Löschung der Daten FZ/BZR

9. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
Schatzsucher
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Löschung der Daten FZ/BZR

Hallo Forum.
Kann mir vielleicht jemand sagen ab wann Eintrage im FZ und BZR
gelöscht werden (natürlich erst nach Antrag)
Ich wurde 1992 zu 6 Jahren Verurteilt und habe die Haftstrafe bis 2/3 abgesessen. Anschließend 3 Jahre Bewährung. Ohne Beanstandung. Nun stellt sich aber die Frage: Wann kann ich die Einträge im Führungszeugnis Löschen lassen, wann die Einträge im Bundeszentralregister? Ist es danach noch für eine Behörde oder andere Personen möglich Daten über meine Verurteilung oder den vergangenen Prozess aufzurufen bzw. zu erhalten?
Ich bin Mitglied in einem Schützenverein und möchte einen Waffenschein Beantragen. Nach so langer Zeit ohne irgen einer krummen Sache sollte das doch möglich sein ,oder?

Vielen Dank im Voraus
Schatzsucher



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"Viribus Unitis"




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-673
Status:
Schüler
(365 Beiträge, 155x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Schatzsucher
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich glaube wohl kaum das es hier nach persönlichen Geschmack geht.Ich bin auch im Besitz eines Führerscheins. Ein Auto ist IMO
eine weit gefährlichere Waffe als zb.ein Gewehr.Obendrein war das keine Antwort auf die Frage.
Zum Dritten: Die Tat ist gesühnt.Zur Tatzeit hatte ich weder einen Beruf noch irgendeine Lust irgend etwas zu Arbeiten.
Zwischenzeitig : Beruf erlernt,fester Job,geheiratet und ein Kind.
Oder sollte in Ihren Augen einen EX-Gefangenen auch noch das Erziehenn von eigenen Kindern untersagt werden?
Ich habe in meiner Küche auch noch feststehende Messer mit einer Klingenlänge von 20 cm. Die kann mann wohl auch als Waffe bezeichnen.
Im Übrigen : Noch nie etwas von Resozioalisierung gehört?

so ganz nebebbei : Ich bin Reservist der BW und vom den Bestimmungen her verpflichtet meine Wehrtauglichkeit zu erhalten. Das schließt auch regelmäßige Schießübungen auf dem Schießstand mit ein.
Wie sieht es nun mit der Frage nach der Löschung aus?

Schatzsucher



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"Viribus Unitis"

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#3
 Von 
Hadesdog
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
ich wollte mal fragen wann ein eintrag im fz. gelöscht wurde. ich wurde im märz 03 zu 90 tagessätzen a 15 euro verurteilt. ich habe die chance nächsten monat einen sehr guten job zu bekommen, aber mit dem eintrag brauch ich da nicht antanzen. also wenn mir jemand helfen kann würde ich mich freuen.
dank im voraus dennis

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34317 Beiträge, 17762x hilfreich)

@ Schatzsucher: Die Löschfrist liegt im FZ bei 5 Jahren, im BZR bei 15 Jahren plus der zur Bewährung ausgesetzten Strafe, also 17 Jahre. Die Frist beginnt mit der Haftentlassung, mithin 1996. Löschung im FZ 2001, Löschung im BZR 2013. Für waffenrechtliche Genehmigungen wird ein BZR-Auszug angefordert - da haben Sie wohl schlechte Karten.

@ Hadesdog: Sollte dies Ihre einzige Verurteilung sein, steht sie nicht im Führungszeugnis. Im BZR steht sie natürlich, aber das können Sie nicht anfordern und deshalb kann auch kein Arbeitgeber die Vorlage (außer im öff. Dienst, aber die fordern das dann selbst an).

Gruß vom mümmel

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#5
 Von 
Hadesdog
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo,
also ich wurde mal in meiner jugend wegen schwerer KV verurteilt stand aber nie in meinem fz. ich bin jetzt ein wenig verunsichert wird die ******* noch im fz. verzeichnet sein wenn ich es anfordern werde? kann ich irgendwo einsehen ob was verzeichnet ist um mir die 18 euro zu sparen?
mfg dennis

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