Gleich vorweg:
Hier handelt es sich um einen fiktiven Sachverhalt in einem (geplanten) Buch ohne bekannte Bezüge zu realen Ereignissen.
A will mit seinen Freunden B, C und D per Handykamera einen Horrorfilm drehen.
Alle Personen sind Jugendliche im Alter zwischen 15 und 17 Jahren.
A ist der "Anführer", der das Konzept für den Horrorfilm entworfen hat.
Er geht mit seinen Freunden eines späten Abends durch seine Heimatstadt und lässt dabei die Kamera laufen.
A entdeckt auf einer Bank eine schlafende und offenbar stark alkoholisierte Person.
A und seine Freunde tun zunächst nichts. A sagt seinen Freunden aber, dass er "etwas vorhat", was diese zunächst nicht hinterfragen.
A geht gemeinsam mit seinen Freunden zu einer Tankstelle und füllt dort Benzin in einen Kanister.
Jetzt fragt einer der Freunde, ob A vor hat, die schlafende Person anzuzünden.
Darauf antwortet A "Nein, das würde ich doch niemals tun". B, C und D erkennen aber an der Stimmlage, dass A eben doch beabsichtigt, die schlafende Person anzuzünden. A hatte nämlich betont gekünstelt gesprochen und damit seine bösen Absichten bewusst ironisch geleugnet.
Dennoch greifen B, C und D nicht ein, als A mit ihnen zu der Bank zurückkehrt.
B hält sogar die Kamera, als A seine Tat vollendet.
Das Übergießen der schlafenden Person mit Benzin "übernimmt" allein A, ebenso das Anzünden der Person.
Die Frage ist die Strafbarkeit aller Beteiligten.
Für A meines Erachtens (versuchter) Mord, je nach Ausgang.
Bei B, C und D bin ich mir nicht sicher, ob sie Mittäter, Beihelfer oder überhaupt zu belangen sind.
Vielen Dank schon mal für alle Antworten-
Mehrere Täter zünden schlafenden Menschen an - rechtliche Einschätzung
25. März 2024
Thema abonnieren
Frage vom 25. März 2024 | 23:53
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mehrere Täter zünden schlafenden Menschen an - rechtliche Einschätzung
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#1
Antwort vom 26. März 2024 | 00:22
Von
Status: Lehrling (1562 Beiträge, 342x hilfreich)
Tatsächlich kommt das Buch etwas spät, den Realfilm gibt es bereits. Über einige Zeit habe ich mich mit Forensikern über die "Dnepropetrovsk Maniacs" ausgetauscht. Es gibt nichts, das es nicht gibt.ZitatHier handelt es sich um einen fiktiven Sachverhalt in einem (geplanten) Buch ohne bekannte Bezüge zu realen Ereignissen. :
Am unteren Ende fängt das der 138 Abs. 1 Nr. 5 Alt. 1 StGB auf. Nach den bisherigen Schilderungen würde ich mit der Beihilfe i.S.d. 27 Nr. 1 StGB einsteigen wollen.Zitatüberhaupt zu belangen sind :
#2
Antwort vom 26. März 2024 | 00:59
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitatatsächlich kommt das Buch etwas spät, den Realfilm gibt es bereits. Über einige Zeit habe ich mich mit Forensikern über die "Dnepropetrovsk Maniacs" ausgetauscht. Es gibt nichts, das es nicht gibt. :
Das Video spielt eine Nebenrolle. Ist eher ein MacGuffin, wie Hitchcock gesagt hätte.
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#3
Antwort vom 28. März 2024 | 23:38
Von
Status: Lehrling (1562 Beiträge, 342x hilfreich)
Ja, verstehe schon. Dass an dieser Stelle Buchautoren Rat einholen, ist doch eher selten, finde ich aber interessant. Die Frage, die sich der Autor hier stellen müsste, wäre natürlich, inwiefern er auf die Einzelschicksale unter strafprozessualen Gesichtspunkten eingehen möchte. Je nach Zielgruppe, sind diese Zusammenhänge en détail für die Masse rglm. uninteressant. In der Praxis wäre es dann bspw. so, dass der B (als Regisseur und Kameramann) als Mittäter i.S.d. 25 Abs. 2 StGB , der C als Gehilfe i.S.d. 27 Abs. 2 StGB mit deutlich verminderter Freiheitsstrafe und der D (der zugunsten des Plots vielleicht frühzeitig wegläuft o.ä.) mit einer Geldstrafe nach 138 Abs. 1 Nr. 5 Alt. 1 StGB belegt werden könnten. Aber das ist nur so eine IdeeZitatDas Video spielt eine Nebenrolle. Ist eher ein MacGuffin, wie Hitchcock gesagt hätte. :

#4
Antwort vom 29. März 2024 | 00:15
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatJa, verstehe schon. Dass an dieser Stelle Buchautoren Rat einholen, ist doch eher selten, finde ich aber interessant. :
Danke für die Inspiration.
Der Plot ist zwar noch nicht ganz geplant, aber letztlich soll es darauf hinauslaufen, dass der A und seine Kumpanen nicht gefasst werden. Da der A aber im Besitz des Videos ist, soll er im weiteren Verlauf der Handlungen die B, C und D zu immer weiteren Handlungen nötigen.
Deshalb war die Frage speziell nach B, C und D, da ich wissen wollte, ob der A überhaupt ein hinreichend großes Druckmittel gegen die anderen in der Hand hat, um sie fortlaufend unter Druck zu setzen.
#5
Antwort vom 30. März 2024 | 22:15
Von
Status: Lehrling (1562 Beiträge, 342x hilfreich)
Ah ja, davon könnte man bislang ausgehen. Viel Erfolg mit dem Buch!Zitatob der A überhaupt ein hinreichend großes Druckmittel gegen die anderen in der Hand hat, um sie fortlaufend unter Druck zu setzen. :
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