Jahre Bewährung wegen unerlaubtem Handeltreibens mit BTM u.a. verurteilt.
Hatte zu diesem Zeitpunkt noch einen Eintrag vom 16.10.2010(Rechtskräftig seit 24.10.2010) wegen unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln 80 Tagessätze zu 20,-EUR). In meinem Führungszeugnis vom 02.08.2011 ist der alte Eintrag nicht mehr zu sehen (Also vermutlich nach drei Jahren gelöscht).
Jetzt die Frage: Unabhängig von der Dauer der Eintragung im Bundeszentralregister, wie lange bleibt dieser Eintrag im Führungszeugnis zu sehen???
Laut Bundesamt für Justiz 15 Jahre, weil unter "alle übrigen Fälle" fällt??? (http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__46.html)
[color=red]@FSKStA [/color]
Bis Dez. 2020 im Führungszeugnis,
bis Dez. 2030 im Bundeszentralregister (+ 1 weiteres Jahr unsichtbar)
Neue Verurteilungen blockieren die Löschung über den eigentl. Tilungszeitpunkt hinaus.
[color=red]@Rizzza [/color]
quote:<hr size=1 noshade>In meinem Führungszeugnis vom 02.08.2011 ist der alte Eintrag nicht mehr zu sehen (Also vermutlich nach drei Jahren gelöscht). <hr size=1 noshade>
Richtig, weil unter 90 TS
quote:<hr size=1 noshade>
Laut Bundesamt für Justiz 15 Jahre, weil unter "alle übrigen Fälle" fällt??? <hr size=1 noshade>
Nein, die Frist aus § 46 BZRG gilt fürs Bundeszentralregister (BZR) nicht fürs Führungszeugnis.
Im BZR steht die Sache für 17 Jahre (15 Jahre Frist + 2 Jahre Strafdauer) plus 1 weiteres Jahr -unsichtbar- in der Überliegefrist.
Die Fristen fürs Führungszeugnis stehen in § 34 BZRG . Diese Sache hier steht für 7 Jahre (5+2) im Führungszeugnis.
Fristbeginn ist jeweils das Datum des Urteils, nicht das der Rechtskraft.
Das Führungszeugnis wird also Ende Sep. 2017 wieder sauber sein, wenn keine neuen Verurteilungen dazu kommen.
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-- Editiert !!Streetworker!! am 14.09.2011 20:55
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