Löschung im BZR

8. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
raptor99
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Löschung im BZR

Hallo,
sagen wir mal so, ein Bekannter wurde am 12.10.93 wegen
" Sexuelller Nötigung im Minderschweren Fall"
zu 5 Monaten Haft, 2Jahre zur Bewährung, verurteilt.(und 2000DM Geldstrafe)

Er hatte sonst noch nie was mit dem Gesetz zu tun, und hat auch nichts mehr damit zu tun.

Nun will er einene Lizenz für Segelflugzeuge erwerben.
Nun ruft ihn der Flugplatz Chef an und fragt was da drann sei?

Nun die Frage: wie lange bleibt der Eintrag ins Führungszeugniss erhalten?
Wie lange im BZR?
Geschieht die Löschung automatisch?

Danke Raptor

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Hi,

die Löschung dürfte im FZ nach drei Jahren, im BZR nach 10 Jahren erfolgen. Die Löschung erfolgt automatisch. Sie können das auch gern selbst im Bundeszentralregistergesetz nachlesen - das steht sicher auch irgendwo im Netz.
Woher nun der Flugplatzchef das wußte - keine Ahnung...

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Mümmel hat Recht. Aus dem BZR müßte es bereits raus sein. Sicher, daß nicht doch noch mal eine kleine Geldstrafe o.ä. nachkam? Das würde die Tilgung blockieren.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#3
 Von 
raptor99
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten,
nein, es kam keine Geldstrafe oder ähnliches nach!!
Aber ich hab gehört, bzw. hier im Forum gelesen, das bei Sexualdelikten andere Fristen gelten??

-- Editiert von raptor99 am 10.02.2006 11:37:54

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Ja, das hat Mümmel aber schon berücksichtigt, bzw. kommt es hier nicht zum Tragen die Strafe unter 1 Jahr liegt. So schriebst Du zumindset...

Bei mehr als einem Jahr ist die Frist länger.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Hi,

womöglich hat der Flughafenchef es durch örtlichen Klatsch erfahren? Der kennt keine Verjährungsfristen...

Gruß vom mümmel

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#6
 Von 
raptor99
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
erst eínmal "DANKE" für die Antworten.(find ich toll)
Nun, die sache mit dem Flugplatz ist schon einige Jahre her...da stand es wahrscheinlich noch im BZR bzw Zeugniss.
Aber nun hab ich noch eine Unsicherheit...Streetworker schreibt, wenn eine Geldstrafe hinterher kommt, verzögert das die Löschung?
Ich bin mir nicht sicher, es kann aber sein das mal 20 oder40€ wegen zu schnellem Fahren mit dem PKW bezahlt worden sind....beinflußt das die Löschung??
Gruß
Raptor

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#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Nein, daß waren 'Bußgelder' (nach dem OWiG) keine Geldstrafen (nach dem StGB). Bußgelder haben keinen Einfluß.
Die andere Sache stand bis 10/03 im BZR

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

-- Editiert von !streetworker! am 13.02.2006 11:06:18

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