Machen sich Eltern strafbar wenn Kinder sich prügeln?

23. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
H. Odensack
Status:
Praktikant
(594 Beiträge, 117x hilfreich)
Machen sich Eltern strafbar wenn Kinder sich prügeln?

Eltern dürfen ihre Kinder ja nicht mehr schlagen. Machen sie sich denn strafbar, wenn sie mitbekommen, dass ihre Kinder sich prügeln und sie nicht dazwischen gehen? Oder wenn ein minderjähriger seinen Bruder, 14 oder älter, wegen Gewalt anzeigen möchte und sie das nicht erlauben?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1497 Beiträge, 310x hilfreich)

Man müsste sich einmal anschauen, wie weit die Eltern es treiben lassen. Zunächst käme mir dann eine Vernachlässigung bzw. (strafrechtlich) Verletzung der elterlichen Fürsorge-, Erziehungs- oder auch Aufsichtspflicht in den Sinn.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Da kommt es immer sehr auf den ganz konkreten Einzelfall an. Es gibt schon sowas wie "Körperverletzung durch Unterlassen" . Und Eltern haben gegenüber ihren Kindern auch eine Garantenstellung inne, wodurch die Unterlassungsstrafbarkeit ggf. gegeben wäre.

Eine Anzeige können sie nicht verbieten. Sie können sich allenfalls weigern anstelle des Kindes einen Strafantrag zu stellen, bei Körperverletzung ist der aber nicht zwingend notwendig, da es nur ein relatives Antragsdelikt ist, kein absolutes. Diese Situation dürfte aber wohl auch eher eine theoretische sein.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 26.11.2019 01:54

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1497 Beiträge, 310x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Sie können sich allenfalls weigern anstelle des Kindes einen Strafantrag zu stellen
Na, Moment mal! Wer postuliert denn, dass hier nicht das betroffene Kind selbst schreibt? Denn diesem würde ich - angesichts seiner Eltern, die genüsslich zuschauen, wie es von dem älteren Bruder verprügelt wird und sich hauptsächlich um strafrechtliche Konsequenzen zu kümmern scheinen - durchaus ein paar explizite Ratschläge (wenn auch nicht strafrechtlicher Natur) erteilen wollen.

Im Klartext: ein Kind, das sich derart allein gelassen von seinen Erziehungsberechtigten fühlt, um selbst Strafanzeige erstatten zu wollen, weil es regelmäßig von seinem älteren Geschwister misshandelt wird, während dessen Eltern nur zuschauen, ist m.E. keine Alltäglichkeit.

@TE: Wie alt ist denn nun das Kind, das von seinem älteren ("14 oder älter") Bruder verprügelt wird und sich bewusst über die Beschaffenheit einer Strafanzeige ist? Oder geht es Ihnen lediglich darum, fein raus zu sein?

-- Editiert von DeusExMachina am 26.11.2019 00:42

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von DeusExMachina):
Na, Moment mal! Wer postuliert denn, dass hier nicht das betroffene Kind selbst schreibt?


Das sagt mir der Umstand, dass ich den TE schon einige Jahre hier aus dem Forum kenne. Aber völlig unabhängig davon:

Es war doch deutlich nach der Strafbarkeit der Eltern gefragt und danach, ob sie die Erstattung einer Anzeige verbieten können. Darauf bezieht sich meine Antwort. Daher verstehe ich Deinen Einwand nicht. Selbst wenn der Schreiber das Kind wäre, würde sich an der insoweit zutreffenden Antwort nichts ändern.

Zitat (von DeusExMachina):
wie es von dem älteren Bruder verprügelt wird


Woraus schließt Du, dass der jüngere vom älteren verprügelt wird? Dem EP nach wäre es auch andersherum möglich, wenngleich es für die Fragestellung egal wäre

Zitat (von DeusExMachina):
Denn diesem würde ich... durchaus ein paar explizite Ratschläge (wenn auch nicht strafrechtlicher Natur) erteilen wollen.


Das steht Dir ja frei...



-- Editiert von !!Streetworker!! am 26.11.2019 01:52

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
H. Odensack
Status:
Praktikant
(594 Beiträge, 117x hilfreich)

Ot: ich habe mir die Frage gestellt, wie es theoretosch heute ist, wo Gewalt gegen Kinder ja verboten ist. weil mir das früher passiert ist und ich nichts machen konnte. Ich selbst bin also aktuell weder das Kind noch ein Elternteil. Wenn ich Kinder hätte, würde ich denen beibringen, sich nicht zu prügeln...

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.226 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen