Macht man sich strafbar macht wenn man einen Betrug nicht anzeigt von dem man weiß?

17. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
pingu_freak
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Macht man sich strafbar macht wenn man einen Betrug nicht anzeigt von dem man weiß?

Guten Tag,

kann mir jemand sagen ob man sich strafbar macht wenn man einen Betrug nicht anzeigt von dem man weiss?
Danke im voraus für Antworten.

MfG
Pingu




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 365x hilfreich)

Nein, man macht sich nicht strafbar. Es gibt lediglich einige Straftaten, bei denen man sich strafbar machen kann, wenn man diese VOR deren Ausführung nicht anzeigt. Betrug gehört aber so oder so nicht dazu.

-----------------
"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 996x hilfreich)

Betrug fällt nicht unter die Anzeigepflicht. Die darunter fallenden Straftaten können Sie dem § 138 StGB -Strafgesetzbuch- entnehmen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
pingu_freak
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten. Dann ist es wohl nur eine moralische Sache.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 302.146 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
122.083 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.