Mandatskündigung durch Anwalt

22. Juli 2023 Thema abonnieren
 Von 
guest-12326.07.2023 11:36:01
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Mandatskündigung durch Anwalt

Guten Tag an die Community,

ich habe einen Strafverteidiger mandatiert, weil ich angeblich jemanden betrogen (§263StGB) haben soll.

Der Anwalt hat sich bei der Staatsanwaltschaft bestellt, zumindest sagte er das, ich habe keinen Nachweis darüber. Die Akte kam anscheinend beim Anwalt an, dann rief dieser mich an und meinte dass wir jetzt mal abwarten und mal noch gar nichts machen.

Was ich nicht verstand, weil es ging um 700,00 EUR Betrug, welchen ich laut meiner persönlichen Einschätzung nicht begangen habe.

Plötzlich kam von der Staatsanwaltschaft das Angebot zu einer Einstellung nach §153a StPo zur vereinfachten Verfahrenserledigung. Ich soll die 700,00 EUR an den "Geschädigten" zurückbezahlen und das Verfahren würde so eingestellt werden und es gibt keine Eintragung o.ä.

Ich habe das sofort meinem Verteidiger mitgeteilt und die Zustimmung auch an die Staatsanwalt übersandt per Fax und an meinen Verteidiger.

Mein Verteidiger war verwundert darüber und meinte, dass das ein super Angebot sei und ich das auf alle Fälle machen soll.

Ich hatte aber keinerlei Information darüber, wohin ich das Geld überweisen soll. Es war mir auch nie eine IBAN vom "Geschädigten" bekannt. So habe ich meinen Verteidiger sofort darüber informiert und gefragt, wohin ich das überweisen soll. Er meinte dass er das abklärt und mir Bescheid gibt, er schreibt dort hin, aber ich habe da auch nichts schriftliches.

Ich habe dann 4 Tage vor Ablauf der Zahlungsfrist erinnert, dass ich immer noch keine IBAN habe. Der Anwalt war am Telefon total erschrocken und meinte er schreibt nochmal hin.

Plötzlich bekam ich einen Strafbefehl mit 4200 EUR. Dann habe ich höflich nachgefragt was genau hier passiert ist, nun meinte der Anwalt dass ich ihn nerve und er mir das Mandat hiermit kündigt (Per E-Mail). Ohne Signatur, ohne nichts. Nur dass die Zusammenarbeit erledigt sei.

Ich hatte allerdings nie den Verdacht, dass ich nervig sei oder sonst etwas. Die Vorschussrechnung mit 1.900 EUR habe ich auch am selben Tag überwiesen. Ich habe mich eigentlich nie gemeldet, nur wenn es etwas neues gab.

Irgendwann habe ich dann ein paar Tage gewartet aber da lief ja die Frist für den Einspruch und habe nochmal geschrieben, dass mir das sehr merkwürdig vorkommt, etc. Dann kam kommentarlos eine Mail kurz vor Ende der Einspruchsfrist, dass dieser nochmal Akteneinsicht beantragt und Einspruch einlegt. Seit dort meldet sich der Anwalt einfach nicht mehr, hab es in 2 Monaten jetzt circa 10 x telefonisch versucht, kein Rückruf, nichts.

Frage:

1. Kann der Anwalt einfach so kündigen?

2. Gibt es eine besondere Form, wie der Anwalt mir das Mandat kündigen muss? Ich habe nur eine Email mit einem Satz, auch ohne Signatur oder Grußformel oder sonst etwas.

3. Kann die Rechtsanwaltskammer mir hier helfen?

4. War das Mandat jetzt überhaupt gekündigt, da er ja nach seiner Mail mit einem Satz ja trotzdem den Einspruch gemacht hat?


Besten Dank für eure Antworten.





-- Editiert von User am 22. Juli 2023 23:36

-- Editiert von User am 22. Juli 2023 23:37

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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(15842 Beiträge, 9085x hilfreich)

Zitat (von chsn3312):
4. War das Mandat jetzt überhaupt gekündigt, da er ja nach seiner Mail mit einem Satz ja trotzdem den Einspruch gemacht hat?

Offenbar wurde gar nicht gekündigt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5470 Beiträge, 918x hilfreich)

Zitat:
Was ich nicht verstand, weil es ging um 700,00 EUR Betrug, welchen ich laut meiner persönlichen Einschätzung nicht begangen habe.

Plötzlich kam von der Staatsanwaltschaft das Angebot zu einer Einstellung nach §153a StPo zur vereinfachten Verfahrenserledigung. Ich soll die 700,00 EUR an den "Geschädigten" zurückbezahlen und das Verfahren würde so eingestellt werden und es gibt keine Eintragung o.ä.

Ich habe das sofort meinem Verteidiger mitgeteilt und die Zustimmung auch an die Staatsanwalt übersandt per Fax und an meinen Verteidiger.
Finde den Widerspruch ...

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#3
 Von 
guest-12326.07.2023 11:36:01
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Finde den Widerspruch ...


Das ist kein Widerspruch sondern, sondern war Freude darüber, weil:

1. ich überhaupt keine Zeit habe für solch eine Geschichte vor Gericht zu gehen

2. es ja nicht selten ist, dass man bestraft wird für etwas, was man nie getan hat siehe auch bei Verbrechen (Medien, etc)

3. es für mich einfach die schnellste Erledigung gewesen wäre. Wenn ich die Kosten vom Anwalt rechne, welche mir auch bei Freispruch nicht in voller Höhe erstattet werden würden.

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(15842 Beiträge, 9085x hilfreich)

Trotzdem sind da Ungereimtheiten.

Das Einstellungsangebot hätte eigentlich an den Anwalt geschickt werden müssen, nicht an den Beschuldigten.
Wenn der Beschuldigte das Einstellungsangebot "hinter dem Rücken des Anwalts" annimmt, ist es völlig normal, dass der Anwalt angesäuert reagiert - schließlich wurde er übergangen und vor vollendete Tatsachen gestellt.
Wenn ein Mandant seinen eigenen Anwalt umgeht, ist es nicht ungewöhnlich, dass mit einer Mandatskündigung wegen Vertrauensverlust reagiert wird. - Allerdings wäre ja sowieso das Mandat quasi erledigt, wenn das Verfahren eingestellt wird.

Jetzt haben wir hier die Konstellation, dass der Anwalt umgangen wurde, der Anwalt berechtigt angesäuert war - der Mandant aber durch Nichtzahlung der Auflage ungewollt die Sache wieder "repariert" hat - jedenfalls aus Sicht den Anwalts.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5470 Beiträge, 918x hilfreich)

Da ist noch mehr ungereimt. Der TE nimmt lieber eine schnelle Erledigung für eine bisher behauptete unberechtigte Forderung aus einem Betrug in Kauf, mandatiert aber als erstes einen Anwalt, dem er 1.900 (!) Euro Vorschuss zahlt. Wofür eigentlich in dieser Höhe?

Und agiert dann, wie von drkabo beschrieben, hinter dem Rücken seines Anwalts.

Für mich klingt das mehr nach modernem Märchen oder dass mal wieder relevante Fakten ausgelassen werden.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12326.07.2023 11:36:01
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Trotzdem sind da Ungereimtheiten.

Das Einstellungsangebot hätte eigentlich an den Anwalt geschickt werden müssen, nicht an den Beschuldigten.
Wenn der Beschuldigte das Einstellungsangebot "hinter dem Rücken des Anwalts" annimmt, ist es völlig normal, dass der Anwalt angesäuert reagiert - schließlich wurde er übergangen und vor vollendete Tatsachen gestellt.
Wenn ein Mandant seinen eigenen Anwalt umgeht, ist es nicht ungewöhnlich, dass mit einer Mandatskündigung wegen Vertrauensverlust reagiert wird. - Allerdings wäre ja sowieso das Mandat quasi erledigt, wenn das Verfahren eingestellt wird.

Jetzt haben wir hier die Konstellation, dass der Anwalt umgangen wurde, der Anwalt berechtigt angesäuert war - der Mandant aber durch Nichtzahlung der Auflage ungewollt die Sache wieder "repariert" hat - jedenfalls aus Sicht den Anwalts.
Zitat (von bostonxl):
Da ist noch mehr ungereimt. Der TE nimmt lieber eine schnelle Erledigung für eine bisher behauptete unberechtigte Forderung aus einem Betrug in Kauf, mandatiert aber als erstes einen Anwalt, dem er 1.900 (!) Euro Vorschuss zahlt. Wofür eigentlich in dieser Höhe?

Und agiert dann, wie von drkabo beschrieben, hinter dem Rücken seines Anwalts.

Für mich klingt das mehr nach modernem Märchen oder dass mal wieder relevante Fakten ausgelassen werden.




Nochmal:

Ich habe das nicht hinter dem Rücken des Anwalts gemacht. Das Angebot kam, das habe ich dem Anwalt per Mail übersandt, bevor ich es weggeschickt habe. Der Anwalt war verwundert über das Angebot, er sagte dass er sich hätte locker vorstellen können, dass das angeklagt wird. Er meinte dass ich das annehmen soll und wegsenden soll.

Das tat ich und gleichzeitig auch an ihn.

Ich habe mir meinen Beitrag nochmal durchgelesen, ich finde nicht dass ich dort irgendwo schreibe, dass ich irgendetwas "hinter dem Rücken" des Anwalts gemacht habe.

Wieso der Vorschuss so hoch war, keine Ahnung, ich kenne mich nicht aus. Der Anwalt meinte eingangs dass er das als Vorschuss haben möchte.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(756 Beiträge, 124x hilfreich)

Ich würde das Fehlverhalten hier auch eher beim Anwalt sehen. Bzw. bekommt dieser als Prozessbevollmächtigter nicht auch das Angebot über die Einstellung des Verfahrens?

Wer da jetzt allerdings in der Verantwortung ist, die IBAN in Erfahrung zu bringen, kann ich auch nicht sagen, aber im Normalfall übernimmt der Anwalt doch jegliche Kommunikation mit den Behörden. Eventuell könnte hier der Anwalt sogar in der Haftung stehen?


Zitat (von chsn3312):
Wieso der Vorschuss so hoch war, keine Ahnung, ich kenne mich nicht aus. Der Anwalt meinte eingangs dass er das als Vorschuss haben möchte.


Also dafür, dass der Anwalt noch gar nichts machen musste bzw. anscheinend noch nicht mal in der Lage war, die IBAN in Erfahrung zu bringen, sind die 1900 Euro meiner Ansicht nach doch gut verdientes Geld. Ich finde eher nicht, dass dieser sich beschweren sollte, die "Arbeitsleistung" hätte der Mandat auch deutlich günstiger erhalten können.

Zitat (von chsn3312):
3. Kann die Rechtsanwaltskammer mir hier helfen?


Vielleicht ja, man sollte dort den Fall zumindest mal schildern.
Zitat (von chsn3312):
2. es ja nicht selten ist, dass man bestraft wird für etwas, was man nie getan hat siehe auch bei Verbrechen (Medien, etc)


Sowas gibt im Grunde nicht. Oder wie oft wurde man selbst schon unschuldig verurteilt? Die Staatsanwaltschaft muss beweisen und es gilt der Grundsatz: "Im Zweifel für den Angeklagten".

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12326.07.2023 11:36:01
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von CarstenF):
Sowas gibt im Grunde nicht. Oder wie oft wurde man selbst schon unschuldig verurteilt? Die Staatsanwaltschaft muss beweisen und es gilt der Grundsatz: "Im Zweifel für den Angeklagten".


Danke für Deine Antwort. Aber zu diesem Satz hier: siehe aktueller Fall "Manfred Genditzki". Wenn ich so etwas lese und das ist kein Einzelfall, da bin ich froh erst gar nicht überhaupt vor Gericht zu müssen.

Ich wäre wegen meiner Sache auch bei einer Verurteilung bestimmt nicht in Haft gekommen, aber ich will überhaupt nichts mit Behörden zu tun haben. Gar keine Lust darauf.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(756 Beiträge, 124x hilfreich)

Klar wird man irgendwo in Deutschland Fehlurteile finden, aber mit dem eigenen konkreten Fall hat das meist wenig zu tun. In Ihrem Fall war die Staatsanwaltschaft ja sogar sehr nett zu Ihnen und wollte das Verfahren gegen eine Auflage einstellen, welche nur der Schadenssumme entsprach. Wenn allerdings kein Geld eintrifft, läuft das Verfahren eben weiter.

Zitat (von chsn3312):
Ich wäre wegen meiner Sache auch bei einer Verurteilung bestimmt nicht in Haft gekommen, aber ich will überhaupt nichts mit Behörden zu tun haben. Gar keine Lust darauf.


Nachvollziehbar, ich denke, niemand hat Lust als Angeklagter vor Gericht zu stehen.

An Ihrer Stelle würde ich mich so bald wie möglich an die Staatsanwaltschaft wenden und den Sachverhalt schildern, vielleicht ist es möglich, zu dem "Angebot" nochmals zurückzukommen, ohne dass eine Verhandlung stattfindet.


-- Editiert von User am 23. Juli 2023 12:52

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#10
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(15842 Beiträge, 9085x hilfreich)

Zitat (von chsn3312):
Ich habe mir meinen Beitrag nochmal durchgelesen, ich finde nicht dass ich dort irgendwo schreibe, dass ich irgendetwas "hinter dem Rücken" des Anwalts gemacht habe.

Im Eingangsbeitrag klang es so, als ob Sie die Entscheidung zur Zustimmung getroffen haben, ohne Ihren Anwalt vorher gefragt zu haben.
Es wäre auch die Aufgabe des Anwalts gewesen, die Zustimmung zu formulieren und an die Staatsanwaltschaft zu schicken.
Aber es war schon seltsam, dass das Angebot an Sie und nicht an Ihren Anwalt gesendet wurde.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116239 Beiträge, 39234x hilfreich)

Zitat (von CarstenF):
Also dafür, dass der Anwalt noch gar nichts machen musste bzw. anscheinend noch nicht mal in der Lage war, die IBAN in Erfahrung zu bringen, sind die 1900 Euro meiner Ansicht nach doch gut verdientes Geld.

Unfug ...
Der Begriff des "Vorschuss" ist nicht bekannt?



Zitat (von CarstenF):
Sowas gibt im Grunde nicht.

Doch, das gibt es sogar häufig.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12326.07.2023 11:36:01
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Im Eingangsbeitrag klang es so, als ob Sie die Entscheidung zur Zustimmung getroffen haben, ohne Ihren Anwalt vorher gefragt zu haben.
Es wäre auch die Aufgabe des Anwalts gewesen, die Zustimmung zu formulieren und an die Staatsanwaltschaft zu schicken.
Aber es war schon seltsam, dass das Angebot an Sie und nicht an Ihren Anwalt gesendet wurde.


Das war ein Blatt zum ankreuzen, ob ich der Auflage zustimme oder diese bereits erledigt hätte. Vor-Formuliert von der StA. Darüber war der Anwalt allerdings auch verwundert, anhand seiner Reaktion, wieso das zu mir kommt und nicht zu ihm. Die Akte kam ja auch zu ihm und nicht zu mir. Er sagte auch, dass wir jetzt mal abwarten sollen und da mal nichts machen.

Zitat (von Harry van Sell):
Unfug ...
Der Begriff des "Vorschuss" ist nicht bekannt?


Doch, er meinte dass wenn es nicht zur Verhandlung kommt, dass das dann gleichzeitig der Endbetrag wäre. Ich habe aber bisher auch keine Rechnung oder so etwas. Nur eben überwiesen.

Zitat (von drkabo):
Es wäre auch die Aufgabe des Anwalts gewesen, die Zustimmung zu formulieren und an die Staatsanwaltschaft zu schicken.


Es war ja quasi von der Staansanwaltschaft formuliert, ich hab das auch per Fax abgesandt, die Faxbestätigung und das Schreiben am selben Tag auch an meinen Anwalt, mit der Bitte dass ich die IBAN benötige, da ich keinerlei IBAN vom "Geschädigten" habe.

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116239 Beiträge, 39234x hilfreich)

Zitat (von chsn3312):
er meinte dass wenn es nicht zur Verhandlung kommt, dass das dann gleichzeitig der Endbetrag wäre

Zum einen war das der Kommentar zu der Bemerkung von CarstenF.
Zum anderen, Anwälte sind bei der Abrechnung an das Gesetz gebunden.



Zitat (von chsn3312):
Ich habe aber bisher auch keine Rechnung oder so etwas.

Die wird noch kommen ... wenn alles durch ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5470 Beiträge, 918x hilfreich)

Zitat:
Es war ja quasi von der Staansanwaltschaft formuliert, ich hab das auch per Fax abgesandt, die Faxbestätigung und das Schreiben am selben Tag auch an meinen Anwalt, mit der Bitte dass ich die IBAN benötige, da ich keinerlei IBAN vom "Geschädigten" habe.
Also doch hinter dem Rücken des Anwalts agiert.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12326.07.2023 11:36:01
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Also doch hinter dem Rücken des Anwalts agiert.


Nein.

War ja abgesprochen und auch vom Anwalt empfohlen (am Telefon) dass ich das Angebot annehme.
Ich hatte es zuerst an die Staatsanwaltschaft geschickt, dann zur Vollständigkeit für meinen Anwalt, an ihn.

Ich weiß nicht was genau hier falsch verstanden wird.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1218 Beiträge, 231x hilfreich)

Ich habe hier Verständnisschwierigkeiten..

1. Wenn der Verteidiger sein Mandat angezeigt hat, weshalb erhalten Sie anstelle des Verteidigers Post, insbesondere zum erwähnten "Angebot"?

2. Wieso würde man eine Geldauflage akzeptieren, wenn man doch unschuldig ist und andererseits einen Verteidiger hat?

3. Wieso wurde nicht spätestens zum Ablauf der Zahlungsfrist - allerspätestens mit Erlass des SB - die zuständige Rechtsanwaltskammer kontaktiert?

4. Aller-allerspätestens mit der Nachricht, man würde "nerven" wird die Geschichte unglaubwürdig. Entweder handelte es sich hier um keinen Strafverteidiger oder die Schilderungen haben Lücken so tief wie der Grand Canyon.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12326.07.2023 11:36:01
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von DeusExMachina):
1. Wenn der Verteidiger sein Mandat angezeigt hat, weshalb erhalten Sie anstelle des Verteidigers Post, insbesondere zum erwähnten "Angebot"?


Das würde ich gerne beantworten, das weiß ich aber nicht. Die Akte hatte er ja auch bekommen und mir geschickt.

Zitat (von DeusExMachina):
2. Wieso würde man eine Geldauflage akzeptieren, wenn man doch unschuldig ist und andererseits einen Verteidiger hat?


Weil es mir egal war, es hätte ja keine Eintragung gegeben und nichts. Ich habe absolut keine Lust vor Gericht zu gehen, nie. Für mich war das der schnellste Weg. Und mein Anwalt meinte, wenn ich damit einverstanden bin, er würde es auch raten das anzunehmen.

Zitat (von DeusExMachina):
3. Wieso wurde nicht spätestens zum Ablauf der Zahlungsfrist - allerspätestens mit Erlass des SB - die zuständige Rechtsanwaltskammer kontaktiert?


Weil ich mir nicht noch mehr Probleme machen wollte, da der Verteidiger eh schon so bedrohlich wirkte. Anfangs allerdings gar nicht. Wenn ich mir aber die letzten 6 Bewertungen seines Profils anschaue auf anwalt.de, scheine ich kein Einzelfall zu sein. Sieht nach starker Überforderung aus.

Zitat (von DeusExMachina):
4. Aller-allerspätestens mit der Nachricht, man würde "nerven" wird die Geschichte unglaubwürdig. Entweder handelte es sich hier um keinen Strafverteidiger oder die Schilderungen haben Lücken so tief wie der Grand Canyon.


siehe vorherige Antwort. Glaube das hat gar nichts mit mir zu tun. Erinnert dass ich noch keine IBAN habe, das habe ich oft. Jedes mal hieß es, dass seine Sekretärin sich drum kümmert.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1218 Beiträge, 231x hilfreich)

Sie entziehen Ihrem Verteidiger bitte noch heute (per Fax) das Mandat und antworten auf meine PN.

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(756 Beiträge, 124x hilfreich)

Wenn ich den Eingangsbeitrag nochmal durchlese frage ich mich auch, ob der Anwalt überhaupt seine Vertretung angezeigt hatte. Erst nach dem Angebot an den Beschuldigten scheint er aktiv zu werden und benötigt dann angeblich eine erneute Akteneinsicht.

Ohne Vertretungsvollmacht hätte er auch die IBAN nicht in Erfahrung bringen, Sie selbst hätten diese Daten ebenso (zumindest am Telefon) von der Staatsanwaltschaft vermutlich sowieso nicht erhalten.

Mit dem Googeln von irgendwelchen Fehlerurteilen, welche es in die Medien geschafft haben, schlägt man jedenfalls die falsche Richtung ein. Eher sollte man schauen, dass man mit einem anderen Anwalt (oder selbst) die Akteneinsicht bekommt und schaut, was da überhaupt gemacht (oder nicht) gemacht wurde.

Würde die Schadenssumme von 700 Euro dem mutmaßlich Geschädigten auch tatsächlich zustehen - das wäre auch die Aufgabe des Anwalts gewesen, dies zu prüfen- , hätte man durch das Ausschlagen des Angebots der StA meiner Ansicht nach schon viel Schaden angerichtet.

Zitat (von chsn3312):
4. War das Mandat jetzt überhaupt gekündigt, da er ja nach seiner Mail mit einem Satz ja trotzdem den Einspruch gemacht hat?


Anscheinend hat er dies nicht getan, das Mandat läuft also weiter und wenn der Anwalt weiterhin nichts macht, läuft es auf Verhandlung raus. Das Mindeste wäre ja, dass der Anwalt Ihnen die Strategie mitgeteilt bzw. wie er denn gedenkt, überhaupt vorzugehen.

Zitat (von chsn3312):
Die Akte hatte er ja auch bekommen und mir geschickt.


Zu welchem Zeitpunkt war dies denn?



-- Editiert von User am 24. Juli 2023 09:15

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5470 Beiträge, 918x hilfreich)

Zitat (von DeusExMachina):
Sie entziehen Ihrem Verteidiger bitte noch heute (per Fax) das Mandat und antworten auf meine PN.
Das ist nicht der Sinn dieses Forums.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12326.07.2023 11:36:01
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von CarstenF):
Wenn ich den Eingangsbeitrag nochmal durchlese frage ich mich auch, ob der Anwalt überhaupt seine Vertretung angezeigt hatte. Erst nach dem Angebot an den Beschuldigten scheint er aktiv zu werden und benötigt dann angeblich eine erneute Akteneinsicht.


Doch klar, hat er. Sonst hätte er ja die Akte nicht VOR dem "Angebot" der StA gehabt und mir übersandt.

Zitat (von CarstenF):
Zu welchem Zeitpunkt war dies denn?


Siehe vorherige Antwort. Die erneute Einsicht mit Einspruch erfolgte nach dem Strafbefehl.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(756 Beiträge, 124x hilfreich)



Zitat (von chsn3312):
Doch klar, hat er. Sonst hätte er ja die Akte nicht VOR dem "Angebot" der StA gehabt und mir übersandt.


Naja, so klar ging das aus Beiträgen eigentlich nicht wirklich hervor:

Zitat (von chsn3312):
Der Anwalt hat sich bei der Staatsanwaltschaft bestellt, zumindest sagte er das, ich habe keinen Nachweis darüber. Die Akte kam anscheinend beim Anwalt an, dann rief dieser mich an und meinte dass wir jetzt mal abwarten und mal noch gar nichts machen.


Daher ja auch meine Frage/Vermutung. Aber gut, das wäre ja nun zumindest geklärt.

Trotzdem scheint ja irgend etwas ziemlich schiefzulaufen, wenn das Angebot der StA laut Einschätzung des Anwalts gut war, er dieses annehmen wollte und man sich jetzt auf eine Verhandlung zubewegt.

0x Hilfreiche Antwort

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