Hallo zusammen,
In einem Geschäft fand ein Einbruch statt, den der Mitarbeiter telefonisch bei der Polizei gemeldet hat. Polizei kam und schaute sich um, stellte fragen und ging. Einige Zeit später wurde das Verfahren eingestellt, da keine Hinweise gefunden wurden. Nach ca. einem halben Jahr kamen neue Details raus die dazu führten das es Verdächtige gab. Die Person mit den Details machte eine Anzeige
bei der Polizei.
Nun bekam aber der Mitarbeiter, der am morgen des Einbruches die Polizei anrief ein schreiben von der Staatsanwaltschaft.
Nun steht er als Anzeigeder in der Akte, was ja bedeutet das der , von jemand anderem angezeigte, durch einen Anwalt an die Daten kommt. Da er ja nicht der anzeigende ist, will er die Daten ändern, bzw löschen lassen. Geht das, wenn ja wie?
Danke MfG
-- Editiert von Moderator am 10.11.2019 17:47
-- Thema wurde verschoben am 10.11.2019 17:47
Löschung meiner Daten als angeblich anzeigende
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
ZitatNun steht er als Anzeigeder in der Akte, :
Korrekt, das
Zitatden der Mitarbeiter telefonisch bei der Polizei gemeldet hat. :
war die Anzeige.
Ok, leuchtet mir ein, aber es wurde ja nur die Tatsache des Einbruches gemeldet und nicht eine Person angezeigt.
Darum geht's es. Da der Verdächtige kein unbeschriebenes Blatt ist, möchte er nicht damit in Zusammenhang gebracht werden.
LG
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Das ist wurscht. Eine Anzeige ist doch letztlich nichts anderes als die Information der Behörde über eine mögliche Straftat. Und Akten sind nun mal vollständig zu führen, zu archivieren bis zu ihrer Vernichtung.
wirdwerden
Wurscht wäre das mir mit Sicherheit nicht. Ich würde mir in so einem Fall überlegen überhaupt eine Anzeige zu machen, da danach meine Adresse und sonstige Daten nahezu frei zugänglich sind. Der Beschuldigte kann diese ja unbesehen an Kumpels weitergeben und eines Tages ist sind die Scheiben meines Autos eingeschlagen.
Ob mich der Rechtsstaat schützt, halte ich für zweifelhaft. Er schreitet meist dann erst ein, wenn etwas passiert ist.
ZitatIch würde mir in so einem Fall überlegen überhaupt eine Anzeige zu machen, da danach meine Adresse und sonstige Daten nahezu frei zugänglich sind. :
ZitatDer Beschuldigte kann diese ja unbesehen an Kumpels weitergeben :
Beide Theorien sind falsch.
Akteneinsicht erhalten nur Befugte.
Und bei Bedarf bekommt der Angklagte die Namen auch nicht zu Gesicht.
Meines Wissens hat der Angeklagte ein Recht auf Akteneinsicht. Falls dies zutrifft, hat er auch alle relevanten Daten von mir und kann diese irgendwem weiter geben, auch wenn dies nicht erlaubt ist. Ich habe noch nie gehört, dass Daten einfach so ohne Anlass geschwärzt wurden.
Was bedeutet bei Bedarf? Das hört sich sehr bürokratisch an und theoretisch. Heißt Bedarf, dass die Daten unkenntlich gemacht werden, wenn eine Bedrohung vorliegt? Was ist wenn keine vorliegt?
aspergius, was würdest Du sagen, wenn Du verurteilt würdest wegen einer Straftat, aber ohne Zeugenaussage (dann wäre ja der Name bekannt), einfach nur so? So in etwa: ein Unbekannter hat aspergius als Täter benannt, wir geben aspergius aber keine Möglichkeit, den Unbekannten in seiner Gerichtsverhandlung zu sehen und zu befragen? Oder, Du möchtest jemanden belangen wegen Stalking, Mobbing, was weiss ich. Da bekommst Du die Adresse und den Namen nicht mitgeteilt? Kannst Dich also nicht wehren, ist das ok für Dich?
Abgesehen von Organen der Rechtspflege und Behörden bekommen Dritte doch nur bei nachweisbarem Bedarf Akteneinsicht und das auch nur in den Amtsstuben. Das auch erst nach Abschluß des Verfahrens - und, bei berechtigtem Interesse können Adressen u.s.w. auch unkenntlich gemacht werden.
wirdwerden
ZitatIch habe noch nie gehört, dass Daten einfach so ohne Anlass geschwärzt wurden. :
Das hat auch niemand behauptet.
ZitatHeißt Bedarf, dass die Daten unkenntlich gemacht werden, wenn eine Bedrohung vorliegt? :
Genau das. Bzw. es muss glaubhaft gemacht werden, das die Bekanntgabe der Daten eine Gefährdung darstellen würde.
Da er ja nicht der anzeigende ist, will er die Daten ändern, bzw löschen lassen. Geht das, wenn ja wie? Nein, das geht nicht.
Genau das ist das Problem, die Aussage der Staatsanwaltschaft dazu war, sobald er einen Anwalt hat, hat er auch Akteneinsicht. Bis dahin müsse er sich ja keine Sorgen machen.
Bei einer kaputten Autoscheibe würde es in diesem Fall sehr wohl nicht bleiben. Das wäre das harmloseste.
LG
Bei einer kaputten Autoscheibe würde es in diesem Fall sehr wohl nicht bleiben. Wieso? Kennt er den Einbrecher so genau, oder wie kommt er darauf?
Aber zum Trost:
Aus der Akte geht schon auch hervor, dass X "nur die Polizei gerufen hat" während Y den Verdächtigen namhaft gemacht hat, also Y derjenige ist, der das lohnenswerte Racheziel ist.
Im übrigen hat wirdwerden zutreffendend ausgeführt.
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