Hallo
Ich hätte folgende Frage:
Ich bin mit 17 Jahren das erste Mal negativ aufgefallen. Es handelte sich um eine räuberische Erpressung. Das war 1997
1998 bekam ich 18 Monate auf 3 Jahre Bewährung.
Da ich ein solides Elternhaus habe und auch mehr oder weniger nur zur falschen Zeit mit den falschen Leuten am falschen Ort gewesen war, wurde mir ein positive Prognose gestellt
1999 habe ich meine Ausbildung erfolgreich beendet und seit 2002 bin ich dabei mein Abitur nachzuholen.
Im Dezember 2002 bekam ich einen Brief der Staatanwaltschaft dass mir eine Speichelprobe entnommen werden sollte. Die Begründung war einfach.
Es wurde mir unterstellt, dass man in Zukunft ähnliche Verfahren gegen mich führen würde, zudem würde Ausübung der Tat und meine Persönlichkeit dafür sprechen!
Mein Widerspruch hat nichts bewirkt, obwohl sich die gute Prognose mehr als erwiesen hat! Ich bin nie wieder negativ aufgefallen. Gegen meinen Willen wurde diese Entnahme dann durchgeführt! Ich wollte mich um einen Anwalt kümmern und habe eine Krankmeldung an die Polizei geschickt, dass ich den Termin nciht warhnehmen kann, dann kamen Sie unangemeldet zu mir nach Hause.
Da die eigentliche Verurteilung 98 gewesen ist und somit schon ziemlich lange her ist möchte ich nun dass alle diese Daten gelöscht werden.
Kann ich das verlangen? Meint Ihr, dass es ohne Problem über die Bühne geht?
Viele Grüße
Mike
Löschung von personenbezogenen Daten
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Aus dem Bundeszentralregister wird der Eintrag dieses Jahr automatisch entfernt [§ 46
(1)1d iVm. § 45(2) BZRG
]
Urteil 1998 + 5 Jahre Tilgungsfrist nach § 46(1)1d + 1 Jahr Sperrfrist nach § 45(2) = 6 Jahre = 2004
Was die Speicherung der DNA/DNS-Daten und der Daten in den Datenbanken der Polizei betrifft, unterliegt das § 81 e-g StPO
und § 2 DNA-IfG (DNA-Identitätsfeststellungsgesetz), sowie den PolG (Polizeigesetzen der Bundesländer). Hier ist ein recht interessantes <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://lexetius.com/2001/1/296"><font color=blue>BGH-Urteil</a></font> zu dem Thema.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
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