Hallo an alle!
Ich habe von 2 Leuten schon gehört, dass die Kindergartenleitung persönlich mit bis zu 25.000 € haften muss, wenn sie ein Kind reinlassen, zu welchem die Eltern keinen Nachweis bezüglich Masern vorlegen.
Ich habe versucht es im IfSG §20 und §73 selbst zu überprüfen und habe nur das hier rausgefunden.
Es gibt in §73 Absatz 1a Nr 7a diesen Satz:
Zitat:entgegen § 20 Absatz 9 Satz 4 Nummer 1, auch in Verbindung mit Absatz 10 Satz 2 oder Absatz 11 Satz 2 eine Benachrichtigung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vornimmt,
und dann im Absatz 2 folgenden Satz:
Zitat:Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1a Nummer 7a bis 7d, 8, 9b, 11a, 17a und 21 mit einer Geldbuße bis zu zweitausendfünfhundert Euro, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro geahndet werden.
Also ich lese hier nur was von 2.500 € und auch nichts von persönlicher Haftung. Ich würde erwarten, dass der Träger des Kindergartens muss haften.
Allerdings gibt es in §73 Absatz 1a Nr 24 noch folgenden Satz, der sich auch auf das Masernschutzgesetz bezieht, welches zu den übrigen Fällen gehört und somit bis zu 25.000 € bestraft werden kann:
Zitat:einer Rechtsverordnung nach § 5 Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe c bis f oder g oder Nummer 8 Buchstabe c, § 13 Absatz 3 Satz 1, § 17 Absatz 4 Satz 1 oder Absatz 5 Satz 1, § 20 Abs. 6 Satz 1 oder Abs. 7 Satz 1, § 23 Absatz 8 Satz 1 oder Satz 2, § 32 Satz 1, § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 oder Abs. 2 Nr. 3 oder 5 oder § 53 Abs. 1 Nr. 2 oder einer vollziehbaren Anordnung auf Grund einer solchen Rechtsverordnung zuwiderhandelt, soweit die Rechtsverordnung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist
Jedoch verstehe ich nicht was hier gemeint ist. Das Nicht-Melden an das Gesundheitsamt wie in Nr 7a erkärt wird, ist doch auch eine Zuwiderhandnlung oder nicht? Oder geht es bei Nr 24 nur um den letzten Nebensatz soweit die Rechtsverordnung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist? Verstehe aber auch hier nicht was damit genau gemeint ist.
Also meine Fragen zusammengefasst:
1. Kann die Leitung wirklich persönlich haften für so einen Fall wie in Nr 7a? Falls nicht durch das Gesetz geregelt, darf der Träger so eine persönliche Haftung auf die Leitung übertragen?
2. Kann jemand erklären wie Nr 24 gemeint ist, am besten mit einem Beispiel
3. Wie hoch kann das Bußgeld sein für die Kindergartenleitung, wenn sie das Gesundheitsamt nicht darüber informiert, dass ein Kind trotz Aufnahme in den Kindergarten keinen (richtigen) Masernnachweis vorgezeigt hat.
Quelle: https://dejure.org/gesetze/IfSG/73.html
-- Editiert von magicmax am 20.06.2020 15:30