Macht Anzeige wegen Körperverletzung bei folgendem Fall Sinn?

22. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
jae
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Macht Anzeige wegen Körperverletzung bei folgendem Fall Sinn?

Hallo!

Ich habe Fragen zum folgenden Sachverhalt und hoffe, jemand kann mir helfen:

letzten Freitag spielte mein Freund in Mannheim ein Konzert. Gegen 3 Uhr wurde er von den Securitys aus dem Club geschmissen, da er drinnen zwei Flaschen gekickt hat, mein Freund war betrunken und hatte 2,02 Promille.

Draußen vor dem Club stand er nun mit Tshirt, hat gefroren und wollte wieder herein, da dort seine Freunde und seine Sachen im Backstage-Bereich waren. Kurz nach dem Rauschmiss habe ich noch mit ihm telefoniert und war dann auch am Telefon, als mein Freund versuchte, wieder in den Club zu kommen. Dabei ereignete sich dann folgendes Gespräch, welches ich mitgehört habe:

Türsteher (T): "Ey du Ficker schon wieder, zieh Leine, es knallt gleich!"
mein Freund (F), der zwar lallte, aber trotzdem noch verständlich war: "Ich hab ein grünes Bändchen (womit er in den Backstage Bereich & Club durfte), meine Freunde sind dort drin, lass mich rein."
T:" ich hab gesagt verpiss dich du spasst!"
F erneut: "Ich bin von der Band, hab ein ****ing grünes bändchen, meine Sachen und Freunde sind dortdrin, lass mich endlich rein"
T: "Dein schwules grünes Bändchen ist nen ****** was wert und du kannst es dir sonst wo hinstecken, du fängst dir gleich nen paar Richtige!"

Daraufhin brach das Gespräch ab. Als ich 5 min später meinen Freund wieder erreichte, konnte er kaum noch sprechen und atmen und meinte nur, er wäre zusammengeschlagen worden, lag durch den ersten Schlag am Boden und der Türsteher hätte weiter auf ihn eingetreten.

Der Türsteher war, wie ich es am Handy hörte, enorm aggressiv, mein Freund lallte zwar, wurde aber nicht körperlich tätig (und war dazu auch gar nicht mehr in der Lage).

Ich habe daraufhin seine Bandkollegen im Club informiert, die dann zu ihm raus sind. Mehrfach habe ich gebeten, dass sie sich unbedingt den Namen von dem Türsteher geben lassen sollen und auch die Polizei anrufen sollten. Leider waren auch alle anderen der Band gut alkoholisiert, haben nicht den Namen besorgt und dachten, dass mein Freund einfach nur einen Schlag ins Gesicht abbekommen hätte und es das beste wäre ihn einfach ins Hotel zu bringen, wo er sich ausschlafen könne.

Auf dem Weg zum Hotel brach mein Freund jedoch zusammen, wurde ohnmächtig und dann mit einem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht.
Dort stellte sich heraus, dass er eine schwere Rippenprellung hat. Dazu noch eine Ellenbogenprellung mit Hämatom (grundsätzlich mehrere große Schürfwunden am Körper). Er musste bis Sonntagnachmittag im Krankenhaus bleiben, da noch der Verdacht auf innere Blutungen bestand, die ggf. auch nach Stunden noch auftreten können.

Seit Sonntagnacht ist er nun wieder in seiner Heimatstadt Berlin, muss allerdings noch weiterhin zum Arzt und hat enorme Schmerzen.

Der Geschäftsführer des Clubs, wo sich der Vorfall ereignete, verspricht, den Namen des Türstehers bis Ende der Woche herauszufinden.

Grundsätzlich sei noch gesagt, dass mein Freund den Türsteher weder geschlagen, noch in sonst einer Weise tätlich angegriffen hat und der Türsteher ihn zusammengeschlagen hat, da er versucht hat wieder in den Club zu gelangen. Das Telefonat, welches ich mithörte dauerte ca. 1-2 Minuten, dann schlug der Türsteher auch schon zu.

Nun zu meinem Fragen:

Wenn wir den Namen des Türstehers haben, macht dann eine Anzeige Sinn?

Die Zeugenaussage meines Freundes ist ja aufgrund seines hohen Promillewertes schätzungsweise getrübt, oder ist sie dennoch wertbar? Würde meine Aussage über das Gespräch unmittelbar vor dem Zusammenschlagen, welches ich mithörte, etwas bringen?

Kann die Anzeige auch hier in Berlin erfolgen, obwohl sich der Vorfall in Mannheim ereignete oder hätte die Polizei sofort vor Ort informiert werden müssen?

Fals eine Anzeige Sinn macht, hätte er doch auch Aussicht auf Schmerzensgeld oder? In diesem Fall müsste dann auch noch eine Zivilrechtliche Klage erfolgen?

Wie sollten wir vorgehen?

Fragen über Fragen, dazu noch der enorm lange Text, ich hoffe, es findet sich dennoch jemand, der uns helfen kann.

Viele Liebe Grüße aus Berlin!




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 580x hilfreich)

Die Anzeige kann in Berlin erfolgen,-Unterlagen/ Attest vom Krankenhaus mitnehmen - sie läuft dann zuerst gegen 'Unbekannt'
Zu weiteren Ermittlungen wird der Vorgang nach Mannheim gesandt.

Es dürfte nicht allzu schwer sein, den Täter zu ermitteln.

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