Lügen vor Gericht erlaubt?

31. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
ThiloDD
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 5x hilfreich)
Lügen vor Gericht erlaubt?

Guten Tag!

Einer Zeugenvernehmung wird seitens der Richter immer eine Belehrung vorangestellt. Es wird auf die (möglichen?) Folgen von Falschaussagen hingewiesen.
Wenn Zeugen während einer Verhandlung dennoch und in ganz wesentlichen Dingen lügen, vor allem um ihr eigenes Fehlverhalten zu bemänteln und vermutlich auch, um frustriert Rache zu üben bzw. Schaden dem Angeklagten zuzufügen und das Gericht diese Lügen nicht erkennt bzw. würdigt (als solche), wie sollte sich dann der Angeklagte verhalten? Wäre es nicht sachlogisch, dass der Angeklagte gegen die Betr. nach der Verhandlung Strafanzeige wegen Falschaussage bzw. falscher Verdächtigung (§§ ???) stellt?
Ist es wahr, dass Zeugen sich selbst vor Gericht jedoch nicht belasten müssen und daher lügen dürfen?
Anzumerken ist, dass dem Angeklagten schwerwiegende Nachteile durch Verhalten der Lügen erwachsen sind, da es zu einer Verurteilung kam, gegen die Berufung eingelegt wurde.

Außerdem wurde durch die Lügen bewirkt, dass nicht einmal ein Mitverschulden der/des Zeugen erkannt wurde, was sich im anschließenden Zivilverfahren ruinös für den Angeklagten auswirken würde.

Für entprechende Aufklärung wäre ich sehr dankbar.


Viele Grüsse

Thilo

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
evitaivo
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich denke, Lügen ist nicht erlaubt. Man muss sich vor Gericht nur nicht selbst bezichtigen, das heißt, man kann die Aussage verweigern, wenn man sich selbst damit bezichtigen würde. Aber irgend eine Geschichte stattdessen erfinden und damit anderen Schaden zufügen geht nicht.

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#2
 Von 
no1
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 37x hilfreich)

lügen als Zeuge ist nicht erlaubt, nur die Auskunftsverweigerung, wenn man sich selbst belasten würde (§ 55 StPO im Strafprozess).

Ein Angeklagter sollte aber meiner Meinung in der Regel keine Anzeige erstatten, bevor es nicht zu einem Freispruch gekommen ist. Sonst bekommt er nämlich evtl. noch ein Verfahren wegen falscher Verdächtigung an den Hals, weil auch der nächste Richter nicht dem alten Angeklagten sondern den alten Zeugen glaubt.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ThiloDD
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke für die Meinungen.

Im strafrechtlichen Sinne haben sich die Betreffenden doch schon längst der uneidlichen Falschaussage schuldig gemacht.
Muss ich jetzt zusehen, wie diese Schuld nochmals zu meiner Verurteilung führt?
Außerdem stehen die Falschaussagen der Leute teilweise den Aussagen meiner Zeugen genau entgegen.
Muss hier nicht ein Gericht fragen, wer da falsch ausgesagt hat? Übergeht man das einfach? Darf man es einfach übergehen?

Meine Zeugen blieben teilweise im Gericht nach ihren Aussagen und eine Frau weinte später, ob der eiskalten Unverschämtheiten dieser Typen ... .

Viele Grüsse

Thilo

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#4
 Von 
no1
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 37x hilfreich)

natürlich muss das Gericht bei Widersprüchen in den entscheidenden Punkten sich überlegen, wer die Wahrheit gesagt hat. Das muss dann an irgendeiner Stelle im späteren Urteil auch ersichtlich werden, d.h. es muss im Strafurteil darlegen, warum es den Entlastungszeugen nicht glaubt oder ansonsten den Angeklagten freisprechen.

Ist natürlich immer eine Frage des Einzelfalls, auch das Gericht kann auf Zeugen reinfallen. Widersprüche aufzuzeigen wäre natürlich auch Aufgabe des Verteidigers. Wobei es auch Widersprüche geben kann, die je nach Fall irrelevant sind.

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