Lohnt eine Anzeige wegen Betrug?

21. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
sarita
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnt eine Anzeige wegen Betrug?

Hallo liebe Leser,
ich stehe vor einem großen Problem.

Ich habe für meinen Ex-Freund ziemlich schnell zwei Handyverträge mit Neugeräten abgeschlossen.
Zudem habe ich ihm eine Menge Geld geliehen. Später folgte noch ein Handyvertrag mit Neugerät,wo auch die Rechnung sehr hoch war.

Ein Handy von mir habe ich ihm für eine Woche geliehen und habe es bis heute (vier Monate später) nicht wiederbekommen.

Später hat er mir gestanden, dass er spielsüchtig ist und das Geld verspielt und die Neugeräte verkauft hat,meins allerdings angeblich nicht.
Ein Kredit musste schon aufgenommen werden.
Er ist jetzt seit etwa 2 Monaten weg, auch nicht zuhause gewesen,ich stehe mit seinem Vermieter in Kontakt.

Nun ist meine Frage, ob es was bringen würde, ihn anzuzeigen? oder was es sonst noch für Möglichkeiten gibt? Ich weiß nicht was ich machen kann,bzw. soll. Er soll nicht ungestraft davon kommen. Geld für einen Anwalt habe ich nun aber nicht unbedingt auch noch über... :(
Ich hoffe mir kann jemand hier helfen

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

ihn anzuzeigen?

Weswegen? Wenn Sie die Verträge 'für ihn' abgeschlossen haben, waren es doch wohl Geschenke.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Weswegen wollen Sie ihn anzeigen? Sie haben ihm das doch alles freiwillig gegeben, bzw. die Verträge freiwillig abgeschlossen.

Sie schreiben nicht mal etwas davon, daß in irgendeiner Form eine Rückzahlung o.ä. vereinbart war. Und selbst wenn es es wäre, würde hier -wenn überhaupt irgendwie nachweisbar- nur dann ein Betrug vorliegen, wenn er von Anfang an vorhatte eine ggf. vereinbarte Rückzahlung nicht einzuhalten.

Es hört sich eher danach an, daß Sie verletzt sind, weil er Sie verlassen hat?! Das ist vielleicht nicht schön, aber nicht strafbar.

Sie können versuchen sich Ihre Forderungen zivilrechtlich titulieren zu lassen (per gerichtlichen Mahnverfahren), aber auch da liegt natürlich die Beweislast bei Ihnen, d.h. wenn er Widerspruch gegen den MB einlegt, müßten Sie das sog. 'streitige Verfahren' vor Gericht (Kosten!) durchziehen und beweisen(!), daß er Ihnen dies und jenes schuldet.



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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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