Macht ein Strafbefehl Probleme mbErteilung von Approbation ? Summieren sich Strafbefehle?

22. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
Oralina
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)
Macht ein Strafbefehl Probleme mbErteilung von Approbation ? Summieren sich Strafbefehle?

Ja hallo tachchen.

Habe ein Strafbefehl bekommen es handelt sich um 450Euro und 30 Tagessätzen wegen Widerstand gegen den Staat, ihr wisst schon.

Meine Frage: Wie lange bleibt so was im Register und wird mir das Probleme machen wenn ich so in 5-6 Jahren Antrag auf Erteilung der Apporpbatio stelle, oderals Lehrer in den Referendariat gehen möchte etc ???

Das war mein erster.

Mein zweiter kommt vlt auch noch oder wird vlt eingestellt.

Da woll ich fragen wie schauts aus wenn ich beim zweiten dann irgendwie 80 habe, und bei dem hier dann 30 ?
HAb ich dann zusammen 110 und bin somit ein vorbestraft?
Oder wie schauts da aus ?

Wozu dient eigentlich das Mittel der SOORTIGEN BESCHWERDE ?
Ist das nur auf die Geldhögebezogen oder wieee?

-- Editiert von Oralina am 22.03.2022 15:07

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Wie lange bleibt so was im Register

Im BZR werden Strafbefehle mit maximal 90 Tagessätzen für 5 Jahre gespeichert; Strafbefehle mit mehr als 90 Tagessätzen für 10 Jahre.
Wenn Sie mehrere Strafbefehle ansammeln, werden die nicht addiert - aber die jüngeren Strafbefehle verhindern die Löschung der alten. D.h. erst wenn alle(!) Strafbefehle löschungsreif sind, werden sie alle gemeinsam gelöscht.

Zitat:
wird mir das Probleme machen wenn ich so in 5-6 Jahren Antrag auf Erteilung der Apporpbatio stelle, oderals Lehrer in den Referendariat gehen möchte etc ???

Zumindest eine Lebenszeit-Verbeamtung können Sie so lange vergessen, bis das BZR leer ist.

Zitat:
Wozu dient eigentlich das Mittel der SOORTIGEN BESCHWERDE ?

Beim Strafbefehl für gar nichts.
Da kann man nur Einspruch einlegen, wobei es da zwei Varianten gibt:
a) vollumfänglichen Einspruch: Es kommt dann zu einer ganz normalen Gerichtsverhandlung.
b) Einspruch beschränkt auf die Tagessatzhöhe: Wenn die Strafhöhe im Verhältnis zum eigenen Einkommen zu hoch ist, kann(!) schriftlich über eine Reduzierung der Tagessatzhöhe entschieden werden. Kommt hier aber nicht in Betracht, da die Tagesatzhöhe von 15€ schon auf Hartz4-Niveau ist.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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