Hallo liebe Community,
habe eine kurze Frage, der Staatsanwalt erhebt Anklage gegen mich wegen 3 Straftaten, nun habe ich ein Brief vom Amtsgericht erhalten das es zur Hauptverhandlung kommt. In dem Beschluss steht aber nur das ich verurteilt werde wegen einer Straftat???
Wie kann ich das verstehen? Was ist mit den 2 anderen Strafsachen, wird es dazu eine gesonderte Verhandlung geben, hätte gedacht das alles in einer Verhandlung ist weil der Staatsanwalt Anklage wegen alles erhoben hat ....
Danke
Mehrere Straftaten, Gerichtsverhandlung ...
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo,
Es könnte sein das jedes Verfahren extra verhandelt wird, was wohl eher unwahrscheinlich ist..
Evtl wurden die "andren Taten" erstmal nach §154 StPO
eingestellt. Oder auf Verfolfung verzichtet. Steht das diesbezüglich etwas in dem Schreiben ?
-- Editiert von ladyjulia am 08.06.2015 14:31
ZitatHallo, :
Es könnte sein das jedes Verfahren extra verhandelt wird, was wohl eher unwahrscheinlich ist..
Evtl wurden die "andren Taten" erstmal nach §154 StPO eingestellt. Steht das diesbezüglich etwas in dem Schreiben ?
Ne da stand leider nix von drin, es waren drei Dinge, Verdacht auf Trunkenheit am Steuer, Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Das stand auch alles in der Anklageschrift vom Staatsanwalt die jetzt von der Richterin statt gegeben wurde aber in dem schreiben vom Amtsgericht steht nur wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
Ist eh alles komisch abgelaufen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Steht da eventuell auch der kleine Zusatz " u.a " ?? Oder Tateinheit-mehrheit ??
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte § 113 Stgb hat auch im Verhältnis zu den anderen Straftaten die Sie begangen haben den höheren Strafrahmen als §185 u 316 Stgb
-- Editiert von ladyjulia am 08.06.2015 14:58
ZitatSteht da eventuell auch der kleine Zusatz " u.a " ?? :
Nein, nix. Nur wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ...
Warte erst einmal ab. Der zeit steht die Post auf "Streik-Bereitschaft".
Steht Tateinheit oder Mehrheit i.wo ?
ZitatSteht Tateinheit oder Mehrheit i.wo ? :
Ne in dem schreiben steht wie gesagt nur wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
Ist letztes Jahr im Dezember passiert, im März hat der Staatsanwalt Anklage erhoben und jetzt kam der Brief vom Amtsgericht und die Verhandlung steht Anfang Oktober an -.- seit dem ist auch der Führerschein vorläufig entzogen!
ZitatWarte erst einmal ab. Der zeit steht die Post auf "Streik-Bereitschaft". :
Wenn 3 Taten in der selben Anklageschrift angeklagt waren und im entspr. Eröffnungsbeschluß nur wegen 1 Tat eröffnet wird, hat das mit Poststreik nichts zu tun.
ladyjulia hat schon die passenden Nachfragen gestellt. Wenn es tatsächlich nichts davon ist, kann es eigentl. fast nur noch sein, dass das Gericht hinsichtl. der 2 fehlenden Taten keinen hinreichenden Tatverdacht sieht.
Lösung: Beim Gericht anrufen und nachfragen.
ZitatZitat (von gabimaus):Warte erst einmal ab. Der zeit steht die Post auf "Streik-Bereitschaft". :
Wenn 3 Taten in der selben Anklageschrift angeklagt waren und im entspr. Eröffnungsbeschluß nur wegen 1 Tat eröffnet wird, hat das mit Poststreik nichts zu tun.
ladyjulia hat schon die passenden Nachfragen gestellt. Wenn es tatsächlich nichts davon ist, kann es eigentl. fast nur noch sein, dass das Gericht hinsichtl. der 2 fehlenden Taten keinen hinreichenden Tatverdacht sieht.
Lösung: Beim Gericht anrufen und nachfragen.
Danke für deine Antwort. Gibt es denn danach noch ein Schreiben falls es wirklich nur um Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geht das die anderen 2 Taten fallengelassen werden? Gibt es dann auch den Führerschein zurück oder wird der auch bis zur Gerichtsverhandlung einbehalten?
Wie Streetworker schon angeführt hat, wird sich das nur durch einen Anruf beim für Sie zuständigen Gericht bei der Geschäftsstelle erfragen lassen. Sinnvoller glaube ich wäre es, persönlich dort vorzusprechen.
Oder Sie schauen nochmal in der Anklageschrift ob Sie dort etwas mit §52 oder §53 Stgb finden.
-- Editiert von ladyjulia am 08.06.2015 17:00
Zitat:geht das die anderen 2 Taten fallengelassen werden?
Mal anders gefragt: Ist denn z.B. an der Trunkenheitsfahrt irgendwas "unklar", also wurde sie bestritten und man wurde auch nicht auf frischer Tat erwischt (sondern Nachtrunkbehauptung o.ä.)?
ZitatZitat:geht das die anderen 2 Taten fallengelassen werden? :
Mal anders gefragt: Ist denn z.B. an der Trunkenheitsfahrt irgendwas "unklar", also wurde sie bestritten und man wurde auch nicht auf frischer Tat erwischt (sondern Nachtrunkbehauptung o.ä.)?
Ja die Trunkenheitsfahrt ist nur ein Verdacht, nicht auf frischer Tat und bestritten wurde es auch!
Was das Gericht zugelassen hat, das ist doch klar, ergibt sich aus dem Schriftverkehrt, der vorher lief. Hier geht es doch nur um eine Ladung, und da muss doch nicht alles drauf stehen. Aktenzeichen, um was es geht, das langt doch!
wirdwerden
Man pflegt nicht jeden Tatvorwurf aufzuführen, aber durch das schon erwähnte "u. a." anzudeuten. Steht das da nicht, geht es evtl. tatsächlich um die erwähnte Straftat. Allerdings kann ja eine Anklage nicht einfach ignoriert werden - läßt das Gericht einen Anklagepunkt nicht zu, ergeht ein Nichteröffnungsbeschluß, wovon der TE natürlich wissen müßte. Insofern ist das schon irgendwie mysteriös...
ZitatMan pflegt nicht jeden Tatvorwurf aufzuführen, aber durch das schon erwähnte "u. a." anzudeuten. Steht das da nicht, geht es evtl. tatsächlich um die erwähnte Straftat. Allerdings kann ja eine Anklage nicht einfach ignoriert werden - läßt das Gericht einen Anklagepunkt nicht zu, ergeht ein Nichteröffnungsbeschluß, wovon der TE natürlich wissen müßte. Insofern ist das schon irgendwie mysteriös... :
So ich hab jetzt gerade nochmal in dem schreiben vom Amtsgericht reingeschaut. Das Aktenzeichen ist logischerweise das gleiche wie von der Anklageschrift vom Staatsanwalt und im schreiben steht:
Beschluss
In der Strafsache
gegen Mein Name und Adresse ....
Verteidiger: Mein Anwalt und Adresse
wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
wird die Anklage
der Staatsanwalt vom Datum(März) Aktenzeichen zur Hauptverhandlung zugelassen.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wird das Hauptverfahren gegen ihn vor der Strafrichterin eröffnet.
Und in der Ladung das gleiche mit dem Datum und den Zeugen.
Also da steht nix von u.a. oder Tateinheit/-mehrheit.
Wieso ich nicht meinen Anwalt Anrufe und frage? Weil er derzeit im Urlaub ist!
Danke für eure Mühe
-- Editiert von habschon am 08.06.2015 21:12
Na, da da keine Einschränkung steht, ist dann wohl die ganze Anklage zugelassen worden.
Voll irritierend ...
Eigentlich nicht - irgendeine Schreibkraft hat halt das u. a. vergessen, das ist vermutlich das ganze Geheimnis.
ZitatEigentlich nicht - irgendeine Schreibkraft hat halt das u. a. vergessen, das ist vermutlich das ganze Geheimnis. :
;-) jetzt hast du mich ganz irritiert, hehe.
Also müsste es eigentlich schon dort stehen, richtig?
Denn das schreiben was der Anwalt bekommen hat ist auch ohne "u.a." das kann man doch nicht auf drei schreiben vergessen ??? In der Anklageschrift wurde nämlich Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ganz zum Schluss erwähnt.
Habe noch nie etwas mit dem Gericht zutun gehabt wenn ich da ganz ehrlich bin
@wirdwerden
Zitat:Hier geht es doch nur um eine Ladung, und da muss doch nicht alles drauf stehen.
Nö, hier geht es um den Eröffnungsbeschluß [§ 203 StPO ], nicht um die Ladung.
@all
Nachdem nun mehr oder weniger der Wortlaut des Beschlusses bekannt ist, denke ich, dass Mümmel Recht hat und hier einfach nur das u.a. vergessen wurde.
Denn wäre hinsichtlich der beiden anderen Taten die Eröffnung abgelehnt worden, wäre das im Beschluß erwähnt [§ 207 StPO ]. Die StA hätte daraufhin eine neue Anklageschrift analog dem Beschluß einreichen müssen. Und da beides hier offenbar nicht der Fall ist, wurde die Anklage offenbar unverändert zugelassen.
Letzte Sicherheit bringt wie gesagt der Anruf bei Gericht.
Bzw. wenn hier:
Zitat:
wird die Anklage
der Staatsanwalt vom Datum(März) Aktenzeichen zur Hauptverhandlung zugelassen.
beim "Datum" das selbe Datum steht, wie in der Anklageschrift mit den 3 Taten, sind alle 3 Taten auch zugelassen.
Zitat:das kann man doch nicht auf drei schreiben vergessen ???
In der Ladung müssen nicht alle Tatvorwürfe genannt sein.
Und die 2 Eröffnungsbeschlüsse (1x sie, 1x Anwalt) sind einfach 2 Ausdrucke der selben Datei. Es wurde also nur 1mal vergessen, bei der Eingabe in den PC beim Erstellen des Eröffnungsbeschlusses.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 08.06.2015 22:05
ZitatUnd die 2 Eröffnungsbeschlüsse (1x sie, 1x Anwalt) sind einfach 2 Ausdrucke der selben Datei. Es wurde also nur 1mal vergessen, bei der Eingabe in den PC beim Erstellen des Eröffnungsbeschlusses. :
-- Editiert von !!Streetworker!! am 08.06.2015 22:05
Sind zwei verschiedene schreiben
Guten Morgen Leute
(kleines Update)
Da mein Anwalt aus dem Urlaub zurück ist hab ich ihn jetzt mal direkt angerufen weil mir das keine Ruhe lies. Tatsächlich ist es so das die Verhandlung wegen dem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ist. Für die zwei anderen Sachen sagte er soll es eine gesonderte Verhandlung geben weil der Staatsanwalt das wohl so möchte.
Jetzt stell ich mir doch direkt mal die Frage das wenn ein Bürger der noch nie mit dem Gesetz in Erscheinung getreten ist so geknickt wird? Ich gehe meinen Job nach, habe Familie und will niemandem was böses, also ein geregeltes Leben. Stattdessen soll es zwei Gerichtsverhandlungen geben die wegen Vorsatz angeklagt sind. D.h. man ist gezwungen zu zahlen und wenn aus Vorsatz kein fahrlässig wird dann noch mehr(Rechtsschutz). Ist doch echt mies vorallem ich kein schlechter Mensch bin und mein Familie ernähre. ...da sehe ich auch die Schuld beim Staat wieso einige Leute vom JobCenter abhängig sind und auf eine schiefe Bahn geraten weil sie aus dem geregeltem Leben herausgezogen werden. Esseidenn man hat das Geld auf Seite und schafft es auch mi Überbrückung ....
So genug gejammert. Ich wünsche euch einen angenehmen Tag
Zitat:Stattdessen soll es zwei Gerichtsverhandlungen geben die wegen Vorsatz angeklagt sind.
Hast Du die Drogen versehentlich konsumiert?
Bist Du versehentlich Auto gefahren?
Zitat:.da sehe ich auch die Schuld beim Staat wieso einige Leute vom JobCenter abhängig sind und auf eine schiefe Bahn geraten
Klar, der Staat (und die Jobcenter??) sind jetzt schuld weil DU Dich nicht unter Kontrolle hast.
Solche wirren Sätze vor Gericht sichert einem nicht nur Strafverschärfung sondern eventuell auch noch endgültigen Führerscheinentzug und MPU.
Aber zum Glück hat man ja einen Anwalt der seinen Mandanten instruiert ... hier dürfte das Geld gut investiert sein.
ZitatZitat:Stattdessen soll es zwei Gerichtsverhandlungen geben die wegen Vorsatz angeklagt sind. :
Hast Du die Drogen versehentlich konsumiert?
Bist Du versehentlich Auto gefahren?
Zitat:.da sehe ich auch die Schuld beim Staat wieso einige Leute vom JobCenter abhängig sind und auf eine schiefe Bahn geraten
Klar, der Staat (und die Jobcenter??) sind jetzt schuld weil DU Dich nicht unter Kontrolle hast.
Solche wirren Sätze vor Gericht sichert einem nicht nur Strafverschärfung sondern eventuell auch noch endgültigen Führerscheinentzug und MPU.
Aber zum Glück hat man ja einen Anwalt der seinen Mandanten instruiert ... hier dürfte das Geld gut investiert sein.
Mein lieber du scheinst ja ein ganz schlauer zu sein vor allem wenn du die Sachlage nicht mal kennst und dann sowas "wirres" von dir gbst !!!!! Total unnötig dein Post! :-)
Also es lohnt sich nicht mich recht-zufertigen. Ein Tipp, nicht sofort Verurteilen. Danke
-- Editiert von habschon am 16.06.2015 10:43
Zitat:Stattdessen soll es zwei Gerichtsverhandlungen geben die wegen Vorsatz angeklagt sind. D.h. man ist gezwungen zu zahlen und wenn aus Vorsatz kein fahrlässig wird dann noch mehr(Rechtsschutz).
Bei Widerstand und Beleidigung ist es rechtlch nicht möglich, dass fahrlässig daraus wird. da es diese Taten nicht als fahrlässige Tatalternative gibt. Wie will man auch "fahrlässig" Widerstand leisten, oder "fahrlässig" jemanden beleidigen?
Zitat:Ist doch echt mies vorallem ich kein schlechter Mensch bin und mein Familie ernähre.
Auch auf die Gefahr hin, dass sie mich auch gleich beschimpfen:
Sie haben bisher in keinem Beitrag bestritten, die Taten begangen zu haben. Also kann man wohl davon ausgehen, dass Sie sie begangen haben?!
Diese Argumentation "ich habe ja Arbeit", "ernähre meine Famillie" usw. hört man öfter, ich frage mich nur immer wieder, zu was die dienen soll? Darf jemand der arbeitet straflos mehr Straftaten begehen, als jemand, der keine hat? Oder hat ein arbeitender Mensch die ersten 3 Straftaten im Leben frei? Mit dieser Argumentation kann man vielleicht im Süden der USA etwas punkten (jedoch auch dort mit Sicherheit nicht, wenn es um Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geht)
Zitat:...da sehe ich auch die Schuld beim Staat
Und auch hier:
Wiso ist der Staat Schuld, wenn man berauscht Auto fährt, Polizisten beleidigt und Widerstand leistet?
Zuimal: Sie sind ja noch nicht mal veurteilt. Wenn man Ihnen bereits eine unverhältnismäßig hohe Strafe aufgdrückt hätte, könnte ich das ganze ja noch nachvollziehen. Warten Sie doch erst mal ab, was bei den Verhandlungen rauskommt.
ZitatAuch auf die Gefahr hin, dass sie mich auch gleich beschimpfen: :
Wieso sollte ich Sie beschimpfen, Sie verurteilen mich ja nicht direkt !?
Nein, Sie haben Recht, baut man Mist sollte man dafür bestraft werden.
ZitatBei Widerstand und Beleidigung ist es rechtlch nicht möglich, dass fahrlässig daraus wird. da es diese Taten nicht als fahrlässige Tatalternative gibt. Wie will man auch "fahrlässig" Widerstand leisten, oder "fahrlässig" jemanden beleidigen? :
Mit dem Widerstand das hat der Anwalt auch genau so wie Sie formuliert.
ZitatSie haben bisher in keinem Beitrag bestritten, die Taten begangen zu haben. Also kann man wohl davon ausgehen, dass Sie sie begangen haben?! :
Wie gesagt den Sachverhalt an sich habe ich hier nicht aufgeführt ... Es war alles ein hin und her, ich bin nicht gefahren und wurde direkt konfrontiert. Dann kamen irgendwann Beleidigungen und der "Widerstand" obwohl ich einfach nicht so mit mir umgehen lassen hab. Ich war auch im Krankenhaus und war der Geschädigte. Habe keinen Beamten in irgendeiner weise verletzt - im Gegenteil, ich habe Verletzungen davon getragen und auch Anzeige erstattet diesbezüglich.
Ich fühle mich einfach falsch behandelt. Alles ging so schnell, die Polizei kam dann wo alles schon geschehen ist und haben mich dabei wie ein Schwerverbrecher behandelt.
ZitatZuimal: Sie sind ja noch nicht mal veurteilt. Wenn man Ihnen bereits eine unverhältnismäßig hohe Strafe aufgdrückt hätte, könnte ich das ganze ja noch nachvollziehen. Warten Sie doch erst mal ab, was bei den Verhandlungen rauskommt. :
Stimmt, erstmal abwarten
Schönen Mittag ;-)
Zitat:Also es lohnt sich nicht mich recht-zufertigen. Ein Tipp, nicht sofort Verurteilen. Danke
Dennoch ist es eine sehr(!) gute Idee, die Argumentationsstrategie mit dem eigenen Anwalt vorher(!) zu besprechen.
Rechtfertigungsversuche vor Gericht gehen in 90% der Fälle aus Sicht des Angeklagten nach hinten los.
Denn als unerfahrener Angeklagter ist die Wahrscheinlichkeit, sich durch ungeschickte Rechtfertigung noch tiefer reinzureiten, extrem hoch.
Gerade bei der Abgrenzung von Fahrlässigkeit zu Vorsatz gibt es Fallstricke, da die juristische Definition von Vorsatz nicht unbedingt mit der umgangssprachlichen übereinstimmt. Man wäre nicht der erste, der sich bei einer Trunkenheitsfahrt auf Fahrlässigkeit berufen wollte und - ohne es zu wissen - damit den Vorsatz zugegeben hat. ("Herr Richter, ich habe nur 3 Bier getrunken und bin daher davon ausgegangen, dass ich noch fahrtüchtig war, als ich losgefahren bin.")
!
-- Editiert von habschon am 16.06.2015 13:30
ZitatDennoch ist es eine sehr(!) gute Idee, die Argumentationsstrategie mit dem eigenen Anwalt vorher(!) zu besprechen. :
Rechtfertigungsversuche vor Gericht gehen in 90% der Fälle aus Sicht des Angeklagten nach hinten los.
Denn als unerfahrener Angeklagter ist die Wahrscheinlichkeit, sich durch ungeschickte Rechtfertigung noch tiefer reinzureiten, extrem hoch.
Gerade bei der Abgrenzung von Fahrlässigkeit zu Vorsatz gibt es Fallstricke, da die juristische Definition von Vorsatz nicht unbedingt mit der umgangssprachlichen übereinstimmt. Man wäre nicht der erste, der sich bei einer Trunkenheitsfahrt auf Fahrlässigkeit berufen wollte und - ohne es zu wissen - damit den Vorsatz zugegeben hat. ("Herr Richter, ich habe nur 3 Bier getrunken und bin daher davon ausgegangen, dass ich noch fahrtüchtig war, als ich losgefahren bin.")
Da werde ich auch ganz vorsichtig sein und den Anwalt das Reden überlassen. Die drehen mir sonst bestimmt alles in den Mund um da haben Sie definitiv Recht
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
2 Antworten
-
8 Antworten
-
9 Antworten
-
8 Antworten
-
7 Antworten
-
4 Antworten