Medikamente + Recht am Bild

31. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
Tiberian
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Medikamente + Recht am Bild

Hallo,

vorweg, habe 2 ganz unterschiedliche Fragen zur derzeitigen Rechtslage. Wollte nicht direkt 2 Threads aufmachen, sorry.

Fall 1 :

Ich bin Bodybuilder und benutze und besitze rezeptpflichtige Medikamente (Anabole Steroide). Von daher wollte ich fragen ob es strafbar ist diese Medikamente für den Eigenbedarf zu besitzen und zu verwenden. Ein Rezept für diese Medikamente liegen nicht vor.


Fall 2 :

Habe in einem Internetforum Bilder von mir "gepostet" bzw. reingestellt, nach einem Streit mit den Moderatoren hab ich das Forum aber verlassen und aufgrund technischer Umstände konnte ich die Bilder nicht selber entfernen. Die Moderatoren weigern sich auf Grund des Streits jene zu entfernen. Ich möchte aber auf keinen Fall das die Bilder dort stehenbleiben.

Kann man den Betreiber des Forums rechtlich dafür belangen falls er der Forderung die Bilder zu entfernen nicht nachkommt ?
Ich frage deshalb, da ich zu dem Zeitpunkt wo ich die Bilder reingestellt habe auch dazu gewillt war, nun es aber nicht mehr möchte.

Vielen Dank im Vorraus für die Antwort,

Mit freundlichen Grüßen,
Mark

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zu 1)

Wenn diese "Medikamente" unter die Anlage I-III des BtmG fallen, ist es ein Verstoß gegen § 29 BtmG

zu 2)

Ich denke, durch das Recht am eigenen Bild kannst Du auf jeden Fall eine zwangsweise Entfewrung der Bilder von der HP im Rahmen einer einstweiligen Verfügung durchsetzen.

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"<small>falsa demonstratio non nocet
Gruß, Bob (Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
Tiberian
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

danke für die Antwort. Zu 1) kann ich nichts sagen, kann mit den begriffen leider nichts anfangen. Es sind Dopingpräperate die auch nur ich persönlich zur Leistungssteigerung verwende, privat - und nicht und nicht im Profisport oä.

Was hätte ich denn im Falle dessen das es rauskommt das ich solche Präperate besitze bzw. verwende zu erwarten ?
Soweit ich weiß ist die Strafe mehr oder weniger irrelevant(bzw. wird das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt), ich deale ja nicht und habe noch nichtmal in meinem Leben falsch geparkt ;)

Vielen Dank,
Mark

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47480 Beiträge, 16805x hilfreich)

zu 1)
Wenn es sich um ein Betäubungsmittel im Sinne des BtmG handelt, dann ist der Besitz schon strafbar, auch wenn ein Gericht bei kleinen Mengen von der Strafe absehen kann.

Ein Verweis darauf, dass Du nicht einmal eine Ordnungwidrigkeit wie Falsch Parken begehst, hilft Dir da wenig.

zu 2) Wenn die Bilder ohne Dein Einverständnis eingestellt worden wären, wäre die Sachlage klar. Da Du die Bilder selbst eingestellt hast, bin ich mir nicht ganz sicher, denke aber, dass Du ein Recht auf Entfernung der Bilder hast. Im Zweifel musst Du auf Unterlassung klagen.

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#4
 Von 
Tiberian
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

@hh

Also nochmal, es ist kein Betäubingsmittel ! Es sind Dopingmittel, sprich : Arzneimittel !
Das müsste dann ja wohl eher unters AMG fallen ?!

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Mit "wird ja eh eingestellt" wäre ich etwas vorsichtig.

Zum einen wird regelmäßig nur bei Cannabis und nur bei bestimmten Umständen (kein öffentliches Interesse, gelegentl. Konsum u.a.) regelmäßig eingestellt.

Ein Kiffer, der 10 mal im Monat mit einem 1g pice erwischt wird kann nicht unbedingt jedesmal mit Einstellung rechnen.

Bei allen anderen Drogen ist zwar auch eine Einstellung nach § 31a BtmG möglich, jedoch wird davon weniger Gebrauch gemacht, als bei Cannabis. Konkret heißt das, daß Du evtl. beim ersten mal noch mit einer Einstellung rechnen kannst, aber bei 2. oder 3.Mal...

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"<small>falsa demonstratio non nocet
Gruß, Bob (Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:
Also nochmal, es ist kein Betäubingsmittel ! Es sind Dopingmittel, sprich : Arzneimittel !
Das müsste dann ja wohl eher unters AMG fallen ?!


Auch Arzneimittel können unters BtmG fallen, denn es gibt nicht nur "nicht verkehrsfähige BTM" wie z.B. Cannabis, sondern auch "verkehrs- und verschreibungsfähige BTM" wie z.B. Polamidon

Gib bei Google einfach mal (nacheinander)

BtmG Anlage I,
BtmG Anlage II,
BtmG Anlage III ein,

dann hast Du die komplette Liste.



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"<small>falsa demonstratio non nocet
Gruß, Bob (Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#7
 Von 
Tiberian
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hab mal nachgeschaut, keins meiner Sachen steht auf diesen Listen.
Auch keine vergleichbaren Mittel. Es sind Anabolika, also Medikamente die es auch in der Apotheke gibt, natürlich mit Rezept. Nur das fehlt halt bei mir :)

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#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Nun gut, dann wird man Dir -solange man es nur bei Dir findet- nicht nachweisen können, daß Du es widerrechtlich besitzt, da Du es ja auch hättest verschrieben bekommen können.

Sollte man allerdings Deinen Dealer hochnehmen, und der gibt Dich als Käufer an, sieht es schon anders aus.



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"<small>falsa demonstratio non nocet
Gruß, Bob (Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#9
 Von 
Tiberian
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

danke für die Antwort. Bin jetzt um einiges schlauer. Aber was würde mich erwarten wenn man beweisen könnte das ich die Mittelchen illegal besitze ?


Ist nur ein theoretische Frage, da es ausgeschlossen ist das ich jemals in so eine Situation kommen werde das die Grünen vor meiner Tür stehen.

Vorrausgesetzt hier im Forum werden keine Daten an Dritte weitergegeben. Werden sie das ?

Viele Grüße,
Mark

-- Editiert von Tiberian am 31.03.2004 22:03:20

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#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Ich muß mich korrigieren: Der reine Besitz und die Einnahme von Anabolika ist nicht strafbar.

Strafbar macht sich nur der Dealer nach diversen Vorschriften (§§ 95ff.) des AMG.

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#11
 Von 
Tiberian
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

das freut mich ;)

Aber ich nehme doch mal an wenn es irgendwann mal dazu kommen solte das mein Dealer hochgeht ( was aber unmöglich ist) und plötzlich bei mir eine Hausdurchsuchung durchgeführt wird, werden sie doch das Zeugs einsacken oder ?

Viele Grüße,
Mark

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Wenn es sich um größere Mengen handelt, wohl ja.

Die einzelne Tagesdosis eher nicht.

Wobei ja eine HD -mangels Strafbarkeit bei Dir- eher unwahrscheinlich ist.

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"<small>falsa demonstratio non nocet
Gruß, Bob (Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#13
 Von 
Tiberian
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja, ein Tagesdosis ist es nicht, sowas gibts auch nicht :)

Man nimmt ja in der Regel die Präperate 8-20 Wochen ein. Da kann man ja nicht jeden Tag zum Dealer rennen ;)

Aber das wär ja nun geklärt.
Wie sieht das eigentlich mit dem Recht am Bild aus wenn der Kopf zensiert ist ?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Abend,

sofern keine persönliche Identifikation mit der jeweiligen Person, die auf den Bildern zu sehen ist, wird die Geltendmachung der Rechte zum Umgang mit dem eigenen Bild problematisch. Dieses ist jedoch auch abhängig von den genauen Einzelheiten auf dem Bild und der Umstände.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


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