Hallo,
ich habe leider großen Mist gebaut. Ich bin 22 Jahre alt und seit einigen Jahren Spielsüchtig.
Vor ca. 2 Jahren habe ich 3 Anzeigen wegen Betruges erhalten, es ging um insgesamt knapp 400 EUR.
Das Ganze ging vor Gericht, ich habe alles zugegeben und als Urteil sollte ich die Schäden zurückzahlen und eine Therapie beginnen. Das habe ich beides gemacht. Ich war mit der Jugendgerichtshilfe vor Gericht.
Letztes Jahr habe ich dann komplett die Kontrolle über mich und mein Leben verloren
- ich habe um die 10 Leute bei Ebay betrogen.
Insgesamt beläuft sich der Schaden auf ca. 3000-4000 EUR.
Ich habe Waren - im Wissen diese nicht zu besitzen - verkauft und nicht geliefert.
Dass das Ganze moralisch furchbar verwerflich und menschlich unter aller Sau ist, ist mir durchaus bewusst.
Ich habe mich in dieser Zeit in einer dunklen Phase meines Lebens bewegt, mir war ab einem gewissen Punkt alles egal. Ich habe täglich Drogen genommen und Leute betrogen, um zu spielen. Die Gelder sind vollständig verspielt. Die Konsequenzen meines Handelns muss ich jetzt natürlich tragen.
Mittlerweile sieht mein Leben etwas anders aus, meine Familie hat mir aus dem Loch geholfen und mir Mut gemacht. Einigen geschädigten habe ich schon teilweise (so weit es mir finanziell möglich war) Geld erstattet.
Bei der Polizei habe ich zu den bis dato eingegangenen Anzeigen (da waren es 5-6 Stück) eine ehrliche Aussage gemacht. Ich habe die Taten zugegeben und die Beweggründe dahinter erläutert. Die Dame war sehr nett und hat mir gesagt, dass ich mir ab jetzt absolut gar nichts mehr zu Schulden kommen lassen darf. Alles was ab jetzt reinkommt und vor der Aussage stattgefunden hat, ist "in Ordnung", wenn danach noch was kommt, sieht die Welt ganz anders aus. Dadran halte ich mich selbstverständlich. Ich baue keinen Mist mehr.
Seitdem befinde ich mich auch auf Empfehlung in einer Schuldnerberatung, um die im Laufe meiner Spielsucht angehäuften Schulden von ca. 25.000 EUR anzugehen.
In der Zeit als das alles passiert ist war ich schwer depressiv, suizidal, hatte mit mehreren Süchten zu kämpfen, war hoch verschuldet und aufgrund meiner Problematiken, die auch meine Familie mittlerweile betroffen haben, habe ich mit meiner Familie teilweise gebrochen.
Aktuell befinde ich mich seit einigen Monaten in einer Bildungsmaßnahme, die ich regelmäßig besuche, ich kann im September voraussichtlich eine Ausbildung beginnen, und ich fühle mich so gut, wie lange nicht mehr.
Ich habe wieder ein gutes Verhältnis zu meiner Familie und sehe wieder eine Zukunft. Jetzt sind da die Altlasten, die mich verfolgen. Zurecht. Ich habe mir das selbst eingebrockt, nur fällt es mir zunehmend schwerer, nicht wieder in ein Loch zu fallen und wieder völlig abzurutschen.
Könnt ihr mir sagen, mit was für einem Strafmaß ich ca. zu rechnen habe? Ich habe einen Teil meiner Lebensgeschichte dazu geschrieben, weil ich annehme, dass das eine gewisse Relevanz hat (?). Versteht mich bitte nicht falsch, ich möchte die Taten nicht runterspielen. Nur ist das die Geschichte dazu.
Danke.
Mehrfacher Betrug - Strafmaß?
Könnt ihr mir sagen, mit was für einem Strafmaß ich ca. zu rechnen habe? Hohe Geldstrafe oder kurze Bewährungsstrafe, würde ich sagen (mit "kurz" ist die Dauer der ausgesetzten Freiheitsstrafe gemeint, nicht der Bewährungsfrist - die wird wohl 2 oder 3 Jahre betragen).
Zitat :Hohe Geldstrafe oder kurze Bewährungsstrafe, würde ich sagen (mit "kurz" ist die Dauer der ausgesetzten Freiheitsstrafe gemeint, nicht der Bewährungsfrist - die wird wohl 2 oder 3 Jahre betragen).
Vielen Dank für Ihre Antwort. Wäre die Geldstrafe dann zur Erstattung der Opfer vorgesehen?
Und werden Geldstrafen auch verhängt wenn, wie bei mir, eigentlich nichts zu holen ist?
Ich hätte da natürlich nichts gegen, aber ich frage mich, wie realistisch das ist, wenn ich hoch verschuldet bin und kein richtiges Einkommen habe.
Dürfte ich noch fragen, für wie realistisch Sie eine Gefängnisstrafe halten?
-- Editiert von fragender33 am 21.04.2021 13:34
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Wäre die Geldstrafe dann zur Erstattung der Opfer vorgesehen? Selbstverständlich nicht - Schadensersatz haben Sie unabhängig davon zu leisten.
Und werden Geldstrafen auch verhängt wenn, wie bei mir, eigentlich nichts zu holen ist? Natürlich - das Gericht orientiert sich am Ausmass der Schuld eines Täters, nicht am Einkommen des Täters.
Dürfte ich noch fragen, für wie realistisch Sie eine Gefängnisstrafe halten? Für überhaupt nicht realistisch. Falls Sie Ihre Geldstrafe nicht zahlen (und auch nicht abarbeiten), landen Sie natürlich trotzdem im Gefängnis, weil die Geldstrafe dann halt in eine Ersatzfreiheitsstrafe umgewandelt wird. In der Praxis trifft das allerdings nur völlig unkooperative Leute - insofern können Sie sich aussuchen, ob Sie dazu gehören wollen oder. Für die Kooperativen gibt es, wie schon erwähnt, die Umwandlung in Sozialstunden und schlicht die Ratenzahlung (die bei einem Azubi wohl den Sozialstunden vorzuziehen wäre).
-- Editiert von muemmel am 21.04.2021 13:44
und kein richtiges Einkommen habe Jeder hat ein Einkommen. Oder wohnen Sie unter einer Brücke und ernähren sich aus der Mülltonne? insofern sollten Sie sich schon mal überlegen, wie Sie sich da vor Gericht einlassen - die Behauptung, so gar kein Einkommen zu haben, kommt dort nicht gut an.
Zitat:Hohe Geldstrafe oder kurze Bewährungsstrafe, würde ich sagen
Sehe ich auch so. Es wird sicherlich gewerbsmäßiger Betrug angeklagt werden. Da ist die Mindeststrafe eigentlich 6 Monate. Durch die Sucht (die Drogensucht) kann aber ggf. auf verminderte Schuldfähigkeit erkannt werden, so dass eine sog. Strafrahmenverschiebung nach unten möglich ist, man somit theo. unter 6 Monate käme, was wiederum die Verhängung einer Geldstrafe möglich machen würde. Minuspunkt ist die einschlägige Vorbelastung.
Aber: Ich gehe hier von einer Freiheitsstrafe zur Bewährung aus. Schon deshalb, weil als Auflage sicherlich Schadenswiedergutmachung auferlegt werden wird und eine Geldstrafe das "behindern" würde und zum anderen, weil man Dich sicherlich für ein paar Jahre (die Dauer der Bewährungszeit) unter Kontrolle haben möchte und halt auch wegen der einschlägigen Vorbelastung.
Grob geschätzt (von den hiesigen Verhältnissen ausgehend) tippe ich mal auf 9-12 Monate Freiheitsstrafe ausgesetzt auf 3 Jahre.
Nachtrag:
Die neuen Fragen hab ich gerade erst entdeckt:
Zitat :Wäre die Geldstrafe dann zur Erstattung der Opfer vorgesehen?
Nein, eine Geldstrafe geht immer an den Staat. Aber aus den o.g. Gründen wird es m.E. keine Geldstrafe geben, sondern eine Freiheitsstrafe zur Bewährung mit entsprechender Bewährungsauflage die Opfer zu entschädigen.
Zitat :Und werden Geldstrafen auch verhängt wenn, wie bei mir, eigentlich nichts zu holen ist?
Grundsätzlich bekommen auch z.B. Hartz IV - Empfänger Geldstrafen, ja ... Aber wie gesagt ... in diesem Fall eher unwahrscheinlich.
Zitat :Dürfte ich noch fragen, für wie realistisch Sie eine Gefängnisstrafe halten?
Du meinst eine "ohne Bewährung", die also direkt abzusitzen wäre? 1%
Eine "mit Bewährung" = 99%
Wobei Dir natürlich klar sein muss, dass bei neuen Straftaten (vor allem bei Vermögensdelikten) innerhalb der Bewährungszeit, die mind. 2 Jahre dauern wird, eher 3 Jahre, es neben der dann folgenden neuen Strafe iaR. auch zu einem Bewährungswiderruf kommen wird. Die jetzt zu erwartende Bewährungsstrafe von (wie oben geschätzt) 9-12 Monaten käme dann noch zu der neuen Strafe dazu und verbüßt werden müssten beide.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 21.04.2021 13:48
Es wird sicherlich gewerbsmäßiger Betrug angeklagt werden. Das schlösse dann in der Tat die Geldstrafe aus. Aber das erfahren Sie spätestens aus der Anklageschrift.
@ Streetworker: Wäre das dann nicht schon ein Fall für eine Pflichtverteidigung?
Zitat :Wäre das dann nicht schon ein Fall für eine Pflichtverteidigung?
Nur wenn nach Aktenlage mehr als 1 Jahr beantragt werden soll (§ 140, Abs. 2 StPO) oder die StA zum Schöffengericht anklagen will (§ 140, Abs. 1, Nr. 1 StPO)
Letzteres ist hier zieml. unwahrscheinlich. Und ersteres wohl auch.
Er kann natürlich wenn die Anklageschrift da ist und zum Strafeinzelrichter angeklagt wird (also Abs. 1, Nr. 1 flach fällt) einen PV in Bezug auf die Straferwartung beantragen. Aber -jedenfalls hier bei uns- würde dann zu min. 95% eine Ablehnung kommen, mit der Begründung dass "mehr als 1 Jahr nicht zu erwarten ist ..."
Ich habe erstaunlicherweise nahezu das gleiche "hinter mir".
Spielsucht, dadurch Betrug auf ebay. 6 Geschädigte je 1.000€ binnen ca. 5 Tagen.
Angeklagt wurde gewerbsmäßiger Betrug vor dem Amtsgericht (kein Jugendgericht, da ich ca. 24 J. alt war) Ich war geständig, reuig und in Glücksspielherapie bei der Caritas, ausserdem nicht vorbestraft und anwaltlich vertreten.
Der Gesamtschaden wurde vor Gerichtsverhandlung durch meinen Vater den Opfern gegenüber gutgemacht.
Die StA forderte 1 Jahr Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf 3 Jahre Bewährung. Die Amtsrichterin verurteilte mich wegen gewöhnlichen Betrugs unter Streichung der Gewerbsmäßigkeit zu 80 Tagessätzen.
Die StA ging in Berufung und somit landete die Sache vor dem Landgericht, welches zwar alle positiven, o.g. Umstände berücksichtigte, aber eben die Gewerbsmäßigkeit klar bejahte.
Das LG hob das Urteil des AG auf und verurteilte mich zu 9 Monaten Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf 3 Jahre Bewährung.
Jede Einzelstraftat ist mit mind. 6 Monaten Freiheitsstrafe zu beurteilen. Daraus ist unter Berücksichtigung aller Umstände eine Gesamtfreiheitsstrafe zu bilden, die bei mir mit 6 Fällen letztlich 9 Monate ergab. Laut StA und Gericht habe man keinen weiteren Spielraum nach unten gehabt.
Bei dir liegt leider eindeutig Gewerbsmäßigkeit vor. Du kannst lediglich hoffen, dass dein Amtsgericht es dir als gewöhnlichen Betrug durchgehen lässt. In diesem Falle kannst du mit einer Geldstrafe davon kommen. Ggf. sogar unter 90 Tagessätzen, wodurch du nicht vorbestraft wärst. Rechtlich genau betrachtet wäre dies aber falsch.
Wird die Gewerbsmäßigkeit bejaht, rechne mit 9-12 Monaten Freiheitsstrafe, natürlich zur Bewährung. (vmtl. auf 3 Jahre). Bewährungsauflagen sind möglich.
Hinzu kommt, dass du vom Jugendgericht vor 2 Jahren wegen einer einschlägigen Straftat verurteilt wurdest. Sollte das Gericht dies berücksichtigen (dürfen), könnte die Strafe ggf. empfindlicher ausfallen.
Ins Gefängnis wirst du aber keinesfalls müssen, diese Sorge kannst du beiseite lassen.
Was du tun kannst und dringend solltest: bis zur Verhandlung die Schäden soweit wie möglich wieder gut machen (können es dir vllt deine Eltern etc. leihen?) , Reue zeigen, geständig sein, und v.a. auf gar keinen Fall weitere (einschlägige) Straftaten begehen. Lass dir auch deine Bildungsmassnahme und die Schuldenberatung bescheinigen.
Fur das Gericht, aber auch für dich selbst, könnte eine Glücksspieltherapie sehr hilfreich sein. Etliche Vereine bieten sowas vielerorts an, da es genügend Betroffene gibt. Fang damit am besten so früh wie möglich an.
Das Gericht möchte grundsätzlich sehen, dass du eine günstige Prognose hast und dich um deine Probleme kümmerst. Dass du "auf dem richtigen Weg bist".
-- Editiert von Dontdrinkanddrive am 21.04.2021 18:54
-- Editiert von Dontdrinkanddrive am 21.04.2021 18:59
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