Lohnt Anzeige wegen Beleidigung? (PN im Forum)

30. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
Jana M.
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)
Lohnt Anzeige wegen Beleidigung? (PN im Forum)

Hallo liebe Community,

ich bin in einem sehr großen PC Forum angemeldet und hatte einen Beitrag erstellt.

Daraufhin bekam ich eine sog. PN (Private Nachricht) über die Forenfunktion.
Im Betreff stand "ins gehirn geschissen? ".
In der Privaten Nachricht wurde mein Forenbeitrag zitiert und darunter stand ganz plump "wahhhhhhhhhhhhh bist du blöd "

Ich wandte mich also mit dieser PN an die Forenmoderation und schilderte mein Problem, doch ein Moderator sagte mir ich solle einfach nicht darauf eingehen und denjenigen auf die Ignore Liste packen. Sie hätten da keine Handhabe, weil es per Privater Nachricht gesendet wurde und es zum Postgeheimnis gehören würde usw usf.

Nun ist mir aufgefallen das der Verfasser dieser PN auch im Forum einen gewissen Ton einschlägt der zu wünschen übrig lässt und gerne mal andere als doof abstempeln möchte, nachdem Motto "Meine Meinung ist die einzig richtige Wahrheit, alle anderen sind ja blöde".

Weiteres Problem ist das dies nicht die erste PN dieser Art und Weise ist die ich in meinem Leben bekommen habe und es in letzter Zeit im Netz generell überhand nimmt.

Auch wenn es kleinkarriert und vielleicht auch zickig klingen mag, es würde demjenigen auf jeden Fall nicht schaden vermittelt zu bekommen das auch das Internet kein rechtsfreier Raum ist und er sich an gewisse Regeln zu halten hat.
Laut seinem Forenprofil soll er in Wien leben und Student sein.

Würde es sich lohnen sich eine Anzeige wegen Beleidigung bei der Polizei zu stellen und das derjenige auch Post bekommt? Oder würde sich der Weg zu den Beamten eh nicht lohnen, weil der Tatbestand gar nicht erfüllt ist?

Lieben Gruß

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 494x hilfreich)

quote:
Würde es sich lohnen sich eine Anzeige wegen Beleidigung bei der Polizei zu stellen und das derjenige auch Post bekommt? Oder würde sich der Weg zu den Beamten eh nicht lohnen, weil der Tatbestand gar nicht erfüllt ist?


Der TB ist schon erfüllt, nur wird da kein StA öffentliches Interesse sehen und dich auf den Privatklageweg verweisen.

quote:
Sie hätten da keine Handhabe, weil es per Privater Nachricht gesendet wurde und es zum Postgeheimnis gehören würde


Das stimmt zwar nicht (das Postgeheimnis endet beim Empfänger, d.h. wenn du denen die PN weiterleitest, dürfen sie die natürlich lesen), ist aber auch egal, weil du keinen Anspruch darauf hast, daß der Forenbetreiber irgendwelche Schritte unternimmt.

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#2
 Von 
Günther-Demel
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

kein Staatsanwalt wird wegen so etwas ein Strafverfahren aufnehmen? Wieso auch? Meines Erachtens ist dies noch eine Meinung, die man äußern darf, und nicht unter den Straftatbestand der Beleidigung oder üblen Nachrede fällt. Wenn dich jemand auf gut Deutsch für dumm hält, ist das seine Meinung, diese kannst du nicht angreifen.

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