Mehrfachen Betrug begangen

20. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
Jessica900
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Mehrfachen Betrug begangen

Guten Tag,

Ich bin 30 Jahre alt und habe auf mehreren Portalen wie eBay, quoka oder Kleiderkreisel Betrug begangen, habe Dinge verkauft die ich nie besaß. Es fing im Oktober 2018 an. Es sind ca. 30 geschädigte Personen. Es fing alles damit an, als ich meine Arbeit verloren habe (eigenverschuldet) und somit Sperren vom Amt bekommen habe und so schnell fand ich keine neue Stelle.
Ich bereue es so sehr, bisher habe ich 5 Anzeigen erhalten. Ich bin aber nie bei der Polizei erschienen da ich von meinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen wollte. Jetzt ist meine Angst das mich alle 30 Personen Anzeigen werden, wobei es bei den meisten Personen "nur" um Beträge zwischen 30 und 50 € geht und da habe ich die Hoffnung, dass dort keine Anzeige kommt aber ich gehe vom schlimmsten aus. Ca. 10 Personen habe ich um 250-300 € betrogen. Da wird auf jeden Fall was kommen, was ich auch verstehen kann.

Ich habe einfach solche Angst ins Gefängnis zu müssen. Ich bin bis auf einen Strafbefehl von 2014 wegen Warenkreditbetrugs (30 Tagessätze) noch nie Strafrechtlich in Erscheinung getreten.
Die andere Sache die noch hinzu kommt, ist das ich vor ca. einem Monat die Vermögensauskunft abgeben musste und nun erhielt ich vom Anwalt eines Gläubigers das er Anzeige gegen mich gestellt hat wegen Betrug da ich im Mai 2018 Waren bestellt habe im Wert von 100 Euro und nicht bezahlt habe und da ich laut Vermögensauskunft veemögenslos bin wäre das ja Betrug. :( Nun habe ich Angst das noch mehr Gläubiger Anzeige stellen wegen Betrug. Dann kämen zu den 30 Warenbetrug Sachen auch noch Warenkreditbetrug Sachen. :( Ist der Anwalt denn im Recht? Dann wäre ja jeder Mensch der verschuldet ist ein Betrüger?

Ich frage mich wie ich dort rein rutschen konnte, bereue es sehr und wollte nie jemandem Schaden. Ich wäre bereit all den Schaden wieder gut zu machen jedoch bin ich Arbeitssuchend und es ist nicht so leicht was zu finden da ich eine leichte Behinderung habe. :(

Hoffe mir kann jemand eine Einschätzung geben ob ich mit einer Haftstrafe rechnen muss. Eine Anklageschrift habe ich noch nicht erhalten. Mich belastet das alles so sehr und werde so etwas nie wieder tun.

Vielen Dank im Vorraus

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15 Antworten
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#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16538 Beiträge, 9307x hilfreich)

Zitat:
Dann wäre ja jeder Mensch der verschuldet ist ein Betrüger?

Nein.
Aber etwas bestellen, obwohl man weiß, dass man die bestellte Ware nicht bezahlen kann - das ist Betrug.
Normalerweise ist der Beweis, dass man schon bei der Bestellung wusste, nicht bezahlen zu können, sehr schwer zu erbringen. Deshalb landen solche Fälle nicht ganz so häufig vor Gericht. Aber wenn Sie die Vermögensauskunft abgegeben haben, ist der Beweis für "wissen, dass man nicht bezahlen kann" ziemlich leicht.

Zitat:
Dann kämen zu den 30 Warenbetrug Sachen auch noch Warenkreditbetrug Sachen.

Also zusätzlich zu den 30x Warenbetrug noch mehrmals(?) Warenkreditbetrug?

Zitat:
Ich bin bis auf einen Strafbefehl von 2014 wegen Warenkreditbetrugs (30 Tagessätze) noch nie Strafrechtlich in Erscheinung getreten.

Ärgerlich - der Strafbefehl ist wahrscheinlich gerade noch im BZR gespeichert. Das wäre eine einschlägige Vorbelastung.

Das praktische Problem wird sein, dass Sie eine Geldstrafe ja auch nicht zahlen können. Und wenn doch, dann würde die Zahlung der Geldstrafe ja dazu führen, dass Sie weniger Geld für die Schadenswiedergutmachung hätten.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
Jessica900
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Zitat:
Dann wäre ja jeder Mensch der verschuldet ist ein Betrüger?

Nein.
Aber etwas bestellen, obwohl man weiß, dass man die bestellte Ware nicht bezahlen kann - das ist Betrug.
Normalerweise ist der Beweis, dass man schon bei der Bestellung wusste, nicht bezahlen zu können, sehr schwer zu erbringen. Deshalb landen solche Fälle nicht ganz so häufig vor Gericht. Aber wenn Sie die Vermögensauskunft abgegeben haben, ist der Beweis für "wissen, dass man nicht bezahlen kann" ziemlich leicht.

Zitat:
Dann kämen zu den 30 Warenbetrug Sachen auch noch Warenkreditbetrug Sachen.

Also zusätzlich zu den 30x Warenbetrug noch mehrmals(?) Warenkreditbetrug?

Zitat:
Ich bin bis auf einen Strafbefehl von 2014 wegen Warenkreditbetrugs (30 Tagessätze) noch nie Strafrechtlich in Erscheinung getreten.

Ärgerlich - der Strafbefehl ist wahrscheinlich gerade noch im BZR gespeichert. Das wäre eine einschlägige Vorbelastung.

Das praktische Problem wird sein, dass Sie eine Geldstrafe ja auch nicht zahlen können. Und wenn doch, dann würde die Zahlung der Geldstrafe ja dazu führen, dass Sie weniger Geld für die Schadenswiedergutmachung hätten.



Es war so, dass ich im Mai 2018 als ich bestellt habe noch eine Arbeitsstelle hatte und bezahlen hätte können aber es kamen andere Sachen dazwischen und habe es einfach leider vergessen. Dann vereinbarte ich irgendwann mit dem Gerichtsvollzieher eine Ratenzahlung, ich zahlte auch 2 mal ein Rate, doch dann war es mir nicht möglich aufgrund meiner finanziellen Situation. Daher kam dann das Schreiben des Anwalts. Zwischen Bestellung und Vermögensauskunft liegen also fast ein Jahr.
Ich habe noch paar andere Gläubiger aus vergangenen Jahren und ich weiß nicht ob die auch Anzeigen würden.
Das ist meine Angst.

Ich rechne zwar mit einer Haftstrafe wenn ich jetzt mehrere Anzeigen erhalte (im schlimmsten Fall alle 30) aber wäre es dann realistisch das diese zu Bewährung ausgesetzt wird? :(

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Da man von gewerbsmäßigem Betrug ausgehen wird, gibt es in jedem Fall eine Freiheitsstrafe. Ob die zur Bewährung ausgesetzt wird, kommt auf die Sozialprognose an und darauf, ob die Strafe nicht höher als 2 Jahre liegt.

Es könnte noch mal gutgehen... Dieses Mal noch...

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#4
 Von 
Jessica900
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Da man von gewerbsmäßigem Betrug ausgehen wird, gibt es in jedem Fall eine Freiheitsstrafe. Ob die zur Bewährung ausgesetzt wird, kommt auf die Sozialprognose an und darauf, ob die Strafe nicht höher als 2 Jahre liegt.

Es könnte noch mal gutgehen... Dieses Mal noch...



Danke für die Antwort, also kann ich in jedem Fall davon ausgehen, dass der Strafbefehl von 2014 sich auf das kommende Verfahren strafschärfend auswirken wird, auch wenn es damals nur um eine Sache im Wert von 150 Euro ging? Dort handelte es sich um Warenkreditbetrug.

-- Editiert von Moderator am 27.03.2019 01:34

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Danke für die Antwort, also kann ich in jedem Fall davon ausgehen, dass der Strafbefehl von 2014 sich auf das kommende Verfahren strafschärfend auswirken wird Klar - ist doch eine einschlägige Vorstrafe...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
Jessica900
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Danke für die Antwort, also kann ich in jedem Fall davon ausgehen, dass der Strafbefehl von 2014 sich auf das kommende Verfahren strafschärfend auswirken wird Klar - ist doch eine einschlägige Vorstrafe...



Ok... ich dachte immer das man erst ab einer Strafe von 90 Tagessätzen als "vorbestraft" gilt. Da in meinem Führungszeugnis auch nichts steht von Vorstrafen. Dann muss ich da irgendwas verwechselt haben.

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Dann muss ich da irgendwas verwechselt haben. Richtig - und zwar das Führungszeugnis mit dem Bundeszentralregisterauszug. Bei Gericht wird nämlich der BZR-Auszug verlesen und da könnte das noch drinstehen - kommt auf das genaue Datum der Verurteilung an und darauf, wann das Gericht sich den BZR-Auszug holt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Ob der Strafbefehl von 2014 offiziell strafschärfend gewertet werden darf, kommt drauf an, ob er zum Zeitpunkt der neuen Verhandlung schon in der Überliegefrist ist, oder nicht [§ 51(1) BZRG ] . Wird hier aber den Kohl auch nicht wirklich fett machen. Eine Freiheitsstrafe wird hier in jedem Fall anstehen



-- Editiert von !!Streetworker!! am 20.03.2019 18:44

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#9
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Zitat (von Jessica900):
wollte nie jemandem Schaden.
L O L!

Weil Sie niemandem schaden wollten, haben Sie das Geld dankend angenommen und dafür nichts geliefert - weil die Leute schon genug Zeug zu Hause haben? Natürlich wollten Sie SCHADEN (=sich bereichern) und das vorsätzlich.

Nehmen Sie diesen Halbsatz bloß nicht in den Mund, wenn Sie dem Richter gegenüber sitzen und schreiben Sie ihn auch nicht auf Papier. Sowas lässt nämlich jedem gleich die Haare im Nacken stehen.


Signatur:

"Valar Morghulis"

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#10
 Von 
Jessica900
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Zitat (von Jessica900):
wollte nie jemandem Schaden.
L O L!

Weil Sie niemandem schaden wollten, haben Sie das Geld dankend angenommen und dafür nichts geliefert - weil die Leute schon genug Zeug zu Hause haben? Natürlich wollten Sie SCHADEN (=sich bereichern) und das vorsätzlich.

Nehmen Sie diesen Halbsatz bloß nicht in den Mund, wenn Sie dem Richter gegenüber sitzen und schreiben Sie ihn auch nicht auf Papier. Sowas lässt nämlich jedem gleich die Haare im Nacken stehen.


Diesen Kommentar hätte man sich sparen können, als ob ich nicht sebst wüsste das ich Mist gebaut habe. Außerdem ist es so, dass ich das nicht wollte. Ich fing aus Not damit an und nicht weil ich dachte "so ich hab Bock Leute abzuziehen" grundlos, ich hab ein schlechtes Gewissen und wenn mir das scheiß egal wäre würde ich hier nicht um Ratschläge bitten.

-- Editiert von Jessica900 am 21.03.2019 07:14

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Diesen Kommentar hätte man sich sparen können Wieso? Der Ratschlag, das dem Gericht gegenüber nicht zu erwähnen, ist doch weise...
Außerdem ist es so, dass ich das nicht wollte. Ich fing aus Not damit an und nicht weil ich dachte "so ich hab Bock Leute abzuziehen" grundlos Das dürfte den Geschädigten völlig schnuppe sein. Wenn Sie wirklich niemand schädigen wollten, dann hätten Sie es gelassen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#12
 Von 
H. Odensack
Status:
Praktikant
(594 Beiträge, 117x hilfreich)

Not wird nicht strafmildernd gelten. Es gibt Arbeitslosengeld und dann Hartz iv, das nach Ansicht des Staates auch reicht, um zu überleben

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#13
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Auch die "Not" wird nicht helfen - denn wenn Sie DAS anbringen, folgert das Gericht, daß Sie in der nächsten "Not" wieder betrügen. Abgesehen davon kriegen alle anderen, außer den Straffälligen, auch Notzeiten ohne sowas herum. In sofern ist das eben kein Argument der Entschuldigung.

Für die nächste Notzeit: ALG 2 beantragen, damit ist die Wohnung und das Nötigste wie Nahrungsmittel, Körperpflege, etc. gesichert. Der Rest muß warten oder ausfallen. Daher eben: das ist keine Entschuldigung.

Dieser Beitrag gefällt Ihnen sicher auch nicht, aber so ist es nun mal.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Micha258
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 0x hilfreich)

Moin,

Ich kann nur von Hamburg sprechen wo ich Verurteilt wurde.

Ich hatte auch mehrfachen Betrug begangen, und es wird wohl auf die Schadens höhe ankommen.

Ich hatte 3x Betrug begangen da kam ein Strafbefehl mit Geldstrafe(Schadenshöhe ca 400€).

Beim 2x habe ich 4x Betrug begangen(schadenshöhe knapp 500€), da kam auch ein Strafbefehl mit Geldstrafe.

beim 3x kam es zur Anklage und musste vor Gericht, da wurde ich in 4 Fällen angeklagt, aber auch da kam es zum Glück nur zur Geldstrafe.

Leider wurde ich aber wieder Angeklagt und das 6 Monate später, und da wurde ich dann zu 7 Monaten Haft Verurteilt die aber zu 3 Jahren Bewährung ausgesetzt wurde zum Glück.

Auch da habe ich Not usw angegeben, aber das Zählt wirklich alles nicht, der Richter hat mir klar gemacht das ich Haar Scharf am Gefängnis vorbei komme.

Ich kann nur Raten kein Betrug mehr zu begehen, ich bin Froh das ich noch mit Bewährung davon gekommen bin, ich möchte und kann es mir nicht vorstellen dafür im Gefängnis zu Landen, denn dann ist alles Verbaut.



-- Editiert von Micha258 am 27.03.2019 01:00

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Tweety1980
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Frage folge ich Mal.mich würde es interessieren wie es ausgeht.

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