Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe von der Staatsanwaltschaft
eine Mahnung erhalten, da ich eine Rate nicht bezahlt hätte, deshalb würde die Zahlungserleichterung entfallen. Dennoch habe ich meine Raten Monat für Monat gezahlt, dies wäre auch Nachweisbar. Ich bin leider etwas Schluderhaft mit der Ausführung der Überweisung, -- der Betrag sollte jeweils am 01. auf das Konto der Staatsanwaltschaft erfolgen. Meine Überweisungen wurden meistens zwischen dem 12. und 27. des Monats ausgeführt. Frage wäre ob hier wegen verspäteter Zahlung die Zahlungserleichterung wegfallen kann, obwohl die Beträge mtl. überwiesen wurde?
Mahnung Staatsanwaltschaft
2. Juni 2019
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Frage vom 2. Juni 2019 | 17:53
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 2x hilfreich)
Mahnung Staatsanwaltschaft
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#1
Antwort vom 2. Juni 2019 | 18:59
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9521x hilfreich)
Zitat:Frage wäre ob hier wegen verspäteter Zahlung die Zahlungserleichterung wegfallen kann,
Ja...
Was aber nicht heißt, dass sie nicht wieder aufgenommen werden kann, wenn man sich bei der Staatsanwaltschaft meldet und kleine Brötchen backt und vor allem natürlich in Zukunft mega pünktlich zahlt. Funktionieren wird das natürlich nur ein einziges Mal, wenn überhaupt.
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