Kurze Zusammenfassung folgenden Sachverhalts:
Ich wurde vor einigen Jahren betrunken mit dem Fahrrad angehalten und hatte auch über die "erlaubten" 1,6 Promille im Blut. Dafür erhielt ich einen Strafbefehl
ohne Führerscheinsperre.
Jetzt wollte ich meine Fahrerlaubniss machen, gehe zur Führerscheinstelle und die bestätigen mir mündlich, dass nix vorliegt und ich anfangen kann. Nun, nachdem ich die Theoriestunden absolviert hab, flattert mir ein Brief von der Führersteinstelle ins Haus, dass ich mich melden soll. Dort wird mir wiederum mündlich eröffnet, dass ich doch aufgrund des oben genannten Vorfalls zur MPU muss.
An und für sich wäre das ja kein Problem, allerdings stehen da für mich enorme Kosten ins Haus, die ich momentan kaum aufbringen kann. Die Theorieprüfung muss ja innerhalb eines Jahres absolviert werden, allerdings sehe ich da schwarz, dass ich die Kosten für die MPU in dieser Zeit so nebenbei aufbringen kann.
Gibt es irgendeine Möglichkeit, die Damen von der Führerscheinstelle "haftbar" zu machen, weil sie mir die Falschinformation gegeben haben?
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MPU - Falschinformation Führerscheinstelle
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wenn du die Falschinformation im Streitfall noch nicht mal beweisen kannst...
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Die Anordnung ist Rechtmäßig, da der Gesetzegeber bei einer Promille Konzentration ab 1,6 eine MPU vorsieht.
Ohne eine MPU zu absolvieren, musst du 15 Jahre ab Strafbefehl bzw, ab der letzten beschwerten Entscheidung warten.
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-- Editiert am 25.10.2010 17:50
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Nimm die MPU mal nicht so superlocker.
Bei einer Blutkonzentration oberhalb 1,6 %o bist Du Alkoholikerin, also auf Dauer alkoholkrank.
Da wird es nicht langen, mal ein wenig small-talk zu machen und vielleicht auch noch jungfräuliche Werte zu haben.
Da will der Psychologe schon ganz genau wissen, warum gerade bei Dir zu erwarten ist, daß Du im Verkehr niemals mehr besoffen bist.
Ich weiß da schon, wovon ich rede...
...hatte einen Führerscheinentzug 1995 mit 1,64 und Mai 2001 mit 2,02.
3. Führerschein seit Juli 2002, derzeit ohne Punkte in Flensburg, kam auch nichts mehr vor, man muß aber schon darstellen können, warum man sich geändert hat.
Alkoholiker ist man übrigens lebenslang, selbst dann wenn man nichts mehr trinkt.
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quote:Richtig.
Die Anordnung ist Rechtmäßig, da der Gesetzegeber bei einer Promille Konzentration ab 1,6 eine MPU vorsieht.
quote:Falsch. Da es sich nicht um ein KFZ, sondern lediglich um eine Fahrrad handelte wurde keine Sperrfrist verhängt. Somit greift die Anlaufhemmung nicht. Die Verjährungsfrist beträgt daher "nur" 10 Jahre. Sollte nun aber die Erteilung einer Fahrerlaubnis verweigert werden würde die Tilgung gehemmt und dann wären es tatsächlich noch einmal 15 Jahre ab Versagung der Fahrerlaubnis. Daher sollte Mandy entweder die MPU angehen und bestehen oder den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis zurückziehen.
Ohne eine MPU zu absolvieren, musst du 15 Jahre ab Strafbefehl bzw, ab der letzten beschwerten Entscheidung warten.
quote:Generell Zustimmung. Aber hier geht es um eine Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad. Bei der MPU ist zu überprüfen ob die Möglichkeit besteht, dass Mandy im Falle der Erteilung einer Fahrerlaubnis auch ein KFZ in besoffenen Zustand lenken würde. Das macht die MPU um einiges einfacher.
Nimm die MPU mal nicht so superlocker.
quote:Nein, deswegen gilt man nicht als Alkoholiker. Aber der Gesetzgeber geht von Alkoholmissbrauch aus. Zwischen Alkoholmissbrauch und Alkoholißmus gibt es einen großen Unterschied. Auch wenn der Übergang vom Missbrauch zur Abhängigkeit fließend ist.
Bei einer Blutkonzentration oberhalb 1,6 %o bist Du Alkoholikerin, also auf Dauer alkoholkrank.
quote:Nein. Er muss prognostizieren ob zu erwarten ist, dass der Delinquent ein KFZ unter Alkoholeinfluß steuern wird. Das ist ein wesentlicher Unterschied.
Da will der Psychologe schon ganz genau wissen, warum gerade bei Dir zu erwarten ist, daß Du im Verkehr niemals mehr besoffen bist.
quote:Das ist aber eine andere Situation.
Ich weiß da schon, wovon ich rede...
...hatte einen Führerscheinentzug 1995 mit 1,64 und Mai 2001 mit 2,02.
quote:Nein. Das war eine unverbindliche Auskunft. Nach Überprüfung der Aktenlage ergab sich ein anderes Bild.
Gibt es irgendeine Möglichkeit, die Damen von der Führerscheinstelle "haftbar" zu machen, weil sie mir die Falschinformation gegeben haben?
Eine Alkohol-MPU kostet 402,22€. Hinzu kommen ggf. 10€ für eine Zweitschrift sowie Kosten für die individuelle Vorbereitung und etwaiger Abstinenznachweise.
Und hier mal wieder mein Bestseller, meine Standardtipps für die ersten Schritte zur Vorbereitung auf die MPU:
Lektüre wie z.B. das Buch "Der Testknacker" von Thomas Wagenpfeil für knapp 10€.
Anmeldung in einem auf die Vorbereitung zur MPU spezialisierten Internetforum (kostenlos). Entsprechende Foren gibt es z.B. [URL=http://www.verkehrsportal. de]hier[/URL] und hier.
Besuch eines kostenlosen Infoabends eines BfF in Deiner Nähe ohne sich einen teuren Kurs aufschwatzen zu lassen.
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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."
Danke für die Hilfe! Ich hätte auch nicht wirklich an eine Haftung der Führerscheinstelle geglaubt, letztendlich hätten die da auch alle möglichen Argumente dagegen gehabt.
In die Foren werd ich mich mal einlesen, ich danke für die Links.
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Bei der mündlichen Auskunft hat der Sachbearbeiter vermutlich nur einen Blick in Deine Führerscheinakte geworfen, die zu diesem Zeitpunkt möglicherweise ohne Eintrag gewesen ist.
Erst nachdem Du einen offiziellen Antrag gestellt hattest wurden weitere Unterlagen, wie z.B. der VZR-Auszug, angefordert und eingesehen. Erst da wurde die FEB auf Deine Trunkenheitsfahrt aufmerksam und war verpflichtet die MPU anzuordnen.
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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."
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