Lügen bei Insolvenzprüfung

21. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
Belle12
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 6x hilfreich)
Lügen bei Insolvenzprüfung

Hallo, ich bräuchte drigend einen Rat in folgendem Fall:

Firma y steht vor der Insolvenz und Gutachter z soll prüfen, ob das Insolvenzverfahren eröffnet werden kann. Der Geschäftsführer A gibt folgende Auskunft: die Firma y hat an einen Käufer B ein Objekt verkauft und obwohl dieses noch nicht ganz bezahlt worden ist, ist dieses Objekt angeblich an den Käufer übergegangen und der Käufer erzielt aus der Vermietung Mieteinnahmen. Diese Auskunft ist aber unrichtig. Die Immobilie gehört nach wie vor der Firma y (hat also sehr wohl Masse) und so müsste diese auch Mieteinnahmen bekommen.

Der Insolvenzprüfer stellte in dem Gutachten daraufhin fest, dass die Firma y keine Masse besitzt und, dass deshalb kein Insolvenzverfahren über die Firma beantragt wird.

Wenn der Geschäftsführer dazu durch o.g. Lüge und anderen den Eindruck erweckt hat, dass die Firma y masselos ist, wurde dann hier eine Straftat begangen? Kann man soetwas bei der STA anzeigen?

-----------------
" "

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.666 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen