Hallo,
mal angenommen, meine 13-jährige Tochter wird im Internetchat von einem erwachsenen Mann sexuell belästigt.
Kann so jemand in den Maßregelvollzug kommen? Oder reicht das nicht?
Maßregelvollzug
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
wie genau sah diese Belästigung denn aus ? Man müsste zunächst mal feststellen, inwieweit das Verhalten überhaupt strafbar war und wenn ja, nach welcher Vorschrift.
Dann wiederum müsste man wissen, ob der Täter (einschlägig) vorbestraft ist und eine entsprechende gefährdung von ihm ausgeht. Das wiederum müsste von einem Sachverständigen bewertet werden.
insgesamt scheint mir der Sachverhalt hier aber viel zu dünn zu sein...
Na beispielsweise der Mann erklärt m. Tochter, wie Sex so ist usw.
Nehmen wir an, die Person ist nicht vorbestraft...
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Nein, das reicht nicht, im übrigen sehe ich da auch nicht unbedingt ein strafbares verhalten.
auch nicht wenn er z.B. schreibt:
"Sex ist was geiles, wenn man sich liebt und Arm in Arm liegt und dann dieses Gefühl hat usw."
Sowas habi ch schon mal gelesen...
Also das Sex ein tolles Gefühl ist, hat die 13jährige nicht nur schon tausend mal in der Bravo gelesen, sondern vermutlich auch längst im Biologieunterricht gelernt.... Es ist nicht strafbar, diesen Satz gegenüber einem Kind zu äußern.
Grundsätzlich ist es nicht strafbar, mit Kindern über Sex zu sprechen: z.B. der Biologie-Lehrer macht sich ja auch nicht strafbar.
Etwas anderes wäre es, sexuelle Handlungen an Kindern vorzunehmen bzw. Kinder zu bestimmen, sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen oder Kindern Zugang zu pornographischen Medien zu verschaffen oder durch "entsprechende Reden" auf Kinder einzuwirken. Das liegt jedenfalls nach dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt nicht vor.
Darüber hinaus kommt ohnehin nur in den Maßregelvollzug, wer schuldunfähig ist und daher nicht entsprechend bestraft wird.
...aber es kommt doch sicher nicht JEDER in Maßregelvolllzug,der schuldunfähig ist, oder?
Was bedeutet eigentlich "durch Reden auf ein Kind einwirken"?
Nein, nur wenn aufgrund der Umstände anzunehmen ist, dass weitere Straftaten von erheblicher Bedeutung zu erwarten sind. Wobei die erhebliche Bedeutung recht dehnbar ist. Eine Straßenverkehrsgefährdung z.B. kann eine Straftat von erheblicher Bedeutung sein; ich weiß von einem Landwirt, der im Maßregelvollzug sitzt, weil er immer ohne Führerschein und besoffen Trecker gefahren ist - ohne dabei je wen zu schädigen.
"durch Reden auf ein Kind einwirken" könnte z.B. wenn man derart mit einem Kind spricht, dass durch die Wortwahl und die Umstände deutlich wird, dass sexuelle Erregung oder Stimulation der Grund des Redens ist und nicht etwa ein Informationsaustausch.
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