Schönen guten Tag sehr geehrte Damen und Herren,
Weiß vielleicht jemand ob das ein verfahrensfehler ist, und man das Vorfahrt somit einstellen kann wenn ein männlicher Zeuge als Frau bezeichnet wird in der vorladung zu Hauptverhandlung, oder ob es ein guter revisionsgrund ist. Also Herr....... Wird als Frau..... Genannt. Vielen Dank im voraus für die Beantwortung der Fragen. Mfg
Männlicher Zeuge wird als Frau benannt in der Vorladung zur Hauptverhandlung.
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Nein, das ist kein Fehler, der Ihnen irgendwie nutzen würde.
Es ist doch alles klar. Ein Zeuge ist da, mit Namen benannt, und gut ist. Der Rest wird dann in der Hauptverhandlung zurecht geruckelt.
wirdwerden
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Die Antwort sollte doch offensichtlich sein. Warum sollte das ganze Verfahren eingestellt werden, nur weil eine Anrede falsch ist?
Ja sorry für die Frage. Ich habe immer gehört von verfahrensfehler dachte vielleicht ist es so einer vielen Dank für eure antworten ich wünsche euch alles gute
Schau mal, entscheidend ist da der wirklich geäußerte Wille. Und der ist ja klar. Man will die Person xy sehen.
Wir haben auch genug Vornamen, die beiden Geschlechtern zuzuordnen sind. Etwa Kai, Kim, Sascha, Maria. Ob man den richtigen Zeugen hat, das stellt dann das Gericht fest.
wirdwerden
ZitatMan will die Person xy sehen. :
Darum geht es wohl eher nicht, sondern darum, das der Angeklagte das Recht hat zu erfahren wer da aussagt.
Wenn da also die falsche Person angegeben wird, ist das schon relevant.
Allerdings bewirkt das höchstens eine Terminverschiebung / einen neuen Termin. Weder ist das ein Grund für einen Abbruch und in der Regel auch kein Grund darauf Berufung / Revision zu stützen.
Wenn das Problem schon im Vorfeld erkennbar war, dann gibt es nicht mal eine Terminverschiebung.
Wenn da nur die Anrede falsch ist, also "Frau Werner Müller", passiert gar nichts. Auf die Ladung kommt es ohnehin nicht an, wenn der selbe Zeuge schon (richtig) in der Anklageschrift benannt ist.
Nur wenn es zwei mögliche Zeugen mit dem selben Namen gäbe, von denen einer ein Mann und einer eine Frau ist, beispielsweise ein Ehepaar, bestünde formeller Berichtigungsbedarf. Alles andere ist ein schlichter Schreibfehler, der mit einem Federstrich behoben ist.
ZitatIch habe immer gehört von verfahrensfehler dachte vielleicht ist es so einer :
Die Laienvorstellung vom "Formfehler, der einen Mörder frei bringt, weil auf Formular 12 Kasten 3 kein Haken gesetzt wurde" oder "Hausdurchsuchung, die unzulässig ist, weil ein Polizist keine Dienstmütze getragen hat" ist leider (im Sinne von "wäre schön, wenn die Leute nicht so denken würden") etwas sehr weit ab von der Realität.
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