Hallo Forum, ich wurde nur 3 Wochen vor dem Termin per gelben Brief zu einer HV in einer anderen Stadt geladen, wegen einer Markenrechtsverletzung die jetzt schon bestimmt 5 Jahre zurück liegt. Es wird auch seit etwa dieser Zeit weiter und weiter in die Länge gezogen, mit einem früheren Termin der schon feststand und dann eine Woche vorher wieder storniert wurde. Es handelt sich um ein Strafverfahren, ich will hier aber nochmal den Kontext erklären.
Folgendes ist vor etwa 5 Jahren passiert:
Ich hatte einen eBay-Account auf dem Handyzubehör etc. in kleinem Stil nebenbei verkauft habe, alles mit angemeldetem Gewerbe usw. Ich bin beim stöbern nach neuen Produkten für den Weiterverkauf auf Embleme für Autos gestoßen, mit farblichen Variationen die der Hersteller selbst nicht anbietet.
Mit Anfang 20 habe ich nicht viel über das Konzept von Intellectual Property nachgedacht, also einfach mal eingestellt und schnell eine hohe Kundenzufriedenheit verzeichnen können. Irgendwann kam ein Brief vom Zoll, wo nach meiner Zustimmung zum Öffnen und Inspizieren einer Sendung gefragt wurde. Kein Problem dachte ich mir, also unterschrieben und zurückgeschickt.
Kurze Zeit später kamen in Kopie mehrere Schreiben vom Zoll an jeweils einen Markeninhaber, und die Sendung wurde (große Überraschung) nicht mehr durchgelassen.
An dieser Stelle nochmal: für mich waren diese Artikel vergleichbar mit einer Klebefolie die einfach nur das Erscheinungsbild eines Fahrzeugs verändert. Habe absolut nicht damit gerechnet dass das Logo problematisch ist, und schon gar nicht dass durch derartige Plastikteile rechtlich Leben zerstört werden können.
Einer der Markeninhaber hat alle meine verkauften Embleme online gefunden und mir ein Paket mit tausenden Seiten juristischer Texte geschickt. Gefordert waren für den Anfang X000€ und eine Erklärung die ich unterschreiben musste. Ich habe zu der Zeit im mittleren dreistelligen Bereich verdient (ausgenommen die Emblem-Verkäufe) da ich hauptberuflich Student war. Ich habe zwar durch genannte Verkäufe etwas Geld verdient (am Ende wurde ein Gesamtgewinn im niedrigen vierstelligen Bereich festgestellt) aber dieser Betrag erschien mir fast astronomisch. Außerdem wurde das Einschreiben zur Adresse meiner Eltern geschickt und nicht zu mir, was die Kommunikation zusätzlich verlangsamt hat. Ich glaube da war irgendwo noch die alte Adresse von mir, ich war da noch nicht lange umgezogen.
Ich weiß nicht was ich mir dabei gedacht habe, aber die Kopf-in-Sand-steck-Methode erschien da noch recht sinnvoll und wurde mir von meiner Mutter, die diese Rechtsbriefe noch viel weniger versteht, angeraten.
Daher erstmal einfach nichts gemacht.
Irgendwann wurde ich zu einem Gerichtstermin geladen, hatte zu dem Zeitpunkt immernoch keinen Anwalt und bereits seit längerer Zeit wegen Depressionen in Behandlung. Erstmal habe ich noch versucht telefonsich die Sache zu erklären und in meiner Naivität Briefe geschrieben wo ich die Kundenzufriedenheit untermale, als ich noch dachte da wären Menschen am anderen Ende der Leitung.
Ansonsten einfach weiter gewartet, bis ein Versäumnisurteil kam. Die Kosten des Verfahrens sind von mir zu tragen: etwa 26.000€. Der erwirtschaftete "Gewinn" ist rauszugeben.
Danach erst habe ich die Sache mal einem Anwalt gezeigt, welcher mir meine Zahlungsverpflichtung bestätigt hat. In ihrer Gnädigkeit hat der Markeninhaber mir eine Ratenzahlung ermöglicht, über etwa 3 1/2 Jahre und mit entsprechenden Zinsen. Es war schwierig neben dem Studium und der Wohnungsmiete auch diesen Betrag jeden Monat aufzubringen, aber mittlerweile habe ich durch stetige Werkstudentenjobs alles abbezahlt.
Parallel dazu wurde ein Strafverfahren gegen mich eröffnet, weil scheinbar die genannten Zahlungen nicht schon Strafe genug waren. Meine Wohnung wurde vom Zoll durchsucht, alle Datenträger, Handys etc. beschlagnahmt. Soviel schonmal zur Ressourcenaufteilung unserer Strafverfolgungsbehörden. Der Durchsuchungsbeamte hat mir mündlich versprochen dass ich die Sachen in wenigen Tagen wiederhabe, wenn ich sein Dokument unterschreibe. Also das Dokument unterschrieben. Nach etwa einem halben Jahr hatte ich die Sachen wieder, auch dank anwaltlicher Intervention. Es wurde nichts relevantes gefunden.
Seitdem war ich schon bei einer Hauptverhandlung zum Strafverfahren, welche jedoch nach kurzem gegenseitigem Anschreien der jeweiligen Rechtsvertreter auch wieder schnell beendet war, da der Staatsanwalt wohl keine konkreten Beweise vorlegen konnte. Das ist jetzt bestimmt über 3 Jahre her, und die wollen mich einfach nicht in Ruhe lassen.
Mir ist schon klar, dass ein Zivilverfahren und ein Strafverfahren zwei verschiedene Sachen sind, aber ich verstehe nicht warum die das mit mir machen. Das Gericht weiß dass ich dieses Geld bezahlt habe indem ich jahrelang von einem Minimum gelebt hab, in welcher Welt ist das nicht schon Strafe genug? Und warum können die das nicht einfach beenden sodass ich in ruhe mein Masterstudium verfolgen kann?
Die dafür beauftrage Anwältin ist sehr kompetent und wird die Sache sicherlich in angemessener Art und Weise regeln, aber ich hatte schon lange keinen Kontakt und weiß absolut nicht, was da jetzt die letzten Jahre überhaupt passiert ist. Daher würde ich zusätzlichen Input sehr begrüßen, sei es auch nur ein kleiner Tipp z.b. wie ich mich vor Gericht verhalten soll.
Wenn mir jemand zu der Sache irgendeinen Input geben kann wäre ich sehr dankbar, da ich absolut nicht weiß was mich in 3 Wochen erwartet. Außerdem bin nicht sehr gut mit Worten, zumindest nicht mit gesprochenen. Es wurden sogar mehrere Verhandlungstage für diese Sache angesetzt. Wie gesagt: absolut unverständlich warum man in eine für jugendliche Naivität bereits gestrafte Person nochmal reintreten muss, nachdem der entstandene Schaden längst beglichen ist.
-- Editiert von go602306-49 am 13.02.2022 09:30
-- Editiert von go602306-49 am 13.02.2022 09:32
-- Editiert von go602306-49 am 13.02.2022 09:39
-- Editiert von go602306-49 am 13.02.2022 09:40
Markenrechtsverletzung - Strafverfahren & Wohnungsdurchsuchung nach Rückzahlung von XX.000€
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Bringen wir das alles mal auf den Punkt. Es besteht ein hinreichender Tatverdacht, deshalb ist Anklage erhoben worden. Es kommt zur Verhandlung, die Tatbestandsseite scheint relativ klar zu sein. Bleibt die Bewertung der subjektiven Seite. Da wird strafmildernd die Wiedergutmachung berücksichtigt. Aber allein die Schadensregulierung kann die strafbaren Handlungen doch nicht ungeschehen machen. Wär doch einfach. Ich begehe kriminelle Handlungen im Vermögensbereich, gucke mal, ob es raus kommt, wenn ja, dann zahle ich schnell und die Sache ist erledigt, wenn nein, dann mache ich fröhlich weiter.
Vielleicht sollte in Deinem Kopf mal ankommen, dass Du Täter und nicht Opfer bist.
wirdwerden
ZitatAber allein die Schadensregulierung kann die strafbaren Handlungen doch nicht ungeschehen machen. Wär doch einfach. :
Das ist mir schon klar, aber bei diesen Größenverhältnissen die mir erst später deutlich wurden hätte es auch Jahrzehnte gut gehen können und sich nach so einer Nummer trotzdem nicht gelohnt. Wie gesagt, der Gewinn den ich schlussendlich herausgeben musste entsprach nichtmal 20% der gesamten Kosten. Unter Androhung solcher Sanktionen würde ein rationaler Mensch den Markennamen oder das Logo nichtmal andeuten und sich auch sonst gänzlich davon distanzieren. Das ist zumindest meine laienhafte Meinung wo mir auch klar ist, dass es vor Gericht keine Relavanz hat.
Aber wenn man sieht dass es dutzende andere Verkäufer mit den gleichen Artikeln gibt die das schon Jahre machen dann fühlt man sich relativ sicher. Nur fällt einem nicht sofort auf dass diese Verkäufer im Ausland sind und somit wahrscheinlich unerreichbar für Anwälte sind.
Mir ist natürlich trotzdem klar dass ich in diesem Fall Täter bin und nicht Opfer, auch wenn die meisten Menschen aus meinem Bekanntenkreis das anders sehen würden aber das wird wohl mehr eine philosophische Frage sein.
-- Editiert von go602306-49 am 13.02.2022 11:03
-- Editiert von go602306-49 am 13.02.2022 11:08
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ZitatUnter Androhung solcher Sanktionen würde ein rationaler Mensch den Markennamen oder das Logo nichtmal andeuten und sich auch sonst gänzlich davon distanzieren. :
Richtig, das ist Sinn dieser Sanktionen.
Vermutlich wärst du auch wesentlich glimpflicher aus der Sache gekommen, wenn du nach dem ersten Schreiben angefangen hättest, rational zu handeln.
Du wolltest den Kopf in den Sand stecken mit Mami als Rechtsbeistand. Und das ist nun die Konsequenz.
Zum Verhalten vor Gericht solltest du deine Anwältin fragen, es kommt nämlich nicht gut, wenn du da auf einmal Sachen von dir gibst, die nicht abgesprochen waren.
ZitatDu wolltest den Kopf in den Sand stecken mit Mami als Rechtsbeistand. Und das ist nun die Konsequenz. :
Also wenn jemand z.B. aus Angst und Mangel an Erfahrung vor einer Gefahr flüchtet und sich ein Bein bricht sagst du er wollte den Beinbruch? Ja das macht sehr viel Sinn.
Bei dem Vergleich geht es auch gar nicht so sehr um mich, weil es jedem passieren kann der von diesen rechtlichen Fragen keine Ahnung hat. Halte ich für fragwürdig ob das gerecht ist, aber da kann jeder gerne seine eigene Meinung vertreten.
Ich habe nach meinem damals sehr beschränkten Wissensstand gehandelt und natürlich auf die Meinung eines Erwachsenen vertraut. Wenn das so unverständlich und kurios ist dann ja, war es wohl meine eigene Schuld.
ZitatParallel dazu wurde ein Strafverfahren gegen mich eröffnet, weil scheinbar die genannten Zahlungen nicht schon Strafe genug waren. :
Ja, das ist so. Das eine ist Zivilrecht und das andere Strafrecht. Wenn Du eine Bank überfällst und erwischt wirst, ist es ja auch nicht damit getan, die Beute wieder herauszugeben. Eine Freiheitsstrafe kommt noch obendrauf.
Zitat:Mir ist schon klar, dass ein Zivilverfahren und ein Strafverfahren zwei verschiedene Sachen sind, aber ich verstehe nicht warum die das mit mir machen.
Weil es in Fällen des § 143, Abs. 2 MarkenG zwingend gesetzlich so vorgeschrieben ist. § 152, Abs. 2 StPO. Auch in den Fällen des Abs. 1 (wobei bei Dir Abs. 2 vorliegen wird) ist es prinzipiell vorgeschrieben, wenn der Geschädigte entsprechenden Strafantrag stellt oder die StA das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejaht.
ZitatDas ist jetzt bestimmt über 3 Jahre her, und die wollen mich einfach nicht in Ruhe lassen. :
Ja, das Blöde ist, dass solch ein "in Ruhe lassen" halt nicht möglich ist. Es ist Anklage erhoben und das Hauptverfahren eröffnet. Da ist es halt nicht möglich zu sagen: "Ach komm, wir lassen ihn jetzt einfach mal in Ruhe".
Zitataber bei diesen Größenverhältnissen die mir erst später deutlich wurden hätte es auch Jahrzehnte gut gehen können und sich nach so einer Nummer trotzdem nicht gelohnt. :
Was soll das aussagen? Weil es sich "nicht gelohnt hat", darf oder sollte man den Täter nicht strafverfolgen? Dazu passt wieder das Bankbeispiel: Wenn der Räuber nur 1.500 EUR erbeutet, obwohl eigentlich mit 150.000,00 EUR zu rechnen war, macht das die Sache auch nicht besser. Es gibt auch keine geringere Strafe oder sowas in der Richtung.
ZitatSoviel schonmal zur Ressourcenaufteilung unserer Strafverfolgungsbehörden. :
Was soll das nun wieder bedeuteten? Wer hätte denn Deiner Meinung nach durchsuchen sollen? Die Staatsanwaltschaft selbst? Die Polizei? Der ZOLL ist halt für bestimmte Arten von Delikten zuständig und nimmt in diesen Fällen die Rolle der Polizei ein. Der ZOLL ist in diesen Fällen ebenso "Ermittlungsbehörde der Staatsanwaltschaft" wie es die Polizei in anderen Fällen ist. Letztendlich kann es Dir doch auch vollkommen egal sein, ob der ZOLL ermittelt oder die Polizei.
ZitatMir ist schon klar, dass ein Zivilverfahren und ein Strafverfahren zwei verschiedene Sachen sind,... :
.... Das Gericht weiß dass ich dieses Geld bezahlt habe indem ich jahrelang von einem Minimum gelebt hab, in welcher Welt ist das nicht schon Strafe genug?
Der 2. Teil der Aussage lässt nicht unbedingt darauf schließen, dass Dir der 1. Teil wirklich klar ist.
ZitatUnd warum können die das nicht einfach beenden sodass ich in ruhe mein Masterstudium verfolgen kann? :
Beim kommenden Termin wird es ja mutmaßlich beendet werden.
Zitatsei es auch nur ein kleiner Tipp z.b. wie ich mich vor Gericht verhalten soll. :
Ganz sicher nicht solltest Du die "Argumentationsschiene" fahren, wie hier im Forum. Ansonsten wird Deine RA'in Dich entsprechend briefen. Du könntest z.B. in angemessener Form äußern, dass Dich die lange Verfahrensdauer belastet und Du daher ein gesteigertes Interesse daran hast, dass die Sache nun zeitnah beendet wird. Wobei es natürlich auch auf die Verteidigungsstrategie Deiner RA'in ankommt. Wenn die per sog. "Konflktverteidigung" einen Freispruch erreichen will (k.A. ob die Sachlage den überhaupt hergibt), wird das Beenden natürlich schwieriger, als wenn man sich auf ein Strafmaß "einigt", mit dem sowohl Du als auch StA leben können.
ZitatWie gesagt: absolut unverständlich warum man in eine für jugendliche Naivität bereits gestrafte Person nochmal reintreten muss, nachdem der entstandene Schaden längst beglichen ist. :
Du betonst zwar mehrfach, dass Dir der Unterschied zwischen Zivil- und Strafverfahren klar ist, schiebst dann aber immer Aussagen nach, die das bezweifeln lassen. Du wurdest bisher nicht "bestraft". Du hast bisher dem Geschädigten seinen Schaden ersetzt. Die "Strafe" kommt jetzt.
ZitatUnter Androhung solcher Sanktionen würde ein rationaler Mensch den Markennamen oder das Logo nichtmal andeuten und sich auch sonst gänzlich davon distanzieren. :
Mag sein. Du würdest Dich aber wahrscheinlich wundern, was Menschen so alles tun, bei ganz anderen Sanktionsandrohungen. Schwerer Raub z.B., für eine Tatbeute im 3stelligen Bereich. Da geht die Sanktion bei 5 Jahren Freiheitsstrafe los, d.h. es gibt zwischen 5 und 15 Jahre Freiheitsstrafe. Und trotzdem machen Menschen sowas. Die mögen dann vielleicht nicht rational sein, oder sich einfach nicht der Strafandrohung bewusst, die dafür aufgerufen ist, wenn man einem anderen ein Messer vor den Bauch hält und sagt: "Geldbörse und Smartphone her", aber das ändert leider nichts.
Es gab hier vor sehr vielen Jahren mal einen Fall im Forum einer jungen Frau, der es ähnlich ging. Die hatte ein paar Wochen nach ihrem 21. Geburtstag eine Gastwirtin überfallen, mit Pfefferspray eingenebelt und ihr die Tageseinnahmen, ein paar hundert Euro, entrissen. In Hinblick darauf, dass andere Mitglieder ihrer Clique in der Vergangenheit für ähnliche Dinge, teils schwerwiegendere, nur 3-4 Wochen Jugendarrest bekommen hatten oder max. eine kurze Jugendfreiheitsstrafe auf Bewährung, war sie zunächst auch recht entspannt. Solange bis ihr klar wurde, dass bei ihren Freunden jeweils Jugendrecht zur Anwendung kam, das aber bei ihr nicht mehr möglich ist, da schon 21 Jahre alt zum Tatzeitpunkt. Somit: 5 Jahre Minimum. Am Ende wurden es dann -ihren Angaben nach- knapp 4 Jahre, aufgrund irgendwelcher Strafmilderungsgründe nach § 49 StGB, die ein Unterschreiten der Mindeststrafe zuließen. Trotzdem noch "genug". Die war auch komplett geplättet aufgrund der "Vergleichsurteile" ihrer Freunde. Nützt(e) aber alles nichts.
ZitatWie gesagt: absolut unverständlich warum man in eine für jugendliche Naivität bereits gestrafte Person nochmal reintreten muss, nachdem der entstandene Schaden längst beglichen ist. :
Weil nur der zivilrechtliche Anspruch befriedigt ist.
Der Strafanspruch des Staates wegen der gewerbsmäßig begegnen Straftaten ist hingegen noch nicht befriediget.
Zitataber ich hatte schon lange keinen Kontakt und weiß absolut nicht, was da jetzt die letzten Jahre überhaupt passiert ist. :
Dann sollte man sich da doch mal schleunigst drüber informieren und die Anwältin entsprechend kontaktieren.
Zitatein kleiner Tipp z.b. wie ich mich vor Gericht verhalten soll. :
Das spricht man mit dem Anwalt ab, weil das entscheidend von seiner geplanten Strategie abhängt.
ZitatAlso wenn jemand z.B. aus Angst und Mangel an Erfahrung vor einer Gefahr flüchtet und sich ein Bein bricht sagst du er wollte den Beinbruch? Ja das macht sehr viel Sinn. :
Das hat er so nicht gesagt. Aber um bei dem Beispiel zu bleiben: Auch wenn er den Beinbruch nicht wollte, muss er halt damit leben. Zumal dann wenn er die Gefahr, vor der er flüchtet, selbst verursacht hat.
Abgesehen davon hätte auch ein damaliges "sich Stellen" in Bezug auf das Zivilverfahren das Strafverfahren nicht verhindert. Zivilrechtlich wäre es mglw. billiger geworden.
Zitatweil es jedem passieren kann der von diesen rechtlichen Fragen keine Ahnung hat. :
Richtig. Es ist aber an jedem selbst, sich vorher über die rechtlichen Belange eines Gewerbes zu informieren, bevor man damit anfängt. Und nicht einfach mal drauflos macht. Und wenn doch, dann muss man halt mit den Konsequenzen leben - das ist das Leben.
Zitatund natürlich auf die Meinung eines Erwachsenen vertraut. :
Du schriebst, Du seist "Anfang 20" gewesen. Das dürfte dann so im Bereich 21 - 24 gewesen sein?! Damit warst Du selbst "erwachsen" und hättest sicherlich erkennen können, dass Deine Mutter genauso wenig Ahnung von der ganzen Sache hat, wie Du selbst.
Zitat... :
Erstmal danke für die zahlreichen Erklärungen und Vergleiche, das macht mir die ganze Situation schon etwas verständlicher.
Mich hat bestimmt ursprünglich der Zoll selbst angezeigt, bin mir aber nicht mehr ganz sicher. Kann ich schon nachvollziehen dass andere Akteure verpflichtet sind nach diesem Protokoll der Strafverfolgung zu handeln, mit der Komponente einer subjektiven Einschätzung der Person durch den Richter ganz am Ende.
Den Vergleich mit dem Banküberfall finde ich aber aus dem Grund nicht ganz passend, dass dort Menschen körperlich und/oder emotional geschädigt werden. Natürlich muss der Staat darauf Wert legen dass es dort mit einer einfachen Geldzahlung nicht getan ist, weil man diesen Schaden nicht einfach in Geld bemessen kann.
Bei einer großen Firma geht es nur finanzielle Schäden durch entgangenen Verkäufe, Rufschaden usw. Das ist zwar auch nicht exakt quantifizierbar aber die schätzen da schon was. Wenn der Betrag zurückgezahlt wurde ist der Ausgangszustand doch wieder hergestellt, mit Kompensation für das ganze Verfahren. Und die Abschreckende Wirkung ist alleine dadurch sichergestellt, egal wie viel Geld der Täter hat. Das ist zumindest meine aktuelle Meinung dazu. Ich weiß natürlich dass drüber zu diskutieren nichts an den Tatsachen ändert, aber ich würd schon gerne die Logik dahinter besser verstehen.
ZitatDu betonst zwar mehrfach, dass Dir der Unterschied zwischen Zivil- und Strafverfahren klar ist, schiebst dann aber immer Aussagen nach, die das bezweifeln lassen. :
Vielleicht meine ich etwas anderes wenn ich von Strafe rede, aber ja ich versteh schon was du meinst. Und ja ich war natürlich volljährig, mit erwachsen meine ich eher die subjektiv gesehen geistige Reife. Es geht gesetzlich wohl nicht ohne klare Altersgrenze, kann ich nachvollziehen. Auch wenn da locker mal +-5 Jahre unterschied in der geistigen und auch körperlichen Entwicklung sein können, schon alleine genetisch bedingt. Gleicht sich vielleicht aus wenn manche dadurch härter und andere weniger hart bestraft werden.
Ich weiß nicht, ob Du nicht verstehen kannst oder nicht verstehen willst. Streetworker hat hier eine fantastische Abhandlung des Falles gegeben, wirklich sehr, sehr gut. Wenn man will, dann kann man allein daraus die Konsequenzen ziehen. Wenn man will!
Noch in Ergänzung, einfach um auch die Vorgehensweise vor Gericht vielleicht den Gegebenheiten anzupassen und sich nicht als Michael Kohlhaas zu fühlen. Denn Unrechtsbewusstsein ist ja bis jetzt nicht mal im Ansatz da. Bei der Verurteilung kommt aber nicht nur die Straftat an und für sich zum Tragen, sondern auch das Verhalten nach der Tat, die Einsichtsbereitschaft. Letzteres ohne wenn und aber. Wenn man zu unreif ist, sich auch nur im Ansatz die Folgen einer Selbständigkeit zu erarbeiten, dann sollte man es lassen, das mit der Selbständigkeit. Wenn man weiß, dass man eine Straftat begeht oder es wissen könnte, trotzdem das Risiko eingeht, dann muss man auch die Folgen tragen. Das Rechtssystem muss sich nicht mit Deinen Kenntnissen befassen, sondern umgekehrt, Du musst Dich mit dem System befassen.
Ermittlungsbehörde ist immer die Staatsanwaltschaft. Die erhebt Anklage. Allerdings gibt es nun einmal nicht überall Staatsanwälte, die gleichzeitig zertifizierte Wirtschaftsprüfer sind, Pathologen, was weiß ich. Dafür gibt es dann die speziellen und spezialisierten "Hilfstruppen," die dann im Auftrag der Staatsanwaltschaft tätig werden.
Wenn man diese auf rechtsstaatlichen Grundsätzen beruhenden Regelungen ändern will, dann muss man in die Politik gehen, habe allerdings Zweifel, dass Art. 20 GG auszuhebeln ist. Und das ist gut so.
wirdwerden
ZitatMich hat bestimmt ursprünglich der Zoll selbst angezeigt, bin mir aber nicht mehr ganz sicher. :
Das ist gut möglich, bzw. sogar hochwahrscheinlich. Dazu sind sie halt auch verpflichtet. § 163, Abs. 1 StPO. Der gilt für den ZOLL ebenso wie für die Polizei, wenn er -wie hier- als Ermittlungsbehörde der Staatsanwaltschaft fungiert.
ZitatDen Vergleich mit dem Banküberfall finde ich aber aus dem Grund nicht ganz passend, dass dort Menschen körperlich und/oder emotional geschädigt werden. :
Dann nimm einen Betrug als Beispiel. Kommt unter dem Strich auf's gleiche raus. Letztendlich geht es darum, ob die Handlung einen Straftatbestand verwirklicht. Und das ist hier der Fall.
ZitatBei einer großen Firma geht es nur finanzielle Schäden durch entgangenen Verkäufe, Rufschaden usw. :
Richtig. Das ändert aber nichts. Mit der Begründung könnte man auch z.B. Versicherungen straflos betrügen, weil die "paar Euros" die sie ggf. ungerechtfertigt raus tun Ihnen im Großen und Ganzen nicht wehtun. Das funktioniert so aber nicht. Ich kann Dich auch nur nochmals davor warnen, bei Gericht auch nur im Ansatz diese Argumentation anzubringen. Die wird Dir gewaltig auf die Füße fallen, wenn Du halbwegs glimpflich aus der Sache herauskommen willst. Mangelnde Unrechtseinsicht mögen Richter gar nicht. Selbst wenn man sie tatsächlich nicht hat, ist man gut beraten zumindest so zu tun, als hätte man sie. Aber das wird Dir Deine RA'in sicherlich auch noch erklären, vor dem Termin.
ZitatUnd die Abschreckende Wirkung ist alleine dadurch sichergestellt, egal wie viel Geld der Täter hat. Das ist zumindest meine aktuelle Meinung dazu. :
Es wäre schön, wenn das so funktionieren würde. Tut es aber nicht. Was soll -bei Vermögensdelikten- daran abschreckend sein, lediglich den Ausgangszustand wiederherstellen zu müssen? Der Täter könnte in diesen Fällen nur gewinnen (Tat gelingt und fliegt nicht auf) oder es geht "neutral" für ihn aus (er muss nur das wieder hergeben, was ihm ohnehin nicht gehört/zusteht). Verlieren kann er nicht.
Es gibt etliche Beispiele die zeigen, dass keine oder milde Sanktionen nicht wirken. Bußgelder für zu schnelles Fahren werden -gerade von Leuten mit viel Geld- oft in Kauf genommen. Sie rasen weiter. Erst wenn dann der Führerschein mal für 4 Wochen weg ist und beim nächsten mal ein noch längeres Fahrverbot droht (und bei hartnäckigeren Protagonisten der sog. "Idiotentest", im Extremfall sogar die Einziehung des geliebten und ggf. teuren Autos), setzt häufig ein Umdenken ein. Manchmal nicht mal dann.
Was Deinen konkreten Fall angeht, wird man Dir auch nicht den Kopf abreißen. Es ist ja keine Schwerkriminalität. Die bereits erfolgte Schadenswiedergutmachung und auch die lange Verfahrensdauer wird zu Deinen Gunsten zu berücksichtigen sein. Ebenso Deine offenbare Straffreiheit zuvor und seit dem, sowie Deine offenbar gute Sozialprognose. Wenn Du es Dir nicht selbst durch die Zurschaustellung mangelnder Unrechtseinsicht zunichte machst, ist evtl. sogar eine Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO drin. Die Tatsache, dass daraus dann keine Vorstrafe resultieren würde, wäre ja wahrscheinlich für Deinen weiteren beruflichen Weg zieml. gut.
Schlechterenfalls dürfte es zu einer Geldstrafe kommen. Wobei dann Ziel der Verteidigung sein sollte, dass diese nicht mehr als 90 Tagessätze beträgt. Denn dann gäbe es zwar einen Eintrag ins Bundeszentralregister für 5 Jahre, aber keinen ins Führungszeugnis. Ab 91 Tagessätze bliebe der BZR-Eintrag 10 Jahre bestehen und es würden auch einen ins Führungszeugnis geben, für 3 Jahre.
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